Mietangebot / Miete?
Moinsen hoffe hier kennen sich manche leute damit aus.
ich und jemand anderes wollten eine WG Gründen haben auch schon die zusage des vermieters.
folgendes
ich habe arbeit und bin nicht vom amt abhängig, mein wg partner schon.
ich stehe als hauptmieter im vertrag,
mit meinem wg partner würde ich einen Untermieter vertrag abschliessen.
das Jobcenter benötigt allerdings ein Mietangebot, zwecks kosten übernahme der kaution und co.
was muss man beim amt einreichen ?
reicht der Untermietervertrag und oder mietvertrag.
oder zusätzlich ein mietangebot vom vermieter.
wenn er untermieter wäre wäre ich ja logisch vermieter.
und was hat es mit dem mietangebot auf sich ich war nie vom amt abhängig mir sagt das nix. Kann man mir weiter helfen ? Hoffe frage ist zu verstehen. XD
5 Antworten
DU bist der Vermieter, ihr seid keine BG.
Du musst deinem Untermieter einen "richtigen" Mietvertrag ausstellen, den er ohne Zustimmung vom Amt nicht unterschreiben darf. Achte ggf. auf zulässige örtliche Obergrenzen, und halte so viel wie möglich fest (was ist alles enthalten, möbliert oder unmöbliert, Strom, Heizung, Internet, was darf mitbenutzt werden, wie groß ist das "eigene Reich" usw. ...)
Passende Vorlagen findest du als Download im Netz, im Zweifel hilft auch die Verbraucherzentrale oder eine Sozialberatung weiter. Möbliert verkürzt z.B. die Kündigungsfristen und erlaubt eine höhere Miete.
Ich glaube, eine Pauschalmiete inkl. aller Nebenkosten ist sinnvoller als eine Aufschlüsselung, aber auch da weiß die Sozialberatung sicher besser Bescheid.
Denk daran, dich von der GEZ abzumelden - ein "befreiter" Mitbewohner befreit auch dich!
Am besten fügst du auch gleich noch einen kleinen Zweizeiler deines Vermieters bei, dass er dir die Untervermieung gestattet - es gibt zwar kaum Gründe dagegen, aber im Zweifel erspart es euch eine Nachfrage...
Dein Vermieter ist hier raus. Du bist der Vermieter und musst also alle Unterlagen liefern.
In der Theorie musst dein Untermieter ein Mietangebot (Adresse Wohnung, Größe, Miete, Vorauszahlungen) einreichen und danach auch den Untermietvertrag.
Du Weißt aber ,dass ihr den eine BG seid und ALLES wird bei Von DIR angerechnet ..( er bekommt den weniger Geld).
reicht beide Verträge ein .
wieso eine bedarfsgemeinschaft ?
eine wg geht ja auch als untermieter?
Du Weißt aber ,dass ihr den eine BG seid und ALLES wird bei Von DIR angerechnet
Das ist vollkommener Quatsch.
was muss man beim amt einreichen ?
Dein WG-Partner muß vermutlich einen Entwurf des Untermietvertrages einreichen, so daß dieser genehmigt werden kann.
Du bist der Vermieter. Der Mietvertrag ist ein Angebot, in dem stehen doch Miete und Kaution drin.
Also so wie ich dachte das ich dann logisch vermieter bin vom untermieter und ich dem amt für den wg partner die angeben machen muss wie hoch kaution ist und mietkosten etc ?