Firma schickt gleich 1. Mahnung ohne vorher Zahlungserinnerung zu schicken, was tun?

12 Antworten

In der Regel ist die erste Mahnung "gratis". Solltest du jedoch vor der Mahnung in Verzug gewesen sein (nein, das ist nicht immer so), dann kann der Gläubiger natürlich auch Gebühren für die Mahnung nehmen.

Zahl die Hauptforderung und schau was passiert.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rechtsanwaltsfachangestellte
Eddcapet 
Fragesteller
 08.09.2020, 22:11

Hab die Hauptforderung von 1625 € bezahlt und denen ne Mail geschrieben das sie auf Ihre Mahngebühren verzichten sollen. Wenn die negativ reagieren haben die halt einen Kunden weniger.

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Zahlungserinnerung = Mahnung

Fälligkeit ≠ Verzug (!)

Mahngebühren muss der Schuldner nur tragen, wenn er zum Zeitpunkt der Mahnung schon im Verzug war. Grundsätzlich wird der Schuldner erst durch eine Mahnung "in Verzug gesetzt". Wird der Schuldner erst durch die Mahnung in Verzug gesetzt, sind die Kosten deshalb nicht ersatzfähig.

Grundsätzlich muss der Gläubiger den Schuldner also tatsächlich einmal mahnen, bevor er Mahnkosten geltend machen kann. Es gibt aber nach § 286 Absatz 2 und 3 BGB Ausnahmen, bei denen für den Eintritt des Verzugs keine Mahnung erforderlich ist (und daher schon bei der ersten Mahnung Mahnkosten zu erstatten sind, weil der Schuldner da ja schon im Verzug ist). Die wichtigsten sind die folgenden:

  1. Es ist eine Leistungszeit vereinbart. Das ist der Fall, wenn im Vertrag (kann auch AGB sein) eine bestimmte (3.6. /bis zum Monatsdritten) oder bestimmbare (14 Tage nach Erhalt der Ware) Zeit vorgesehen ist. Die Festlegung eines Zahlungsziels (zahlbar bis 3.6.) reicht NICHT, weil dies eine einseitige Bestimmung durch den Gläubiger ist.
  2. 30 Tage nach Fälligkeit (das ist das vom Schuldner gesetzte Zahlungsziel, wenn im Vertrag kein späterer Zeitpunkt vereinbart ist) und Erhalt einer Rechnung gerät der Schuldner automatisch in Verzug. Wenn der Schuldner Verbraucher ist, gilt dies aber nur, wenn es in der Rechnung einen entsprechenden Hinweis auf diesen Automatismus gab.

Auch die Zinsen fallen erst an, sobald der Schuldner im Verzug ist.

Du solltest also genau prüfen, ob du tatsächlich im Verzug warst. Das ist häufig nicht der Fall, weil meist keine Leistungszeit vereinbart wird und auch der Hinweis auf den 30-Tages-Automatismus nur sehr selten erteilt wird. Solltest du erst durch die Mahnung in Verzug geraten sein, solltest du nur die Hauptforderung begleichen, aber nicht die Mahngebühr und die Zinsen. Meist verzichten die Gläubiger auch darauf, diese Nebenforderungen einzutreiben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Examinierter Jurist
Eddcapet 
Fragesteller
 08.09.2020, 22:49

Ok, ich verstehe das so. Ich habe am 14.08 die Ware erhalten, am 24.08 sollte ich spätestens zahlen. Ich bin seit dem 25.08 im Verzug. Das heißt: Ich kann eine Mahnung mit Gebühren erhalten und muss diese bezahlen. Die Verzugszinsen, gelten wie der Name schon sagt, erst ab dem Verzug, also ab dem 25.08. Insgesamt sind vom 25.08 - 08.09 => 15 Tage vergangen. Heißt ich muss 2,78€ Verzugszinsen bezahlen.
https://www.zinsen-berechnen.de/verzugszinsrechner.php
Formel: Z = (K * p * t) / 36000
Eingesetzt: 2,78 € = (1625.23 € * 4,12 * 15) / 36000
Tatsächlich werden 4,64€ verlangt, da die Firma mit 25 Tagen rechnet (vom 14.08). Heißt => Die Verzugszinsen sind falsch berechnet und die Mahnung ist somit ungültig.
Ist das so korrekt?

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Wikifreak  08.09.2020, 23:37
@Eddcapet

Wie kommst du auf den 24.08.? Das in der Rechnung angegebene Datum ist nur maßgeblich, wenn in den AGB ein angemessener und für den Schuldner berechenbarer Zeitpunkt für die Zahlung vorgesehen ist (und solche Klauseln können auch noch unwirksam sein). Hast du den Kauf für dich privat gemacht, oder war das ein beruflicher Kauf?

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Eddcapet 
Fragesteller
 10.09.2020, 00:09
@Wikifreak

Auf der Rechnung steht, Zahlbar bis 24.08. Das ist ein Privatkauf von Heizöl.

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Wikifreak  10.09.2020, 11:18
@Eddcapet

Damit ist die Zahlung am 24.08. fällig, aber der Verzug tritt eben trotzdem erst durch die Mahnung ein.

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Ich habe jedoch gelesen, das man erst eine Zahlungserinnerung erhalten muss, bevor die Firma Mahngebühren erheben darf.

Wenn keine Mahnung erforderlich ist (siehe § 286 (2) und (3) BGB) könnte auch direkt ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet werden.

Eddcapet 
Fragesteller
 08.09.2020, 22:03

Und wann ist keine Mahnung erforderlich?

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Eddcapet 
Fragesteller
 08.09.2020, 22:09
@RobertLiebling

Was heißt das auf deutsch? Diese Juristensprache verstehe ich nicht.

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RobertLiebling  08.09.2020, 22:11
@Eddcapet
Der Mahnung bedarf es nicht, wenn für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist,

Auf deiner Rechnung steht ein Datum, bis zu dem bezahlt werden muss ("Zahlbar bis 24.08.2020"). Zeit nach dem Kalender bestimmt, daher keine Mahnung nötig.

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Eddcapet 
Fragesteller
 08.09.2020, 22:14
@RobertLiebling

Geliefert wurde am 14.08, die Rechnung hätte ich bis spätestens am 24.08 zahlen müssen (10 Tage Frist). Dies habe ich versäumt, am 03.09. kam die 1. Mahnung. Weshalb habe ich dann trotzdem ne Mahnung erhalten, obwohl diese nicht nötig ist? Check ich nicht.

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RobertLiebling  08.09.2020, 22:16
@Eddcapet

Die Mahnung ist nicht nötig, um dich in VERZUG zu setzen. Denn erst sobald du in Verzug bist, dürfen Verzugszinsen berechnet werden.

Also soweit grundsätzlich alles in Ordnung.

Was hier nicht ok ist, sind die Höhe von Mahngebühren und Verzugszinsen.

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Warum soll erinnert werden, wenn Du in Verzug bist?

Zudem gibt es bestimmt Spielregeln, die Du vereinbart hast.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Eddcapet 
Fragesteller
 08.09.2020, 22:26

Aus Kulanz? Schließlich wollen die mich ja als Kunden behalten nehme ich an.

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Ich konnte nichts dazu finden, dass die erste Mahnung kostenfrei sein muss. Die Mahngebühr ist definitiv zu hoch, da müssten Sie sich dagegen wehren können.

Was die Zinsen angeht da müssten Sie mal selbst rechnen, der Verzugszins beträgt derzeit 4,12% (5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz). http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__288.html

Eddcapet 
Fragesteller
 08.09.2020, 22:02

Es geht um 1625 €, davon sind 4,12% -> 66,95€? Ich verstehe nicht wie man das berechnet.

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Hipponax  08.09.2020, 22:04
@Eddcapet

Ja, passt schon. Unternehmer hat bei den Zinsen ein Auge zugedrückt. Vermute ich mal.

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Eddcapet 
Fragesteller
 08.09.2020, 22:24
@RobertLiebling

Ah jetzt erinner ich mich wieder, danke für die Auffrischung.. Ist schon bisschen her mit der Schule...

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