Was steht denn in deiner Prüfungsordnung? Daran würde ich mich immer zuerst orientieren, denn an einer Uni gibt es verschiedene Studiengänge, die nicht alle die gleichen Anforderungen haben.

Und im Zweifel auch ruhig bei dem korrigierenden Dozenten nachfragen.

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Wenn du beide Klausuren theoretisch kennst, schadet es ja nicht, sich darauf extra vorzubereiten. Aber damit rechnen, dass die dran kommen, würde ich nicht.

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Das offizielle förmliche Wort für Nein ist いいえ. Das wird aber eher selten im modernen japanisch benutzt, eher werden いえ oder いや verwendet.

Umgangssprachlich kannst du ううん sagen, das mehr nach Geräusch als nach Wort klingt (so wie zb mh für ja)

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In NRW gibt es 4 Abifächer, die gewisse Voraussetzungen erfüllen müssen (also nur bedingt frei wählbar aus allen Fächern).

Es müssen aus den Fächern Deutsch Mathe und Fremdsprache mind. 2 drin sein, außerdem muss aus jedem Fachgebiet (Sprache, Naturwissenschaft, Gesellschaftswissenschaft) je ein Fach vertreten sein.

Es würde also zB die Kombi aus Sport, Kunst, Religion und Pädagogik nicht gehen, genau so wenig wie Englisch, Deutsch, Spanisch und Mathe.

Zwei der Fächer sind dabei die Leistungskurse (zählen am Ende mehrfach, beide schriftlich), von den restlichen Fächern ist eins schriftlich und eins mündlich. Heißt, man hat am Ende drei Klausuren und eine mündliche Prüfung.

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Also bei uns (Rechtsanwaltsfachangestellte) läuft das so, dass man entweder die zwei-jährige Ausbildung (für alle mit Abitur) macht, oder die drei-jährige, wobei man letztere bei guten Leistungen auch auf 2,5 Jahre kürzen kann.

Die Klassen sind dabei getrennt, da die 2J-Klasse den Stoff in einer anderen Reihenfolge und viel komprimierter lernt (es ist aber der gleiche Stoff, also nur weil man Abi hat, lassen die nichts weg. Wir haben trotzdem nochmal Groß- und Kleinschreibung gelernt).

Wie das in anderen Berufsfeldern ist, weiß ich nicht.

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In der Regel streckt man die Gerichtskosten vor, sonst wird das Gericht gar nicht tätig. Sollte man gewinnen, bekommt man das auch nicht zurück (außer es würden nicht alle verbraucht), sondern das wird bei der Gegenseite angerechnet, und man muss sich diese von der Gegenseite holen.

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Schadensersatz gg. Verkäufer/Hersteller

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Du kannst es ja riskieren. Wenn der Lehrer es nachguckt, kriegst du vielleicht Punktabzug oÄ, wenn nicht, hast du Glück gehabt.

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Ein Schenkungsversprechen muss lt. Gesetz notariell beurkundet werden, damit man Rechte hieraus ableiten kann. Heißt im Grunde: versprechen kann er alles, einklagen kannst du ohne die gesetzlich vorgeschriebene Form jedoch nichts, da das Versprechen durch fehlende Form nichtig ist.

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Ava Max Sweet but Psycho🤪

Also es gibt meiner Meinung nach deutlich bessere Songs von BTS (allerdings auch deutlich schlechtere).

Wenn ich jetzt zwischen den Künstlern entscheiden müsste, würde vermutlich BTS gewinnen. Bei den beiden Songs ziehen sie allerdings den kürzeren :)

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Es heißt aber tatakae. 戦え.

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Das hängt sehr davon ab, in was für einer Kanzlei du arbeitest.

Bei einem einzelnen Anwalt, der ggf. außer dir keine weiteren Mitarbeiter hat, bist du für alles zuständig, von Telefonaten bis hin zur Empfangsdame und Küchenhilfe.

In einer großen Kanzlei gibt es dafür in der Regel extra Mitarbeiter. Da werden die Mandanten dann nur von den Rechtsanwälten gesehen.

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Du kannst normales Papier nehmen/deinen eigenen Briefkopf. Es ist auch egal, ob die Klageerwiderung handgeschrieben ist, oder getippt (letzteres sieht nur deutlich professioneller aus und erleichtert - je nach Schrift - die Lesbarkeit).

Denk nur dran, alles mehrfach einzureichen (in der Regel drei Mal: eine Version fürs Gericht, eine für den Gegenanwalt und eine für den Kläger).

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In der Regel hat jede Uni ihre eigenen Formalregeln. Solltest du also an einer Uni eine wissenschaftliche Arbeit schreiben, würde ich mich danach richten.

In der Regel folgt die Quellenangabe am Ende des Absatzes, außer a) es handelt sich um ein direktes Zitat, oder b) innerhalb des Absatzes wechseln die Quellen. Dann jeweils direkt hinter dem Satz.

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Also Spanisch ist wirklich sehr leicht zu lernen, gerade am Anfang. Da sind gute Noten für 1-2 Jahre garantiert (außer man hat Probleme mit Sprachen)

Japanisch ist - gerade durch die Schriftzeichen und die andersartige Grammatik - deutlich schwerer zu lernen. Allerdings weiß ich nicht, wie das in der Schule gehandhabt wird; vielleicht lernt ihr ja die ersten monate nur die Zeichen. Da dürfte es vom Tempo her also eigentlich auch nicht all zu schwer werden..

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Ja, allgemein gilt bei einer Klage der Gerichtsstand des Beklagten, und das ist sein Wohnsitz.

Es gibt aber auch andere Möglichkeiten (besondere + ausschließliche Gerichtsstände). Sofern für deinen Fall kein ausschließlicher Gerichtsstand gilt, kannst du dir einen aussuchen (§§ 12 - 35 ZPO).

Auch wichtig ist, ob die Klage beim Amtsgericht oder Landgericht eingereicht werden muss. Hierzu §§ 23, 71 GVG.

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