Nebenkostenabrechnung der alten Wohnung?
Hallo,
und zwar habe ich heute eine ziemlich hohe Nachzahlung der Betriebskosten für 2020 von meinem alten Vermieter erhalten.
Auf der Abrechnung steht der Nutzungszeitraum bis Ende Juli 2020, da wir an dem Tag ausgezogen sind. Der Abrechnungszeitraum ist jedoch bis Dezember 2020 angegeben.
Kann mir da jemand eine Info geben, ob das so richtig ist, dass wir die Nebenkosten für das ganze Haus bis Dezember 2020 zahlen müssen obwohl wir nicht das ganze Jahr in dem Haus gelebt haben? Der Nachmieter ist auch direkt Anfang August 2020 eingezogen somit mussten wir auch keine 3 Monatsmieten bezahlen.
Ich danke schonmal für eine hilfreiche Antwort!
3 Antworten
Hast Du die Positionen mal mit den letzten Jahren verglichen? Ist das plausibel?
Wenn nicht, dann lass Dir die Belege zeigen. Im Zweifel hilft ein Anwalt.
Dir zugerechnet werden dürfen nur die für deinen Nutzungszeitraum (1.1.bis 31.7) innert des Abrechnungszeitraumes (1.1. bis 31.12.) gemessenen Verbräuche und zeitanteilig nach Wohnfläche oder WE oder Personen angefallenen Kosten.
Abrechnungszeitraum 1.1. - 31.12.2020 ist korrekt. Die in dem Zeitraum angefallen NK mußt Du, anteilig für deinen Nutzungszeitram 1.1. - 31.7.2020, tragen.