Mietnachforderung nach Trennung? (mündl Mietvereinbarung)?
Meine Ex-Partnerin und ich wohnten ziemlich genau 41 Monate zusammen. Ein Mietvertrag an sich haben wir "natürlich" nicht geschlossen als sie eingezogen ist. Irgendwann hatte es sich so eingependelt, dass ich die Miete zahle und sie "Geld zur Seite legt" für Sonderausgaben (Urlaub, Anschaffungen etc).
Nun ist es so, dass wir uns getrennt haben, sie ausziehen wird und schon angekündigt hatte , dass ich von dem zur Seite gelegten Geld nichts sehen werde. Rechnet man es zusammen sind es knapp über 24.000 € . Mir ist bewusst dass ich das Geld nicht sehen werde, ich möchte mich auch nicht daran bereichern o.ä. .
Als Auszugsdatum hat sie den 1.2 genannt, womit ich mehr als nur einverstanden bin. Folgende Fragen tun sich auf :
- Kann ich die Miete irgendwie rechtlich geltend machen / einfordern ?
- darf ich nach erneuter Mahnung über die Miete vom Januar den Schlosszylinder austauschen, falls die 3te Frist vergeht ?
- Bin ich berechtigt "Lagergebühren" zu verlangen, falls sie zum 1.2. auszieht und noch Sachen bei mir hat (selbstverständlich mit vorangehender Mahnung)
Vielen Dank im Voraus.
6 Antworten
nen schriftlichen Vertrag bräuchte es nicht, nicht mal einen mündlichen. Verträge können auch durch stillschweigende Duldung oder Überlassung zustande kommen. Diese sind häufig auch besser zu beweisen, als vorgebliche mündliche Verträge, wo am Ende doch Aussage gegen Aussage steht. Hätte sie Dir jeden Monat einen Betrag x mit dem Betreff "Miete" überwiesen, wäre alles klar.
So gilt sie nun als Besuch. Kannst sie also über Nacht rauswerfen und Schloss austauschen.
Naja das ist so nicht ganz richtig ... sie hat in den 3,5 Jahren ca 6-8 mal miete gezahlt und der Vermieter und die Nachbarn (die mit im gleichen Haus wohnen) wissen ja dass sie hier gewohnt hat
Du hast gegenüber deiner Ex-Partnerin keinen rechtlichen Anspruch auf die Miete oder anteilig darauf.
Welche Mahnung über Miete von Januar? Gegenüber deiner Ex? Die Mahnung setzt erstmal einen Zahlungsverzug voraus. Diesen kannst du nur haben, wenn du einen Anspruch auf Zahlung hast. Ihr hattet nie ein Vertragsverhältnis, es ergibt sich gar kein Zahlungsanspruch. Du kannst mahnen wie du willst, du hast keinen Anspruch.
Das Schloss kannst du immer tauschen, wenn du alleiniger Mieter bist. Wenn ihr beide Mieter seid, dann darfst du deine Ex bis zur Kündigung nicht den Zugang verbieten. Wichtig, bei finalem Auszug muss alles in den Urzustand.
Nee, Lagergebühren gehen auch nicht. Du hast auch hier keine Anspruchsgrundlage. Und mahnen kannst du auch nicht.
Keine Chance, scheiß Situation...Ende
Wenn du die Frage richtig gelesen hast, dann gab es nie einen Mietvertrag. Die Dame ist einfach eine Nassauerin und hat sexuelle Dienste geleistet. Wer das Essen und trinken bezahlt hat ist auch nicht berichtet worden.
Schmeiß sie und ihre Sachen raus und such dir was neues. Das Geld ist weg.
Da ihr keinen schriftlichen Vertrag habt würde ich sagen Pech gehabt. Aber auch wenn ihr euch getrennt habt finde ich es von deiner Freundin eine absolute Frechheit. Es sind ja schließlich 24.000 Euro.
du kannst ja noch mal mit einem Richter sprechen, aber ich denke das bringt nichts.
deswegen immer egal wie sehr man einer Person vertraut sowas schriftlich regeln.
Rache wegen der Trennung und nachträgliche Mietforderung ohne Vereinbarung usw. ist kein guter Stil.
Ihr hattet eine (stillschweigende) Vereinbarung. Das zu widerlegen wird (fast) unmöglich.
Sorry, aber mit einem Richter sprechen? Weil jeder Richter sicher auf zahlreiche nette Gespräche mit gehörnte und aufgeregten Leuten wartet und sie dann kostenlos berät :-)