Mahnung trotz Widerruf nach über 6 Monaten. Falscher Zahlbetrag in Mahnung. Muss ich widersprechen?
Hallo,
wir haben am 25.08.2919 einen Aktionsgutschein online (https://www.irisshot.de/) bestellt - Vorkasse 274,- €. Keine Rechnung bekommen, sondern nur eine Zahlungsaufforderung per Mail mit einer Frist von 24h.
3 Tage später haben wir uns umentschieden und haben die Bestellung widerrufen. Widerruf haben wir per Mail und schriftlich per Einschreiben am 28.08.2019 gesendet.
Der Verkäufer hatte mich kontaktiert und folgendes geschrieben:
"wir nehmen Bezug auf Ihr Schreiben vom 28.08.2019.
Sie haben die Bestellung widerrufen.
Gerne stornieren wir das Shooting. Bitte überweisen Sie 50 % der Stornokosten in Höhe von EUR 137,23 auf das Ihnen bekannte Konto bis zum 04.09.2019. "
Wir haben die Stornokosten nicht bezahlt, da wir ordnungsgemäß von unserem Widerrufsrecht gebrauch gemacht haben. Wir haben weder eine Rechnung noch eine Widerrufsbelehrung bekommen. Die AGB enthielten viele Rechtschreibfehler und vielleicht auch Unzulässigkeiten. Am Telefon wurde mit Inkasso und Anwalt gedroht.
Am 07.04.2020 kam nun eine Mahnung, leider per Mail und deshalb im Spam spät entdeckt:
"bis zum heutigen Tage wurde die Rechnung Nr. xxxx vom 25.08.2019 und einem Zahlbetrag i. H. v. 326,60 € nicht beglichen. Die Zahlung war bereits am 25.08.2019 fällig!"
Zum einen haben wir gar keine Rechnung erhalten und zum Anderen hat der Gutschein nur 274,- € gekostet.
Was sind die nächsten Schritte die ich machen muss?
Muss ich der Mahnung widersprechen?
Ist die Mahnung überhaupt rechtens?
Soll ich zum Verbraucherschutz?
Soll ich gar nix machen?
Hier mein alter Beitrag zum Nachlesen:
https://www.gutefrage.net/frage/sind-bei-widerruf-stornokosten-erlaubt
Vielen Dank im Voraus
7 Antworten
Nur kurz auf das letzte Schreiben bezugnehmen und noch mal klarstellen, das aufgrund des rechtzeitig und korrekt durchgeführten Widerrufes kein Vertrag zustande gekommen ist und somit auch keine offene Rechnung mehr vorliegt.
Das Unternehmen soll bitte in Zukunft weitere Schreiben unterlassen und Du würdest hiermit darauf hinweisen, das weitere Schreiben bezügl. dieser Forderung von Dir nicht weiter beantwortet würden, da Du dies mit diesem Schreiben hier deutlich und auch nachweisbar belegt hat - das war's dann.
Bei Termingeschäften/Dienstleistungsgeschäften gibt es anders als bei Warengeschäften keine gesetztliches Wiederrufsrecht.
Es gilt, was in den AGB des Anbieters steht. Wenn da 50% drinn steht, dann sind die entsprechend fällig.
Das ist so leider nicht korrekt. In welchen Fällen bei Fernabsatzgeschäften KEIN Widerrufsrecht besteht, ist in § 312g Absatz 2 BGB festgelegt. Bei weitem nicht alle "Termingeschäfte/Dienstleistungsgeschäfte" sind vom Widerrufsrecht ausgeschlossen.
Gemäß § 356 Abs. 4 S. 1 BGB n.F. erlischt das Widerrufsrecht bei Dienstleistungsverträgen künftig nur vorzeitig, wenn der Unternehmer die Dienstleistung vollständig vor Ablauf der normalen Widerrufsfrist auf ausdrücklichen Wunsch des Verbraucher erfüllt hat und den Verbraucher zudem vor Ausführung der Dienstleistung darauf hingewiesen hat, dass damit das Widerrufsrecht des Verbrauchers endet.
Vorab: Vergiss mal das mit "keine Rechnung" und "Rechtschreibfehler". Auch, dass der Anbieter munter Stornierung und Widerruf durcheinandermischt, dürfte nicht sonderlich nützlich für Euch sein. (Falls es zu einem Verfahren kommt, dann schon.)
Dass ein Gutschein ebenfalls eine Widerrufsrecht hat, ist ges. geregelt.
Die Bemerkung:
Nach Eingang der Bestellung ist eine Stornierung nicht mehr möglich, da automatisch der Fotograf gebucht wird.
Ist allerdings fragwürdig, oder habt Ihr beim Kauf des Gutscheines einen Termin angegeben, an dem der Fotograf gebucht werden sollte? Wenn nicht, würde ich die Leute mal darauf hinweisen und mit dem Hinweis die Zahlung verweigern.
Es handelt sich um Kundenspezifikationen und persönliche Bedürfnisse des Kunden,
Und eben das ist ja nicht geschehen.
Du MUSST gar nichts machen. Du KANNST zum Verbraucherschutz oder zum Anwalt gehen, letzteres kannst du aber auch dann erst machen, wenn das Unternehmen gerichtliche Schritte (wie einen gerichtlichen Mahnantrag) einleitet - dann werden dir im Falle des Obsiegens auch die Kosten erstattet. Sollte dir Gerichtspost ins Haus flattern, solltest du dann aber umgehend zum Anwalt gehen. Wenn es sich so verhält, wie du es dargestellt hast, habt ihr den Vertrag widerrufen.
Die damalige Widerrufsbelehrung ist natürlich fehlerhaft. In den aktuell abrufbaren AGB steht das auch nicht mehr drin. Ich möchte mich mal aus dem Fenster lehnen und behaupten, dass ihr da eine sehr gute Chance habt.
"da wir ordnungsgemäß von unserem Widerrufsrecht gebrauch gemacht haben. "
Hattet ihr denn überhaupt ein Widerrufsrecht? Kann ich mir bei einem Aktionsgutschein nämlich nicht vorstellen, da darf wie bei Konzertickets und allgemeinen Gutscheinen usw. auch das Widerrufsrecht eingeschränkt werden.
Ich sehe die AGB schon als unzulässig, da direkt in den AGB drin steht "es handelt sich um einen Aktionsgutschein". Das heißt der Anbieter vertreibt ausschließlich Aktionsgutscheine. Dadurch kann es doch kein Aktionsgutschein sein? Wenn der Anbieter nur das Verkauft ist doch die Bezeichnung Aktionsgutschein hinfällig, oder?
Ja, Deine Vermutung mit dem Gutschein kann korrekt sein, daher sollte der Fragesteller das noch mal genau nachforschen.
Hier ein Auszug aus den AGB von damals:
"§18 Widerrufsbelehrung
Nach dem Zustandekommen des Vertragsabschlusses ist eine Stornierung innerhalb von 14 Tagen - mit einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 % - möglich.
Es handelt sich hier um einen Aktionsgutschein.
Nach Eingang der Bestellung ist eine Stornierung nicht mehr möglich, da automatisch der Fotograf gebucht wird.
Es handelt sich um Kundenspezifikationen und persönliche Bedürfnisse des Kunden, sodass ein Widerruf / eine Stornierung mit Vertragsausführung automatisch erlischt. Ferner handelt es sich um Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind. Dies gilt auch für digitale Bilddatei. Sobald die digitale Bilddatei abgesendet wurde, ist ein Widerruf / Rücktritt nicht mehr möglich.
Dies gilt auch um einen Kauf während einer Aktion."
Da der Termin mit einem Fotografen separat gebucht werden muss, sind dem Verkäufer keine Kosten entstanden. Die AGB sehen so aus, als wenn der Fotograf gleich informiert wird. Aber das ist hier nicht der Fall gewesen. Den Gutschein konnte man überall in Deutschland einlösen, also ist er nicht Kundenspezifisch. Das Produkt am Ende wäre Kundenspezifisch, wenn das Fotoshooting zustande kommen würde.