Mietangebot / Miete?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

DU bist der Vermieter, ihr seid keine BG.

Du musst deinem Untermieter einen "richtigen" Mietvertrag ausstellen, den er ohne Zustimmung vom Amt nicht unterschreiben darf. Achte ggf. auf zulässige örtliche Obergrenzen, und halte so viel wie möglich fest (was ist alles enthalten, möbliert oder unmöbliert, Strom, Heizung, Internet, was darf mitbenutzt werden, wie groß ist das "eigene Reich" usw. ...)

Passende Vorlagen findest du als Download im Netz, im Zweifel hilft auch die Verbraucherzentrale oder eine Sozialberatung weiter. Möbliert verkürzt z.B. die Kündigungsfristen und erlaubt eine höhere Miete.

Ich glaube, eine Pauschalmiete inkl. aller Nebenkosten ist sinnvoller als eine Aufschlüsselung, aber auch da weiß die Sozialberatung sicher besser Bescheid.

Denk daran, dich von der GEZ abzumelden - ein "befreiter" Mitbewohner befreit auch dich!

Am besten fügst du auch gleich noch einen kleinen Zweizeiler deines Vermieters bei, dass er dir die Untervermieung gestattet - es gibt zwar kaum Gründe dagegen, aber im Zweifel erspart es euch eine Nachfrage...

MrHeavyMetal 
Fragesteller
 13.02.2020, 16:55

Bisjetzt beste Antwort. Danke. 👍

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Dein Vermieter ist hier raus. Du bist der Vermieter und musst also alle Unterlagen liefern.

In der Theorie musst dein Untermieter ein Mietangebot (Adresse Wohnung, Größe, Miete, Vorauszahlungen) einreichen und danach auch den Untermietvertrag.

MrHeavyMetal 
Fragesteller
 13.02.2020, 12:11

Also so wie ich dachte das ich dann logisch vermieter bin vom untermieter und ich dem amt für den wg partner die angeben machen muss wie hoch kaution ist und mietkosten etc ?

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Du Weißt aber ,dass ihr den eine BG seid und ALLES wird bei Von DIR angerechnet ..( er bekommt den weniger Geld).

reicht beide Verträge ein .

MrHeavyMetal 
Fragesteller
 13.02.2020, 12:09

wieso eine bedarfsgemeinschaft ?

eine wg geht ja auch als untermieter?

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Oponn  13.02.2020, 13:14
Du Weißt aber ,dass ihr den eine BG seid und ALLES wird bei Von DIR angerechnet

Das ist vollkommener Quatsch.

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was muss man beim amt einreichen ?

Dein WG-Partner muß vermutlich einen Entwurf des Untermietvertrages einreichen, so daß dieser genehmigt werden kann.

Du bist der Vermieter. Der Mietvertrag ist ein Angebot, in dem stehen doch Miete und Kaution drin.