Mahnung als Einschreiben?

10 Antworten

In diesem Fall genügt Einwurf Einschreiben völlig.

Wie schon erwähnt ist eine Mahnung bei Zahlungsverzug überflüssig. Dies ist nur eine Nettigkeit deinerseits. Mit anderen Worten, die Mahnung hat für eine spätere gerichtliche Auseinandersetzung keinerlei Relevanz, die wird dort keine Beachtung finden.

Wenn du dem Mieter dann später die Kündigung schicken möchtest, sieht es anders aus. Bei dieser musst du dann nachweisen können, dass der Mieter diese erhalten hat.

Einschreiben mit Rückschein wäre dann eine Möglichkeit, jedoch ist das auch problematisch, da der Mieter behaupten könnte, es war nur ein weißes Blatt im Umschlag. Die absolut sicherste Methode ist die Zustellung per Gerichtsvollzieher.

... solche Kosten erspare ich mir und versende diese Dinger mit den privaten Zustellern, und spare auch noch 5 Cent je Brief

Die scannen und können belegen auf Nachfrage, wann genau zugestellt wurde.

Erstaunlicherweise finde alle meine lieben Mieter dann plötzlich meine Schreiben doch, zufällig und heute, im Briefkasten.

Ich höre dann auch nie wieder, habe ich nicht bekommen.

Geht auch für BK-Abrechnungen nur noch so.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Nun habe ich gerade gelesen, dass es für die ignorierte Mieterhöhung einen Gerichtsbeschluss gibt. Was willst Du dann noch mit Einschreiben mahnen?

Letztendlich genügt eine einfache Nachricht, in der Du ankündigst, dass Du die Sache einem Gerichtsvollzieher gegeben hast, der nun jedes Mal, wenn die Miete wieder verkürzt ankommt, den Rest eintreibein wird und zwar stets auf Kosten des Mieters.

Ein Gerichtsbeschluss ist doch wie ein Urteil. Es gab bestimmt eine Widerspruchsfrist und die dürfte doch auch vorbei sein, oder?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Sammmmmy321 
Fragesteller
 13.09.2019, 12:46

Im März fand ein Gesprächstermin zur gütlichen Einigung vor Gericht statt. Dort wurde festgelegt, dass der Mieter eine ausstehende Miete nachzahlen muss, dass er in Zukunft alle umlagefähigen Nebenkosten zahlen muss und dass ab September eine Mieterhöhung in Kraft tritt. Er hat die ausstehende Miete nicht gezahlt. Daraufhin habe ich über meinen Anwalt mittels eines Vollstreckungsbescheids die fehlende Miete erhalten. Nun hat er die Mieterhöhung ignoriert. Ich habe den Anwalt angerufen. Dieser hat mir auch erklärt ich könne sofort gerichtliche Schritte gehen, oder, im Sinne eines friedlichen zukünftigen Mietverhältnisses erst mal eine Mahnung schicken. Daher diese Abmahnung, die ich übrigens heute per Einwurf-Einschreiben mit einer Frist zur Begleichung der Schulden von 7 Tagen gesendet habe.

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bwhoch2  13.09.2019, 13:07
@Sammmmmy321

So kann man es natürlich machen, zumal Dein Anwalt den Sachverhalt sicher wesentlich besser kennt.

im Sinne eines friedlichen zukünftigen Mietverhältnisses

Das sehe ich nach 8 Jahren Ärger einfach nicht. Wie soll da noch Friede einkehren, wenn man schon Anwälte, Gericht und Gerichtsvollzieher mehrfach beschäftigen muss.

Wenn die 7 Tage nach Zugang vorbei sind, würde ich nur noch die harte Linie fahren. Der Anwalt soll wieder mit Vollstreckungsbescheid die ausstehenden Zahlungen eintreiben oder ggf. einen Gerichtsvollzieher beauftragen und dieser soll direkt auch die fristlose oder fristgerechte Kündigung zustellen wegen mehrfachen schweren Verstoßes gegen den Mietvertrag und wegen dieser ständigen Ärgernisse. Die Fortsetzung des Mietverhältnisses kann Euch schlicht nicht zugemutet werden.

Wir hatten auch mal so einen üblen Mieter, der uns wegen jeder Kleinigkeiten vor Gericht gezogen hat. Er hat zwar regelmäßig den Kürzeren gezogen, aber seine RS-Versicherung hat anscheinend immer brav bezahlt. Schließlich beschlossen wir zusammen mit unserem Anwalt eine Strategie, wie wir ihn vielleicht doch mal los bekommen. Diese bestand letztlich darin, jeden Spielraum bei der Miethöhe, evtl. in mehreren Schritten über mehrere Jahre auszunutzen, um die Wohnung für ihn so zu verteuern, dass er freiwillig geht oder wenn nicht, dann wenigstens einen ordentlichen Markpreis bezahlt.

Mit viel Geduld und auch wiederum einem langen Gerichtsverfahren konnten wir eine Mieterhöhung in zwei Schritten um insgesamt 20 % durchsetzen und das hat dann gereicht. Er fand einen anderen Vermieter zum Ärgern und wir fanden Mieter, die froh und glücklich waren über die Wohnung und den günstigen Preis, der aber nicht niedriger angesetzt war, als die letzte Miete des Vorgängers.

Wenn Euch die Chance gegeben wird, diesen Mieter jetzt los zu werden nutzt sie und sucht Euch dann auch bessere aus.

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Aber welches Einschreiben ist sinnvoll und nötig?

Übergabeeinschreiben, auch mit Rückschein, können annahmeverweigert oder fristschädlich innerhalb der Lagerfrist beim Postamt abgeholt werden :-(

Daher ist grds. ein Einwurfeinschreiben zu verwenden, das mit dokumentierter Zustellung des Einwurfs eine Kenntnisnahmemöglichkeit des Empfängers darlegt, als es in den Machtbreich des Empfängers gelangte.

Tipp: Sofern du kein e-Porto verwendest, dass die Einschreibennummer über dem Adressfeld des fraglichen Schreibens ausdruckt, benenne sie in dem Adressfeld: "Einschreiben RB 12345678, Herrn M. Muster, Musterstr., Musterstadt".

So kann der Empfänger garnicht erst behaupten, eine Einladung zum Sommerfest per Einschreiben erhalten zu haben :-O

G imager761

Sammmmmy321 
Fragesteller
 13.09.2019, 12:54

dazu ist es jetzt zu spät, aber da eine Mahnung meinerseits sowieso eigentlich ein Entgegenkommen ist (da ich das Geld nicht sofort per Gericht einklage), tut sich der Mieter eh keinen Gefallen, sollte er behaupten, er habe den Brief nicht bekommen, Wenn das Geld in 8 Tagen nicht auf meinem Konto ist gehe ich wieder zum Anwalt. Aber danke... ich werde diesen Rat beherzigen, wenn es sich um ein wirklich "wichtiges" Einschreiben handelt.

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imager761  13.09.2019, 18:11
@Sammmmmy321

In deinem Fall wäre Zugang auch deshalb egal, da der M um seinen Verzug weiß, der längst eingetreten und gerichtsanhängig ist.

Aber in Zukunft ist es z. B. für die unmittelbare Kostenforderung des Honorars deines Rechtsbeistandes aus Rechtsgrund Verzugsschaden wesentlich, das dem Schuldner die Forderung zugegangen und er in Verzig gesetzt ist.

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Die Zahlungsfristen ergeben sich aus Gesetz und vermutlich auch aus dem Mietvertrag. Da es sich bei der Mietzahlung um eine Bringschuld handelt, musst Du also überhaupt nicht mahnen.

Wenn Du den Mieter dennoch auf die fehlenden Mieten aufmerksam machen willst, reicht ein ganz normaler Brief, da Du vor Gericht nicht nachweisen musst, dass Du gemahnt hast. Ein Einschreiben ist demnach weder nötig, noch sinnvoll.

Das wäre erst dann zu nutzen, wenn Du abmahnen oder kündigen willst. Hier brauchst Du dann den Nachweis vor einem Gericht.

Ansonsten ist immer das Einwurf-Einschreiben empfehlenswert. Ein Einschreiben mit Rückschein muss der Mieter nicht annehmen und gilt dann als nicht zugestellt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Immobilienfachwirt/Immobilientechniker
Sammmmmy321 
Fragesteller
 13.09.2019, 08:24

Danke.. und ja ich will abmahnen.. ich habe seit 9 Jahren permanent Ärger mit dem Mieter. Eine Mieterhöhung ab diesem Monat wurde vor Gericht beschlossen und dennoch ignoriert mein Mieter dies wiedermal.

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bwhoch2  13.09.2019, 08:33
@Sammmmmy321

Dann hast Du doch eigentlich schon einen Titel vom Gericht, mit dem Du einen Gerichtsvollzieher mit der Pfändung des fehlenden Betrags beauftragen kannst. Eine ganz normale Info an den Mieter, dass die nächste Maßnahme wohl eine Kontenpfändung oder Lohnpfändung durch den Gerichtsvollzieher sein wird.

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ChristianLE  13.09.2019, 08:33
@Sammmmmy321

Das ist schon ein großer Unterschied. Wenn Du abmahnen willst, dann entweder Einwurf-Einschreiben oder wenn Du ganz sicher gehen willst, Zustellung durch den Gerichtsvollzieher.

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