Weil vor ein paar Jahren, gabs da drinne Probleme mit mir. Und sie hatten mich damals rausgeworfen. Das Problem war ziemlich groß gewesen, deswegen wird dieses Krankenhaus mich auch nicht mehr aufnehmen wollen.
Weil mein Arzt sagte, ich müsste einen gesetzlichen Betreuer haben, damit der Betreuer einen Zwangsentzug beim Gericht beantragen kann, damit es den Ärzten dort im Krankenhaus verboten ist mich rauszuwerfen
Also wenn ich nun zum Hausarzt gehen sollte und er mir eine Einweisung schreibt und ich damit NUR in das nächstgelegene Krankenhaus mit rein komme, dann komme ich da eh nicht rein. Ich dachte, mit einer ärztlichen Einweisung würde ich in jedes Krankenhaus rein kommen
Aber das kann doch von meinem Arzt gar nicht stimmen, wenn der gesetzliche Betreuer dann einen Zwangsentzug beantragt und ich in die Klinik komme. Dann könnten die doch von der Klinik aus Kontakt aufnehmen zum Gericht das für die Klinik zuständig ist und dieses Gericht könnte dann entscheiden, dass der Zwangsentzug ungültig wird, und somit die wieder das Recht haben mich daraus zu werfen, oder?