mehrere konten gleichzeitig gekapert, was tun?

Ich hab ein sehr interessantes Problem bei einem älteren Arbeitskollegen. er hat keine Ahnung von Technik und hat sein altes Handy bei eBay verkauft. Die Sim-Karte hat er entfernt. 2 Wochen ist nix passiert und plötzlich bekommt er auf seinem hotmail und gmail account "Anmeldeversuche" und "Passwortänderungen". Er hat dann versucht mehrfach seine Passwörter zu ändern was auch laut ihm funktioniert hat. Aber seitdem bekommt er stündlich die Meldungen dass sein Passwort erfolgreich geändert wurde. Aus lauter Panik ändert er jetzt sehr oft sein Passwort und stellt sein konto wieder her wenn er so eine Meldung bekommt. Er bekommt auch auf seine telefonnummer bestätigungs-pins, aber unterschiedliche und mehrfach und von unterschiedlichen nummern. Also einmal von microsoft und einmal von einer 0176... nummer. Bis dato ist noch nix bei seinem Amazon konto passiert. Seit gestern gibt es aber aktivitäten in seinem Amazon konto. Seine mail-addresse wurde geändert und die bestätigungsmail wurde während er sie lesen wollte gelöscht. die mail-adresse sieht ähnlich wie seine alte aus und es hat sich nur ein buchstabe von klein auf groß geändert. Aber bis jetzt wurde anscheinend nix bestellt. Wenn das alte Handy noch zugriff hat sollte es doch bei einer Passwortänderung seine fähigkeit verlieren irgendwas zu bestätigen. Auch die Sim-karte ist nicht mehr drin. Also keine möglichkeit die SMS zu kapern, oder? Virenscan auf seinem PC hat er schon gemacht. Wenn er seine telefonnummer ändert bekommt er doch auch eine bestätigung mit der neuen telefonnummer?

Also sowas hab ich noch nicht gesehen. Was meint ihr? Habt ihr ideen wie man sein Konto schützen könnte? Ich würde ihm raten bei amazon die gespeicherten kontodaten zu entfernen, oder? Und ich würde überall 2-faktor aktivieren.

Oder doch lieber alles neu? Neue mail-Adresse, neue Telefonnummer, neues amazon konto?

Computer, Handy, Internet, Amazon, Passwort, Zwei-Faktor-Authentifizierung

Mahnung trotz Widerruf nach über 6 Monaten. Falscher Zahlbetrag in Mahnung. Muss ich widersprechen?

Hallo,
wir haben am 25.08.2919 einen Aktionsgutschein online (https://www.irisshot.de/) bestellt - Vorkasse 274,- €. Keine Rechnung bekommen, sondern nur eine Zahlungsaufforderung per Mail mit einer Frist von 24h.
3 Tage später haben wir uns umentschieden und haben die Bestellung widerrufen. Widerruf haben wir per Mail und schriftlich per Einschreiben am 28.08.2019 gesendet.

Der Verkäufer hatte mich kontaktiert und folgendes geschrieben:

"wir nehmen Bezug auf Ihr Schreiben vom 28.08.2019.

Sie haben die Bestellung widerrufen. 

Gerne stornieren wir das Shooting. Bitte überweisen Sie 50 % der Stornokosten in Höhe von EUR 137,23 auf das Ihnen bekannte Konto bis zum 04.09.2019. "

Wir haben die Stornokosten nicht bezahlt, da wir ordnungsgemäß von unserem Widerrufsrecht gebrauch gemacht haben. Wir haben weder eine Rechnung noch eine Widerrufsbelehrung bekommen. Die AGB enthielten viele Rechtschreibfehler und vielleicht auch Unzulässigkeiten. Am Telefon wurde mit Inkasso und Anwalt gedroht.

Am 07.04.2020 kam nun eine Mahnung, leider per Mail und deshalb im Spam spät entdeckt:

"bis zum heutigen Tage wurde die Rechnung Nr. xxxx vom 25.08.2019 und einem Zahlbetrag i. H. v. 326,60 € nicht beglichen. Die Zahlung war bereits am 25.08.2019 fällig!"

Zum einen haben wir gar keine Rechnung erhalten und zum Anderen hat der Gutschein nur 274,- € gekostet.

Was sind die nächsten Schritte die ich machen muss?
Muss ich der Mahnung widersprechen?
Ist die Mahnung überhaupt rechtens?
Soll ich zum Verbraucherschutz?
Soll ich gar nix machen?

Hier mein alter Beitrag zum Nachlesen:

https://www.gutefrage.net/frage/sind-bei-widerruf-stornokosten-erlaubt

Vielen Dank im Voraus

Recht, Widerruf, Mahnung, Mahnung per Mail, Wirtschaft und Finanzen

Abschleppkosten für eine abgebrochene Umsetzung trotz anderweitiger Abschleppung?

Hallo Zusammen,

kurz und knapp, ich hab am 15.11.17 falsch geparkt und es tut mir Leid. War ein Parkplatz für Elektroautos und ich wusste nicht, ob ich da stehen darf.

Als ich zu meinem Auto kam, hat der Abschlepper mehrere Autos fotografiert und wollte das neben mir stehende Fahrzeug abschleppen. An meinem war ein Strafzettel an der Scheibe. Es war keine Polizei oder Ordnungsamt vorort und ich fuhr weg. Strafzettel kam schon und ich hab den bezahlt.

Heute 28.03.18 kam ein Gebührenbescheid über eine abgebrochene Umsetzung eines verkehrsbehindernd abgestellten Fahrzeugs.

Amtshandlungsgebühr 82,- €

Gemeinkostenzuschlag 57,- €

Abschleppkosten 49,80 €

Zusammen 188,80 €

Da der Abschlepper keine Leerfahrt hatte und eine anderweitige Einsatzmöglichkeit für sein Abschleppfahrzeug hatte, wäre es nicht verhältnismäßig mir die Kosten in Rechnung zu stellen. Die Kosten für die Anfahrt hätten dem Verantwortlichen des benachbarten Wagens in Rechnung gestellt werden können. Dieser wurde ja abgeschleppt.

Was kann ich tun? Ich könnte erstmal in Widerspruch gehen.

Soll ich zu dem Widerspruch auch Urteile nennen, die zu meinen Gunsten entschieden hätten? z.B. Aktenzeichen 5 A 1687/12 - Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.07.2013

Ist dieser Gebührenbescheid überhaupt rechtskräftig? Es sind mehr als 3 Monate seit dem Tag vergangen.

Vielen Dank im Voraus

Abschleppdienst, Gebühren, Recht, Abschleppkosten, Auto und Motorrad
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