Mietnachforderung nach Trennung? (mündl Mietvereinbarung)?

6 Antworten

nen schriftlichen Vertrag bräuchte es nicht, nicht mal einen mündlichen. Verträge können auch durch stillschweigende Duldung oder Überlassung zustande kommen. Diese sind häufig auch besser zu beweisen, als vorgebliche mündliche Verträge, wo am Ende doch Aussage gegen Aussage steht. Hätte sie Dir jeden Monat einen Betrag x mit dem Betreff "Miete" überwiesen, wäre alles klar.

So gilt sie nun als Besuch. Kannst sie also über Nacht rauswerfen und Schloss austauschen.

VanyP 
Fragesteller
 22.01.2021, 12:21

Naja das ist so nicht ganz richtig ... sie hat in den 3,5 Jahren ca 6-8 mal miete gezahlt und der Vermieter und die Nachbarn (die mit im gleichen Haus wohnen) wissen ja dass sie hier gewohnt hat

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Du hast gegenüber deiner Ex-Partnerin keinen rechtlichen Anspruch auf die Miete oder anteilig darauf.

Welche Mahnung über Miete von Januar? Gegenüber deiner Ex? Die Mahnung setzt erstmal einen Zahlungsverzug voraus. Diesen kannst du nur haben, wenn du einen Anspruch auf Zahlung hast. Ihr hattet nie ein Vertragsverhältnis, es ergibt sich gar kein Zahlungsanspruch. Du kannst mahnen wie du willst, du hast keinen Anspruch.

Das Schloss kannst du immer tauschen, wenn du alleiniger Mieter bist. Wenn ihr beide Mieter seid, dann darfst du deine Ex bis zur Kündigung nicht den Zugang verbieten. Wichtig, bei finalem Auszug muss alles in den Urzustand.

Nee, Lagergebühren gehen auch nicht. Du hast auch hier keine Anspruchsgrundlage. Und mahnen kannst du auch nicht.

Keine Chance, scheiß Situation...Ende

Gerhart  22.01.2021, 18:18

Wenn du die Frage richtig gelesen hast, dann gab es nie einen Mietvertrag. Die Dame ist einfach eine Nassauerin und hat sexuelle Dienste geleistet. Wer das Essen und trinken bezahlt hat ist auch nicht berichtet worden.

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Schmeiß sie und ihre Sachen raus und such dir was neues. Das Geld ist weg.

Da ihr keinen schriftlichen Vertrag habt würde ich sagen Pech gehabt. Aber auch wenn ihr euch getrennt habt finde ich es von deiner Freundin eine absolute Frechheit. Es sind ja schließlich 24.000 Euro.
du kannst ja noch mal mit einem Richter sprechen, aber ich denke das bringt nichts.
deswegen immer egal wie sehr man einer Person vertraut sowas schriftlich regeln.

OneShad  22.01.2021, 11:05

Sorry, aber mit einem Richter sprechen? Weil jeder Richter sicher auf zahlreiche nette Gespräche mit gehörnte und aufgeregten Leuten wartet und sie dann kostenlos berät :-)

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VanyP 
Fragesteller
 22.01.2021, 11:12
@OneShad

ich gehe davon aus Sofia meinte einen Rechtsanwalt ;) allerdings bin ich weder sauer noch aufgeregt - eher im Gegenteil.. erleichtert, kühl und abwägend ;)

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OneShad  22.01.2021, 11:16
@VanyP

Das ist für dich das Beste und dann kannst du es nur dabei bewenden lassen, auch wenn es ärgerlich ist. Aber jedes Handeln aus Frust bringt am Ende wahrscheinlich nur Gegenfrust. Dann lieber abschließen ;-)

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Rache wegen der Trennung und nachträgliche Mietforderung ohne Vereinbarung usw. ist kein guter Stil.

Ihr hattet eine (stillschweigende) Vereinbarung. Das zu widerlegen wird (fast) unmöglich.