Nebenkostenabrechnung der alten Wohnung?

3 Antworten

Hast Du die Positionen mal mit den letzten Jahren verglichen? Ist das plausibel?

Wenn nicht, dann lass Dir die Belege zeigen. Im Zweifel hilft ein Anwalt.

Von Experte Gerhart bestätigt

Dir zugerechnet werden dürfen nur die für deinen Nutzungszeitraum (1.1.bis 31.7) innert des Abrechnungszeitraumes (1.1. bis 31.12.) gemessenen Verbräuche und zeitanteilig nach Wohnfläche oder WE oder Personen angefallenen Kosten.

Abrechnungszeitraum 1.1. - 31.12.2020 ist korrekt. Die in dem Zeitraum angefallen NK mußt Du, anteilig für deinen Nutzungszeitram 1.1. - 31.7.2020, tragen.