Wieviel Verzugszinsen und Mahngebühren berechnen?

3 Antworten

Die Mahnung besteht aus Mahnpauschale + Verzugszinsen:

Mahnpauschale 40€

Verzugszinsen: 8,12% derzeit (9% über Basiszinssatz; aktuell -0,88% meines Wissens).

Mahngebühren sind die Kosten, die durch das Mahnen an sich zustande kommen. Mit der Mahnpauschale sind diese abgegolten. Also entweder Mahnpauschale oder Mahngebühren!

Viele Grüße

kursratgeber

Die Verzugspauschale ist nur gegenüber Unternehmern und nicht bei Verbrauchern d. h. Privatpersonen möglich. Voraussetzung ist aber auch, dass der Schuldner überhaupt in Verzug gesetzt wurde. Wurde mit der Rechnung ein konkreter Zahlungstermin (Datum) festgesetzt oder war die Forderung innerhalb einer Frist (z.b. 2 Wochen) zu zahlen? Nur wenn ein konkretes Datum genannt wurde, liegt überhaupt ein Zahlungsverzug vor. Mündliche Mahnungen oder Mahnungen per Mail sind nicht ausreichend um den Schuldner in Verzug zu versetzen. Der nächste Schritt wäre daher, per Post zu mahnen und ein konkretes Datum zu Zahlung zu setzen. Verzugszinsen können auch erst gefordert werden, wenn Verzug vorliegt. An Kosten und Zinsen kannst dann das fordern, was tatsächlich angefallen ist bzw. im Vertrag bzw. Deinen AGB festgesetzt wurde.

Zum Thema „Verzugspauschale“ kannst Du hier gute Informationen finden: https://kanzlei-klostermann.de/die-40-e-verzugspauschale-eine-schadenspauschale-gegen-mangelnde-zahlungsmoral/

shirowhite 
Fragesteller
 17.09.2019, 13:44

Hallo, danke für die ausführliche und hilfreiche Antwort. Ich hatte eine Frist von 2 Wochen gesetzt. Gerät der Kunde nicht automatisch in Zahlungsverzug wenn die gesetzliche Zahlungsfrist von 30 Tagen überschritten wird, sodass ich ab diesem Zeitpunkt Verzugzinsen berechnen könnte ? Und muss man eigentlich Verzugszinsen versteuern, also noch USt. oben drauf packen oder bleiben diese von der Steuer unberührt?

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miboki  17.09.2019, 17:29
@shirowhite

Auch hier musst Du wieder unterscheiden, ob der Schuldner Verbraucher ist. In diesem Fall musst Du in der Rechnung den automatischen Verzug gem. § 286 Abs. 3 BGB hinweisen.

286 BGB – Verzug des Schuldners *)

(1) 1Leistet der Schuldner auf eine Mahnung des Gläubigers nicht, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch die Mahnung in Verzug. 2Der Mahnung stehen die Erhebung der Klage auf die Leistung sowie die Zustellung eines Mahnbescheids im Mahnverfahren gleich.

(2) Der Mahnung bedarf es nicht, wenn 

  1. 1.
  2. für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist, 
  3. 2.
  4. der Leistung ein Ereignis vorauszugehen hat und eine angemessene Zeit für die Leistung in der Weise bestimmt ist, dass sie sich von dem Ereignis an nach dem Kalender berechnen lässt, 
  5. 3.
  6. der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert, 
  7. 4.
  8. aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen der sofortige Eintritt des Verzugs gerechtfertigt ist. 

(3) 1Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist. 2Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist, kommt der Schuldner, der nicht Verbraucher ist, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug.

(4) Der Schuldner kommt nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstands unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat.

(5) Für eine von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Vereinbarung über den Eintritt des Verzugs gilt § 271a Absatz 1 bis 5 entsprechend.

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9%-Punkte über dem Basiszinssatz (nicht 9%) seit Verzug (wann das war kommt auf die näheren Umstände an) und 40 Euro Verzugspauschale kannst du berechnen.

shirowhite 
Fragesteller
 17.09.2019, 13:47

Danke für die Antwort! :)

Müssen die Verzugszinsen dann ebenfalls besteuert werden oder werden diese ohne USt als gesonderter Posten auf der Mahnung berechnet?

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Ronox  18.09.2019, 00:19
@shirowhite

Wär mir neu, dass die versteuert werden müssen, aber steuerrechtliche Fragen kann ich nicht beantworten.

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