Nebenkostenabrechnung: Nachzahlung 270 Euro, Abrechnung korrekt?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nach Vorliegen weiterer Unterlagen kann festgestellt werden, dass die 2. Abrechnung (Korrektur vom 10.1.22) wie die 1. vom 12.12.21 nicht nachvollziehbar und damit unwirksam ist. Sie gilt damit als nicht erfolgt.

 

Gründe:

Es sind monatliche Vorauszahlungen für Betriebskosten vereinbart über welche jährlich abgerechnet werden soll. Ich verstehe unter jährlich, dass Basis das Kalenderjahr ist. Hier wird ein anderer Abrechnungszeitraum verwendet.

Da der Mietvertrag ab 1.1.21 gilt, ist also über einen Nutzungszeitraum vom 1.1.21 bis 30.4.21 abzurechnen (im Abrechnungszeitraum 1.5.20 bis 30.4.21).

Beide Zeitfenster müssen in der Abrechnung ausgewiesen sein.

 

Nun beginnt das Dilemma. Der Abrechnungsservice Minol rechnet über den vollen Abrechnungszeitraum als Nutzungszeitraum und nicht den tatsächlichen Nutzungszeitraum von 4 Monaten ab. Der Vermieter übernimmt das teilweise unverändert.

Das führt bei der Berechnung der Grundkosten für Heizung und Warmwasser dazu, dass diese für 12 Monate angerechnet werden und nicht zeitanteilig für 4 Monate.

Bei Warmwasser sind statt zulässig 24,45 EUR 73,34 EUR berechnet und bei Heizung statt 57,84 EUR 173,52 EUR. Sind zusammen 144,57 EUR zu viel berechnet!

 

Für die Umlage  eines Abrechnungsservices von anteilig 119,24 EUR (von gesamt 663,47 EUR) finde ich keine Rechtsgrundlage.

 

Darüber hinaus sind zu beanstanden, dass bei der jeweiligen Betriebskostenart die Angabe des Gesamtverbrauches bzw. der Gesamtkosten fehlt.

 

Für die Berechnung von 31 m³ Kaltwasser ist weder in der Abrechnung noch in der Anlage von Minol etwas zu finden (Zählernummer, Anfangs- und Endstand).

Wartung der Heizungsanlage und Reinigung Öltank müssten gemäß Betriebskostenverordnung den Heizkosten als Heiznebenkosten zugeordnet und mit diesen berechnet werden.

 

Ich sehe hier in Summe zumindest 263,81 EUR als nicht zulässig berechnet.

 

Da hier neben Berechnungsfehlern auch umfangreiche Formfehler bestehen, sollte die Abrechnung mit entsprechender Begründung zurückgewiesen und eine neue korrekte Abrechnung gefordert werden.

 

Rein theoretisch wäre nach meinem jetzige (vorläufigem) Erkenntnisstand und meiner Berechnung lediglich eine Nachzahlung von 8,33 EUR zu leisten.

 

Es steht doch groß über der Auflistung der Nebenkosten:

Die Abrechnung für Sie betrifft nur den Zeitraum vom 1. Januar bis 30. April.

Schau es Dir nochmal an und wenn du immer noch was zu kritisieren hast, kommst Du wieder.

Denke auch daran, dass dies der kälteste Zeitraum im letzten Jahr war. Januar war Winter und April immer noch kein warmer Frühling.

MarcoSonne0607 
Fragesteller
 17.01.2022, 19:32

Es steht aber groß auf der Minol Abrechnung 01.05.2020 bis 31.04.2021? 2020 habe ich dort noch nie gewohnt?

1
bwhoch2  18.01.2022, 09:07
@MarcoSonne0607

Ok. Hast recht. Bei der Nebenkostenaufstellung steht der richtige Zeitraum. Bei den Heiz-/Wasserkosten steht der falsche Nutzungszeitraum.

Es ist auch richtig, dass der Abrechnungsservice schon in der Heiz-/Warmwasserabrechnung enthalten ist. Dieser Posten ist auf jeden Fall doppelt berechnet.

Die Aufteilung der Verbrauchskosten erscheint mir korrekt, denn hier geht es nach Zählerständen und bei 105 € Heizkosten für die kältesten Monate und 40 € für Warmwasser erscheint mir das als realistisch. Warmwasser im Verhältnis zum gesamten Wasserverbrauch in der Zeit passt auch so weit. 31 m³ Wasserverbrauch für mehr als 1 Person in einem Jahr wäre verdammt wenig. 31 m³ für 4 Monate hochgerechnet aufs ganze Jahr wären 93 m³, was bei mindestens 2 Personen auch hinkommt, da man im Durschnitt von ca. 45 m³ je Person und Jahr ausgehen kann.

Allerdings kommen mir die Grundkosten sehr hoch vor. 30 bis max. 50 % der Heizkosten werden über die Wohnfläche umgelegt. Vergleicht man die Grundkosten mit den angefallenen Verbrauchskosten, so sind diese bei Euch um rund 64 % höher, als die Verbrauchskosten. Gleiches erkennt man beim Warmwasser. Hier kannst Du davon ausgehen, dass die Grundkosten tatsächlich für das ganze Jahr umgelegt wurden und nicht nur für 4 Monate. Unbedingt also um Überprüfung und Korrektur bitten.

1

Hatte ich gestern schon geschrieben: Der Abrechnungsservice ist bereits in den Heizkosten enthalten.

Aber es gibt auch noch einen Abrechnungsservice für KALTWASSER. DIESE Gebühren könnte der Vermieter an dich gesondert berechnen.