Hohe Nachzahlung für 3 Zimmer Wohnung 60 QM, ist die Abrechnung korrekt?

schleudermaxe  12.12.2021, 13:35

Wurde denn laut Mietvertrag eine Eigentumswohnung angemietet oder eine norm. Wohnung?

MarcoSonne0607 
Fragesteller
 12.12.2021, 13:48

Hallo und danke für deine Antwort. Es ist ein gewöhnlicher Mietvertrag für eine Wohnung. "Mietvertrag für Wohnung" steht dort oben drauf.

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Diese Abrechnung ist das Papier nicht wert, worauf sie gedruckt ist, sie ist in keinster Weise nachvollziebar und deshalb formell unwirksam:

Der Abrechnungszeitraum umfasst hier gesetzeswidrig tatsächlich 15 und nicht 12 Monate (s. auch anitari). Das reichte allein schon aus um die Abrechnung zu verwerfen. Es fehlen die Angabe der Umlageschlüssel, der Gesamtverbräuche und Gesamtkosten, die Zählerstände für Wasser.

Darüber hinaus wird die derzeitige (seit 2014 geltende) gesetzliche Vorschrift nicht befolgt, dass der Energieverbrauch für die Wasererwärmung gemessen und nicht nach Formel zu berechnen ist.

Da die Abrechnung formell unwirksam, damit nicht existent ist, bräuchte kein Einspruch eingelegt werden. Wenn irgendwann der V. reklamiert, dass du nicht nachgezahlt hast, weise ihn drauf hin, dass seine Abrechnung unwirksam ist und du deshal nichts nachzahlen wirst.

MarcoSonne0607 
Fragesteller
 12.12.2021, 14:16

Ich habe Die Abrechnung von meinen eltern angeschaut, die haben eine eigentumswohnung, die sieht ganz anders aus, da ist Verteilerschlüssel, Gesamtkosten usw. abgebildet. Das kann man hier überhaupt nicht nachvollziehen was das für zahlen sind.

0
albatros  12.12.2021, 14:19
@MarcoSonne0607

So ist es, hab ich in meiner Antwort auch so dargelegt. Deine Abrechnung entbehrt den Mindestanforderungen und ist deshalb unwirksam. Leg sie erst mal zu Seite und schweige. Wenn der V. sich irgendwann rappelt, sag ihm das .

0
schleudermaxe  12.12.2021, 14:25
@MarcoSonne0607

Deshalb ja auch meine Nachfrage, nur, ein Eigentümer einer Whg. hat ja keine BK, die zu verteilen sind.

Seine Kosten und Lasten stehen ja fest, werden also nur durchgereicht, falls es Mieter gibt. Dafür wird auch kein Verteilerschlüssel benötigt.

1
MarcoSonne0607 
Fragesteller
 12.12.2021, 16:13
@schleudermaxe

Im Prinzip ist das gesamte Haus mit 5 Wohneinheiten vermietet. Ja, ich werde deine Punkte und die Punkte der anderen auf jeden Fall aufnehmen!

0
MarcoSonne0607 
Fragesteller
 14.01.2022, 07:44

hallo albatros, kann ich die neue Abrechnung hochladen?

0

Auch ich halte die Abrechnung für nicht ordnungsgemäß, sie beinhaltet keinen Zeitraum von 12 Monaten.

Weiteres folgt nach Erg. in der Frage.

Danke für die Ergänzung.

Somit rüge die Abrechnungen als nicht ordnungsgemäß.

Es fehlen der Abrechnungszeitraum für 12 Monate, die Gesamtkosten des Grundstücks, die Verteilerschlüssel.

Die AR beinhaltet inhaltlich Fehler.

Wartung Heizanlage sind keine BK-Kosten, diese Kosten gehören wie Hz.-Strom, Schornsteinfeger, Brennstoffe in die Heizkostenabrechnung.

Die Kostenstelle Kaltwasser beinhaltet bestimmt die Grundgebühr. Die hat aber nichts mit einem Verbrauch zu tun, muss also getrennt ausgewiesen werden.

Die Warmwassermenge wird geschätzt, warum?

Rüge die Kosten für Pflege und Vers. nach Einsichtnahme in die Rechnungen als unwirtschaftlich.

Viel Glück.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
MarcoSonne0607 
Fragesteller
 12.12.2021, 14:13

Vielen Dank, okay!

0
MarcoSonne0607 
Fragesteller
 12.12.2021, 16:09

Nochmal zur Schätzung des Verbrauchs Warmwasser: BEide Warnwasserzähler funktionieren nicht und sind aus der Eichung!

0

Wie anitari schon schrieb: Die Jahresabrechnung ist falsch. Sie darf nicht mehr als 12 Monate umfassen. Weise diese Abrechnung zurück und verlange eine korrigierte. Du musst dem Vermieter gar nicht mitteilen, was daran falsch ist. Da soll er nur selbst drauf kommen. Zudem hast Du immer die Möglichkeit, Einsichtnahme in die Belege zu verlangen und dann klärt sich alles auf, denn wo kein Beleb, da keine Abrechnung und Beträge falsch = Abrechnung falsch.

Die Abrechnung (Bild 1) ist so nicht korrekt.

  1. ist der Abrechnungszeitraum falsch. Vom 1.5.2020 - 31.17.2021 sind es 15 Monate. Der Abrechnungszeitraum darf maximal 12 Monate betragen.
  2. fehlen die Gesamtkosten und der Umlageschlüssel.

Die Heizkosten sehen korrekt aus.

MarcoSonne0607 
Fragesteller
 12.12.2021, 13:29

Er hat das vom 01.01.2021 bis 31.07.2021

0
anitari  12.12.2021, 13:34
@MarcoSonne0607

Abrechnungszeitraum ist der für das ganze Objekt. Der darf nicht länger als 12 sein. 1.5.2020 - 31.7.021 sind aber 15 Monate.

Es sei denn der Vermieter hat sich vertan (vertippt) und der Abrechnungszeitraum geht vom 01.08.2020 - 31.07.2021.

2
MarcoSonne0607 
Fragesteller
 12.12.2021, 13:36
@anitari

Okay danke, muss der Vermieter für mich für 12 Monate erstellen, also quasi hochrechnen? Weil 6-7 Monate ist nicht in Ordnung,.

0
anitari  12.12.2021, 13:42
@MarcoSonne0607

Nein.

Der VM muß für einen Zeitraum von 12 Monaten Abrechnen, darin enthalten dein Nutzungszeitraum und deine anteiligen Kosten.

7 Monate war dein Nutzungszeitraum.

Der Abrechnungszeitraum ist für das ganze Haus.

Ich bin mir eigentlich fast sicher das dem Vermieter beim Abrechnungszeitraum ein Tippfehler unterlaufen ist und das reichtig 01.08.2020 - 31.07.2021 heißen muß.

Was steht denn in der Heizkostenabrechnung als Abrechnungszeitraum?

1
MarcoSonne0607 
Fragesteller
 12.12.2021, 13:43
@anitari

01.05.2020 bis 30.04.2021. Ja, 7 Monate Nutzungszeitraum ist komisch, weil ich habe 1 Jahr bezahlt und nach meinen Berechnungen hätte ich guthaben erhalten.

Wie soll er aber 12 Monate abrechnen, wenn mittem im Jahr abgelesen wird, schätzen?

0
anitari  12.12.2021, 13:47
@MarcoSonne0607

Dann darf der VM dir nur anteilig die Kosten vom 1.1. - 30.4. umlegen.

Wie gasagt, 1.5.2020 - 31.7.2021 sind 15 Monate.

Somit ist dieser Teil der Abrechnung falsch, sprich unwirksam.

Das die Verwaltung des VM immer zum 31.7. abrechnet ist völlig irrelevant für die Abrechnung für dich als Mieter.

2
albatros  12.12.2021, 14:16
@MarcoSonne0607

Das soll dein Nutzungszeitraum sein, der angegebene Abrechnungszeitrum lt. deinem Foto umfasst aber tatsächlich 15 Monate und das ist unzulässoig.

0
albatros  13.12.2021, 13:09
@MarcoSonne0607

Du musst trennen/unterscheiden: Ges. Abrechnungszeitraum (12 Monate), dein Nutzungszeitraum (innerhalb dieses Abrechnungszeitraumes).

0
albatros  13.12.2021, 13:12
@MarcoSonne0607

Welcher Modi ist denn mietvertraglich vereinbart ? Kalenderjahr oder Bspsw. 1.8. bis 31.7.?

1
MarcoSonne0607 
Fragesteller
 13.12.2021, 13:24
@albatros

Es gibt einen Standard Mietvertrag, dort sehe ich absolut kein Modi zur Abrechnung, es steht dazu nichts im Mietvertrag.

0
albatros  13.12.2021, 14:01
@anitari
Ich bin mir eigentlich fast sicher das dem Vermieter beim Abrechnungszeitraum ein Tippfehler unterlaufen ist und das reichtig 01.08.2020 - 31.07.2021 heißen muß.

Durchaus denkbar, trotzdem wäre mangels Angabe der Gesamtverbräuche und Gesamtkosten und des Umlageschlüssels die Abrechnung formell unwirksam.

0
albatros  13.12.2021, 14:05
@MarcoSonne0607

Frag doch bitte mal bei anderen Mietern nach, welcher Modi bei deren Abrechnung zum Tragen kommt.

Und: Welche Umlageschlüssel sind denn bereits im MV festgeschrieben?

1
MarcoSonne0607 
Fragesteller
 13.12.2021, 14:06
@albatros

Ich könnte gerne den Mietvertrag hochladen und meine Angaben schwärzen?

0
anitari  12.12.2021, 13:29
Abrechnung zum 31.07.2021, wieso berechnet der Vermieter den Jahresbeitrag Grundsteuer, 191,66 für 7 Monate? Das wären für ein ein ganzes Jahr sicher 300 Euro, was eigentlich nicht sein kann, da hier das nicht so teuer ist.

300 € Grundsteuer jährlich kann gut sein.

Das hat nichts damit zu tun ob es in der Region teuer oder nicht so teuer ist.

Die Grundsteuer legt die Stadt/Gemeinde fest. Da hat der Vermieter keinen Einfluß drauf.

Lass dir den Grundsteuerbescheid vorlegen.

2
MarcoSonne0607 
Fragesteller
 12.12.2021, 13:49
@anitari

Dankeschön, das hilft unheimlich sehr! Danke für die Zeit, ja, er muss bis 30.04.2021 abrechnen, er kann doch schlecht bis zum 31.07 schätzen nach oben.

0
MarcoSonne0607 
Fragesteller
 12.12.2021, 13:52
@anitari

Okay, also 01.01.2021 bis 30.04.2021 ist möglich. Dann die nächste Abrechnung vom 01.05.2021 bis 30.04.2022 und so weiter?

0
anitari  12.12.2021, 13:58
@MarcoSonne0607

Abrechnungszeitraum, das ist der Zeitraum für das ganze Haus. Der kann nicht, je nach Mieter, gändert werden. Der bleigt beim 01.05. - 30.04. des Folgejahres.

Nutzungszeitraum, man kann auch Mietzeitraum sagen, kann kürzer sein weil der Mieter innerhalb des Abrechnungszeitraumes ein- oder ausgezogen ist.

In deinem Fall wäre korrekt:

Abrechnungszeitraum: 01.05.2020 - 30.04.2021

Nutzungszeitraum: 01.01. - 30.04.2021

1
MarcoSonne0607 
Fragesteller
 12.12.2021, 14:04
@anitari

Danke, wenn er das so berechnet hätte, hätten wir gar keine Nachzahlung!

0

Geh zum Mieterbund und lass die Abrechnung prüfen.

Woher ich das weiß:Recherche
MarcoSonne0607 
Fragesteller
 12.12.2021, 13:28

Das nützt mir wenig!

0
albatroz1102  12.12.2021, 13:31
@MarcoSonne0607

Wieso? Du willst doch wissen ob die korrekt ist, oder? Sonst würdest Du. ja hier nicht fragen.

0
albatroz1102  12.12.2021, 13:34
@MarcoSonne0607

Kann gut sein, aber es gibt hier keine verbindliche Antwort von einem Anwalt. Willst Du damit vorgehen?

0
albatroz1102  12.12.2021, 13:37
@MarcoSonne0607

Dann kommst Du damit nicht viel weiter. Du brauchst was handfestes um gegen den Vermieter vor zu gehen. Der Mieterbund ist nicht teuer.

1
anitari  12.12.2021, 13:43
@albatroz1102

Wenn man verbindliche Antworten von einem Anwalt möchte sollte man auch zu einem gehen, nicht zum Mieterbund.

0
Gerhart  12.12.2021, 16:09
@albatroz1102

Nur das rechtskräftige Urteil eines Richters wäre verbindlich. Anwälte schreiben das, was mehrheitlich richtig ist aber dennoch unverbindlich bleibt.

0
schleudermaxe  12.12.2021, 13:39

Bitte wohin?

Die Damen und Herren kennen ja nicht einmal ihr eigenes Lexikon.

Wir freuen uns jedenfalls immer, wenn die ankommen.

Dann gewinnen wir, nicht deren Mitglieder, bisher jedenfalls.

1