Letzte Mahnung zu spät beglichen?

1 Antwort

Mach so etwas bitte in Zukunft nie telefonisch, immer per Email bzw. schriftlich.

Schreibe sofort dorthin und schildere den Fall chronologisch und nachvollziehbar mit der Bitte, die Kosten in Höhe von xx,xx EURO am 02.Jan zahlen zu dürfen.

Untermauere das mit dem Telefonat, geführt am xx.xx.20xx und das man dir dort telefonisch mitgeteilt hat, "...es handle sich um ein Missverständnis ".

Erbitte Aussetzung des Vorganges mit der Bitte um kurzfristige Prüfung und letztendliche Entscheidung.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung