Mahnung trotz Widerruf nach über 6 Monaten. Falscher Zahlbetrag in Mahnung. Muss ich widersprechen?

Hallo,
wir haben am 25.08.2919 einen Aktionsgutschein online (https://www.irisshot.de/) bestellt - Vorkasse 274,- €. Keine Rechnung bekommen, sondern nur eine Zahlungsaufforderung per Mail mit einer Frist von 24h.
3 Tage später haben wir uns umentschieden und haben die Bestellung widerrufen. Widerruf haben wir per Mail und schriftlich per Einschreiben am 28.08.2019 gesendet.

Der Verkäufer hatte mich kontaktiert und folgendes geschrieben:

"wir nehmen Bezug auf Ihr Schreiben vom 28.08.2019.

Sie haben die Bestellung widerrufen. 

Gerne stornieren wir das Shooting. Bitte überweisen Sie 50 % der Stornokosten in Höhe von EUR 137,23 auf das Ihnen bekannte Konto bis zum 04.09.2019. "

Wir haben die Stornokosten nicht bezahlt, da wir ordnungsgemäß von unserem Widerrufsrecht gebrauch gemacht haben. Wir haben weder eine Rechnung noch eine Widerrufsbelehrung bekommen. Die AGB enthielten viele Rechtschreibfehler und vielleicht auch Unzulässigkeiten. Am Telefon wurde mit Inkasso und Anwalt gedroht.

Am 07.04.2020 kam nun eine Mahnung, leider per Mail und deshalb im Spam spät entdeckt:

"bis zum heutigen Tage wurde die Rechnung Nr. xxxx vom 25.08.2019 und einem Zahlbetrag i. H. v. 326,60 € nicht beglichen. Die Zahlung war bereits am 25.08.2019 fällig!"

Zum einen haben wir gar keine Rechnung erhalten und zum Anderen hat der Gutschein nur 274,- € gekostet.

Was sind die nächsten Schritte die ich machen muss?
Muss ich der Mahnung widersprechen?
Ist die Mahnung überhaupt rechtens?
Soll ich zum Verbraucherschutz?
Soll ich gar nix machen?

Hier mein alter Beitrag zum Nachlesen:

https://www.gutefrage.net/frage/sind-bei-widerruf-stornokosten-erlaubt

Vielen Dank im Voraus

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Nur kurz auf das letzte Schreiben bezugnehmen und noch mal klarstellen, das aufgrund des rechtzeitig und korrekt durchgeführten Widerrufes kein Vertrag zustande gekommen ist und somit auch keine offene Rechnung mehr vorliegt.
Das Unternehmen soll bitte in Zukunft weitere Schreiben unterlassen und Du würdest hiermit darauf hinweisen, das weitere Schreiben bezügl. dieser Forderung von Dir nicht weiter beantwortet würden, da Du dies mit diesem Schreiben hier deutlich und auch nachweisbar belegt hat - das war's dann.

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