Anstatt 179 EUR Nachzahlung jetzt 270 EUR Nachzahlung?


15.01.2022, 21:45

Hallo, anbei die UNterlagen wie gewünscht.

4 Antworten

Die 662,47 wurden von der Heizkostenabrechnunhsstelle schon berücksichtigt.

Diese Kosten für die Abrechnung des WARMWASSERS und der Heizkosten darf der Vermieter nicht gesondert nochmal berechnen.

Aber für Kaltwasser muss der Vermieter auch Gebühren an die Abrechnungsstelle bezahlen.

Diese dürfte er dir weiterberechnen.

MarcoSonne0607 
Fragesteller
 14.01.2022, 20:57

Vielen Dank, also hatte ich doch Recht! Schau dir die Abrechnung an, HEizkosten und warmwasser sind vom 01.05.20 bis 31.04.21, also zu viel, ich habe ja vom 01.05.20 bis 31.12.2020 in der wohnung nicht gewohnt, einzug war 01.01.2021

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Auch die 2. BK-Abrechnung entspricht nicht den Anforderungen an eine korrekte Abrechnung der Betriebskosten. Es fehlen die Gesamtausgaben des Vermieters für das MFH. Damit ist sie unwirksam und ihr wäre insgesamt zu widersprechen.

MarcoSonne0607 
Fragesteller
 15.01.2022, 14:59

Er meinte, er könne das so profesionell nicht machen, aber gut. Ich bin einverstanden damit, jedoch ist die nachzahlung nicht normal.

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Gerhart  16.01.2022, 11:13
@MarcoSonne0607

Du wohnst als Mieter in einer Eigentumswohnung? Dann hätte dein Vermieter es ganz einfach dir eine BK-Abrechnung zuzustellen. Er nimmt die Abrechnung des Verwalters über Hausgeld, entfernt die Kosten für Verwaltung und Rücklage, fügt die Grundsteuer der ETW hinzu, addiert deine Vorauszahlungen und erhält bei Subtraktion von der Summe der BK-'Kosten ein Ergebnis, das entweder Nachzahlung oder Guthaben für dich ausweist.

Nebenbei ist dem Auszug aus dem Mietvertrag zu entnehmen, dass du nicht zu Schönheitsreparaturen verpflichtet bist.

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MarcoSonne0607 
Fragesteller
 16.01.2022, 11:18
@Gerhart

Ja, hat er genommen. Die Abrechnung 1. Abrechnung vom verwalter war nicht korrekt, albatros hat mir geholfen, die 2 Abrechnung scheint falsch zu sein, weil er eben heizkosten und warmwasser für 1 jahr abgerechnet hat ud nicht für 4 Monate, auch abrechnungsservice ist nicht ok, schau mal, habe die frage ergänzt, kannst du das nochmal prüfen? Danke und schönen sonntag

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Nun lichtet sich der Nebel etwas. Aber: Grundlegend ist zu erforschen, was im Mietvertrag zu Betriebskosten überhaupt vereinbart wurde. Deshalb meine Bitte: Auch von dieser (kompletten) Klausel eine Kopie nachtragen.

Bitte die Minolbelege mit Kopf (betr. Abrechnungszeitraum und Nutzungszeitraum) .

Des weiteren vermisse ich Angaben zum Zählerstand für Frischwasser (z.-Nr., Anfangs- und Endstand). Wo kommen hier 31 m³ her die berechnet werden?

Sind alle 5 Wohnungen von einem Eigentümer oder wie ist die Struktur?

MarcoSonne0607 
Fragesteller
 15.01.2022, 14:26

Hallo Danke. Heute Abend Poste ich den Mietvertrag sowie die Minol Abrechnung erneut hier rein. 31 m³ Frischwasser: Beim Einzug haben wir den Zählerstand 833 m³ abgelesen im Keller (Im Heizraum). Woher 31 m³ kommen, habe ich bis heute nicht erfahren, irgendjemand hat das ja abgelesen, aber wer, weiß ich nicht. 5 Wohnungen: Einzelne Eigentümer. Ich Poste heute die gesamten Daten von Minol und den Mietvertrag.

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albatros  15.01.2022, 17:48
@MarcoSonne0607

OK, schau mal auf der Rückseite der Minolblätter, möglicherweise steht dort noch was zum Frischwasser usw..

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MarcoSonne0607 
Fragesteller
 15.01.2022, 21:49
@albatros

Ich habe alle Unterlagen hinzugefügt. Ja, leider erkenne ich nichts, wo Kaltwasser abgerechnet wird, obwohl ich extra noch vorher dem Vermieter das geschrieben habe, er sendet mir zu Kaltwasser nichts, aber okay, mit 140 Euro würde ich leben können für Kaltwasser, sagen wir mal einfach ok. Im Prizip ist das so, dass die Abrchnung immer noch nicht korrekt ist, weil eben Heizung und Warmwasser sowie Abrechnungsservice nicht korrekt abgerechnet wurden.

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MarcoSonne0607 
Fragesteller
 17.01.2022, 19:10

Hallo Albatros, ich habe die unterlagen hochgeladen. kannst du mir helfen?

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Die erste AR betrifft ja keine 12 Monate, die zweite schon, Scheint also alles zu passen, wenn solche aberwitzigen Verteilerschlüssel so vereinbart wurden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
MarcoSonne0607 
Fragesteller
 14.01.2022, 18:05

Ja, die zweite Abrechnung ist in Ordnung, jedoch ist die Abrechnung für Heizung und Warmwasser sowie Abrechnungsservice meiner Meinung nach nicht n Ordnung, alles andere ingnoriere ich und sind kleinbeträge.

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schleudermaxe  14.01.2022, 18:07
@MarcoSonne0607

Wieso denn zwei Abrechnungen für den gleichen Zeitraum (teilweise).

Die erste geht doch komplett in dieTonne.

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schleudermaxe  14.01.2022, 18:13
@MarcoSonne0607

Findest Du?

In der zweiten stimmt auch der Abrechnungszeitraum nicht, und doppelt kassieren ist natürlich fies.

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MarcoSonne0607 
Fragesteller
 14.01.2022, 18:23
@schleudermaxe

nein, ich meine ich bin mieter, anstatt 270 euro zu verschenken, weil das falsch ist, könnte ich mir wenigstens neue klamotten kaufen usw. oder geschenke für unsere kinder.

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schleudermaxe  14.01.2022, 18:25
@MarcoSonne0607

Zumindest die 119,24 in der BK-Abrechnung und das Geld für die Wartung haben dort nichts zu suchen und sollten gestrichen werden.

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MarcoSonne0607 
Fragesteller
 14.01.2022, 18:27
@schleudermaxe

das geld ist ja für wartung oder ablesung der heizkörper, genau, das hat da nicht szu suchen, weil das über minol siehe die abrechnung heizung und warmwasser abgerechnet wird.

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