Zahlungserinnerung, Mahnung und Zahlungsfristen?
Hallo zusammen,
ich habe gerade gelernt, dass bei Rechnungen an Privatpersonen auf die gesetzlich 30-Tage-Zahlungsfrist hinweisen werden muss (so hab ich es zumindest verstanden).
Auf meiner Rechnung steht aber "nur" - "Der Rechnungsbetrag ist sofort fällig".
Wie Mahne ich nun richtig an?
Ich habe 18 Tage nach Rechnungsübergabe eine Zahlungserinnerung (per E-Mail) verschickt.
14 Tage später habe dann ebenfalls (per E-Mail) eine Mahnung verschickt.
Je mehr ich nach dem Thema google, desto verwirrter bin ich, aber sehe auch, dass ich offensichtlich etwas falsch gemacht habe, und möchte nun erfahren wie ich das Mahnverfahren wieder auf "Spur" bringen kann.
Vielleicht kann jemand helfen.
Danke!
2 Antworten
Es gibt eine fiktive Frist von drei Werktagen - Postweg. Wenn die Rechnung via Mail ergangen ist, dann zählt der Postweg natürlich nicht.
Du bist den Mahnweg richtig gegangen.
1. Zahlungserinnerung
2. Erste Mahnung
3. Zweite Mahnung oder wenn du immer noch warten willst dann die dritte Mahnung und auch letzte Mahnung beschreiben und mit Anwalt drohen
Bei Fälligkeitsdatum "sofort" ist die Rechnung am 2. Tag nyach Rechnungsdatum schon überfällig, d.h. Deiun Kunde ist in Verzug.
Die gesetzliche 4-Wochen-Frist gilt automatisch dann, wenn in der Rechnung keine anderen Zahlungskonditionen vereinbart wurden.