Mietminderung geltend machen?
Hallo zusammen,
Das Thema ist relativ komplex aber ich versuche es Mal auf ein Minimum zu reduzieren. Nach dem Einzug in eine neue Wohnung am 01.09.2019 kam es trotz mehrerer Telefonate (2-3 pro Woche) über einen Zeitraum von 2 Monaten zu keinerlei Leistungen der Vermieter. Diese Wohnung ist eine Wohnungsgesellschaft (Wüstenrot) und ich habe einen Ansprechpartner der sich als äußerst inkompetent erwiesen hat. Nach erneuter Nachfrage wurden weder die Klingelschilder usw. ausgetauscht, noch die Balkontür repariert. (Dies hätte durch den Hausmeister passieren müssen) Diverse Türen die durch das einsetzen eines neuen Bodens nicht mehr auf und zu gehen wurden ebenfalls noch nicht gekürzt, obwohl sich lange eine Firma melden sollte. Obwohl ich mehrmals angerufen und daran erinnert habe und mir versichert wurde dass es zeitnah gemacht wird. Zusätzlich bekam ich eine Mahnung, dass keine Miete überwiesen wurde. Jedoch ist das Konto ausreichend gedeckt und es gibt eine SEPA-Lastschrift Mandat. Der Hinweis meinerseits gegenüber dem Ansprechpartner, dass keine Miete abgebucht wurde, wurde erklärt mit einem Fehler seinerseits. (Das war Anfang Oktober) Trotzdem kam 2 Wochen später diese Mahnung. Ein Anruf bei der Beschwerdestelle machte klar, dass sie sich kümmern und sich der Ansprechpartner zeitnah bei uns meldet. (Das ist jetzt 2 Wochen her) Bis heute kam nichts.
Jetzt ist meine Frage, wie gehe ich jetzt am besten vor und kann ich eine Mietminderung aufgrund nicht erbrachter Leistungen geltend machen? Offensichtlich gibt es mehr oder weniger störende Probleme die schnellstmöglich zu beheben sind und bis heute nicht behoben wurden.
Danke für eure Hilfe. :)
6 Antworten
... der Hausmeister muss aber doch gar nichts müssen, er wird von Dir dafür nicht bezahlt ud Deiner ist es auch nicht.
Eine Minderung als Druckmittel und Nachzahlung bei Mangelbehebung ist möglich.
Der Gebrauch ist ja komplett möglich, sonst wäre ja ein Einzug nebst Übernahme gar nicht erfolgt. Jedenfalls kenne ich keinen Mieter, der etwas unmögliches macht.
Anmerkung, was bitte sollen Telefonate bringen, die zudem ja nicht einmal mit den Handwerksfirmen erfolgen? Die müssen doch wissen/planen, wann sie für die Vermieterin bzw. den Mieter Zeit haben.
Wir warten derzeit so rd. 6 Monate und länger.
Und unberechtige Mahnungen können doch auch leicht und einfach mit Hinweis "Irrläufer" an die Vermieterin zurückgefaxt bzw. in den Verwaltungsbriefkasten gesteckt werden
Es muss also ein kleiner Dreizeiler her mit Terminsetzung und gut ist.
Du solltest Dich an den Mieterschutzbund wenden. Da wird Dir rechzssicher Auskunft gegeben.
Das mit der Miete kommt mir sehr bekannt vor. Ich wurde - glaube - 5 mal "ermahnt", eine Monatsmiete (die ich immer pünktlich gezahlt hatte) zu überweisen (nach Vermieterwechsel). Habe ich nicht gemacht, dann wurde es einem Insolvenzverwalter übergeben. Der Herr vom Mieterschutzbund schrieb den an. Antwort war: Wir melden uns. Das war im Juni. Seitdem kam nichts mehr.
Telefonate sind in der Regel für die Katz', da hier kein Nachweis besteht.
Setze ein Schreiben auf, in dem Du sämtliche Mängel auflistest und eine Frist zur Beseitigung (meinetwegen 14 Tage) vorgibst.
Dann kannst Du gleich eine Mietminderung ankündigen.
Das ganze Versendest Du dann via Einwurf-Einschreiben.
ja, du kannst die miete mindern, wenn die türen nicht richtig schließen
Spar Dir die ganzen Telefonate und schreibe einen vernünftigen Brief, in dem eine Mietminderung (10%) angekündigt wird.