Kann man als Privatperson ein Mahnverfahren gegen einen Mitbewohner der 8 Monate Mietanteil nicht zahlt einleiten?


10.04.2021, 16:05

Ein Monat wurde bezahlt, die restlichen 8 Monate nicht.

4 Antworten

Sofern die Person mietrechtlich in einem Schuldverhältnis zu dir steht, kannst du ohne Mahnung eine Zahlungsklage starten, wenn eine Mietzahlung im Verzug ist. "Mitbewohner" erklärt völlig unzureichend die mieterechtliche Stellung der Person in der Wohnung. Erkläre das mal genauer !

iQTomTom123 
Fragesteller
 10.04.2021, 22:01

Wir haben eine WG, Mitbewohner davor ist ohne zu zahlen abgehauen, musste schnell jemand neues rein bekommen und ein bekannter hatte eine Freundin die eine Wohnung gesucht hat. Wir haben den Vermieter gefragt ob das klar geht, dann hab ich ihr unseren Mietvertrag in die Hand gegeben zum durchlesen. Wir wollten den noch neu aufsetzen lassen aber dazu ist es nicht mehr gekommen. Im Vertrag steht jedoch drin, dass Mündlich Ergänzungen gemacht werden können.
Sie ist eingezogen, hat da gewohnt und nichts bezahlt, angeblich hatte sie die falsche Kontonummer eingegeben im Dauerauftrag. Sie ist aber angeblich bereit das zu zahlen (so mein letzter Stand) ist aber seit Ende Februar nicht mehr zu erreichen. Wir hatten den Preis ihres Zimmers via Whatsapp und Mündlich vereinbart.

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Gerhart  11.04.2021, 06:38
@iQTomTom123

Das ist die denkbar schlechteste Situation, die nun entsanden ist, weil ihr gegen alle Regeln einer ordentlichen Vertragsgestaltung verstoßen habt. Euer Mietvertrag wurde zwischen euch als Mieterpartei in Personenmehrheit und dem Vermieter schriftlich geschlossen. Daher können neben diesem schriflichen Vertrag keine mündlichen Abreden wirksam sein, auch wenn das unsinnigerweise so im Vertrag stehen sollte.

Der vor Vertragsschluss Entflohene wurde also nicht "Mitbewohnen", mietrechtlich Mieter der Mieterpartei, denn er hat den Mietvertrag nicht unterschrieben oder doch?

Die nachgesetzte Mieterin hat zwar mit in der Wohnung gewohnt aber keine Miete an euch oder einen Mietanteil an den Vermieter bezahlt, sodass kein Mietverhältnis als Mieter in der Mieterpartei entstanden ist. Sie könnte also höchstens als Untermieterin der Mieterpartei angesehen werden. Da wäre also ein mündlicher Mietvertrag denkbar, und sie wäre nun euch gegenüber nun eine Mietschuldnerin.

Gegen diese Frau könnt ihr sofort Strafanzeige wegen Einmietbetrug bei der Polizei stellen. Aber aus der Verfolgung wächst kein Geld für euch. Wenn ihr über das EMA der Kommune oder über Bekannte ihre neue Adresse ermittelt habt, könnt ihr die Mietforderung mit einer gerichtlichen Mahnung festmachen.

Hat sie Schlüssel mitgenommen aber persönliches Eigentum in eurer Wohnung gelassen, dann ist der mündliche Mietvertrag nicht beendet. Ihr müsstet sofort schriftlch fristlos unter Angabe der Mietschulden und massiver Störung des Vertrauensverhältnisses infolge des Einmietbetruges kündigen, Das Kündigungsschreiben an die Tür zwicken oder per Einwurfeinschreiben an die neue Adresse senden.

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iQTomTom123 
Fragesteller
 11.04.2021, 15:27
@Gerhart

Sie hat schon gekündigt um Mitte Januar rum, hab ihr aber gesagt gesetzlich gelten 3 Monate Kündigungsfrist. Laut ihrer Aussage wollte sie auch noch zahlen, was bis jetzt aber nicht passiert ist, jetzt krieg ich keine Antwort mehr.

Ihre Adresse hab ich weil sie mir anfangs einen gehaltsnachweis auf ihren Elternwohnsitz adressiert gegeben hat, wo sie nun wieder hin gezogen ist.

Dass sie ihr Zeug in der Wohnung gelassen hat ist das nächste. Da ist total viel Müll von ihr in dem Zimmer UND in meinem Zimmer weil sie dieses gleich mitbenutzt hat seit ich wegen corona in Bayern bei der Familie bin. (Incl. Brandfleck auf meiner Matratze)

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Gerhart  11.04.2021, 15:57
@iQTomTom123

Dann hat sie also ordentlich gekündigt und das Mietende wäre nun der 30.04.21. damit wäre si verppflichtet, die Mietsache am 02.05.21 an dich heraus zu geben und die gesamtge mioete bis einschließlich April 21 zu bezahlen. Hat sie überhaupt einmal oder mehrmals Miete bezahlt?

Die gerichtliche Mahnung kostet 32€ und die kannst du jetzt schon absenden, da auch die Aprilmiete im Verzug ist. Als Adresse gibst du die er elterlichen Wohnung an. Wenn sie der Mahnung nicht widerspricht, dann hast du ein vollstreckbares Urtei bis Mitte Mai 21.

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iQTomTom123 
Fragesteller
 11.04.2021, 22:47
@Gerhart

Sie hatte mir die erste Miete Bar gegeben, die restlichen wollte sie auf das wg Konto überweisen und hat angeblich die falschen Kontodaten eingegeben. Das ganze ist dann Dezember bis Januar aufgefallen und kurz danach ist sie ausgezogen.

Hab eben geschaut, bei meinem Amtsgericht geht eine Beantragung eines Mahnbescheids online, jedoch muss ich angeben wie es ihr mitgeteilt wurde und da gibt es mündlich oder über Whatsapp leider nicht zur Auswahl. Ich könnte höchstens bei Sonstige Mündlich oder Whatsapp eingeben.

Dann wollen die auch eine Angabe zu: Rechnungsnr./Kontonr./Kundennr./...
da hab ich ja auch nichts.

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Gerhart  12.04.2021, 06:59
@iQTomTom123

Wenn bereits einmal Miete bezahlt wurde, dann ist Einmietbetrug nicht als Straftat gegeben.Hast du eine Quittung für die erste Miete ausgestellt? Weiter zur Mahnung: Da gibst du an, Gesamtmietschulden aus 01-2021 bis 04-2021 und die zusammengefasste Schuldsumme. Die Mahnung wird durch förmliche Postzustellung an die Schuldnerin mit gelbem Briefumschlag und bezeugtem Posteinwurf getätigt. Nichts mündlich oder per w-app.

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Gerhart  12.04.2021, 07:10
@Gerhart

Liegt die Kündigung der Mieterin schriftlich vor??????

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Gerhart  12.04.2021, 10:42
@iQTomTom123

Ich dachte mir es schon ! Ganz klar ist diese Kündigung unwirksam !!!! Du musst sofort fristlos und schriftlich kündigen. Siehe auch §§568 und 569 BGB. Schicke das per Post und Einwurfeinschreiben an die dir bekannte Adresse ! Soll ich dir helfen?

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iQTomTom123 
Fragesteller
 12.04.2021, 10:47
@Gerhart

Vielen dank für das Angebot! Das hab ich heute gemacht, hab erfahren, dass mein Vater eine Clubmitgliedschaft bei einer Rechtsberatung hat und hab da angerufen, der hat mir das auch angeraten. Hab geschrieben:

...nach mündlicher Vereinbarung haben Sie zugestimmt eine Monatsmiete von 320€ für die Überlassung eines Zimmers unserer WG zu entrichten. Mit mündlicher Zustimmung und Bezug des Zimmers sind Sie einen rechtlich verbindlichen Vertrag eingegangen. Die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses mit Ende April 2021 sehe ich als gegeben an. Die Räumung aller Ihrer in der Wohnung zurückgelassenen Gegenstände muss bis Ende April 2021 erfolgen, ansonsten wird die Räumung auf Ihre Kosten professionell erledigt.

Leider ist bis auf die erste Monatsmiete bisher keine Zahlung auf unserem Konto eingegangen. Diesbezüglich fehlen die Mietbeträge für die Monate September (2020) – April (2021) (8 Monate) à 320€ und somit insgesamt 2560€. Auf diesen Sachverhalt haben wir Sie bereits mehrmals in Textform hingewiesen.

Des Weiteren wurden Gegenstände (Namentlich meine Bett-Matratze, 2x2m) von Ihnen unbrauchbar gemacht. Daher fordere ich eine Schadensersatzzahlung von 300€.

Bitte überweisen Sie die Beträge spätestens bis zum 26.04.2021 auf das aufgeführte Konto.

• IBAN: XXXX

• BIC: XXXX

• Empfängername: XXXX

Sollte erneut kein Zahlungseingang erfolgen werden wir weitere rechtliche Schritte einleiten. In dem Falle wird die Zahlung inklusive Zinsen (5% über Basiszins) plus Verfahrenskosten verlangt. Eine außergerichtliche Lösung liegt auch in Ihrem finanziellen Interesse. Bei Bedarf kann auch eine verbindliche Ratenzahlung vereinbart werden. Wenden Sie sich dafür vor Ablauf der Frist schriftlich an mich, mit der oben angegebenen Adresse.

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Gerhart  12.04.2021, 11:07
@iQTomTom123

Es fehlen die vorsorgliche und hilfsweise ordentliche Kündigung und der vorsorgliche Widerspruch gegen die Wirkung des §545 BGB. Die Begründung kann noch umfangreicher gestaltet werden insbesondere der Hausfriedensbruch durch Benutzung deines zimmers und die Sachbeschädigung deines Eigentums.

Durch eine Mietzahlung ist der Frau das mündliche Mietverhältnis ausreichend nachzuweisen. Dein zweiter Mitbewohner muss dir eine Vollmacht für die Kündigung ausstellen, denn Ihr als Mieterpartei seid die Vermieter. Und die gerichtliche Mahung kannst du unbeschadet der aktuell fehlenden Vollmacht abschicken, musst aber den Namen des 2. Mieters als Vermieter mit nennen.

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Du solltest deinen Mitbewohner in Verzug setzen, indem du ihn schriftlich mahnst und aufforderst, die ausstehende Summe zu bezahlen.

Zahlt er nicht, gehst Du zum für dich zuständigen Mahngericht (googeln) und beantragst einen gerichtlichen Mahnbescheid. Dort wird nicht geprüft, ob deine Forderung berechtigt ist oder ob nicht. Daraufhin muss dein Mitbewohner entweder Widerspruch einlegen oder bezahlen.

Legt er Widerspruch ein, solltest du bereit sein, vor Gericht zu gehen. Legt er keinen Widerspruch ein, aber zahlt trotzdem nicht, hast du einen vollstreckbaren Titel. Dann kannst du ihm einen Gerichtsvollzieher auf den Hals hetzen.

Das Problem an der Sache ist aber, dass all das von dir im Voraus bezahlt werden muss. Diese Kosten kannst du zwar an deinen Mitbewohner weiterreichen, doch wenn der einfach nicht bezahlt ...

iQTomTom123 
Fragesteller
 10.04.2021, 16:14

Wir hatten ihr via Whatsapp eine Frist gesetzt, die schon seit langem ausgelaufen ist. Zählt das auch?

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rulator  10.04.2021, 16:16
@iQTomTom123

Das ist allenfalls Textform, aber nicht schriftlich. Schreibt ihr einen Brief am besten per Einschreiben.

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iQTomTom123 
Fragesteller
 10.04.2021, 16:33
@rulator

Ok vielen dank, dann setze ich mich direkt mal daran

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uni1234  10.04.2021, 17:12
@rulator

Das muss auch nicht schriftlich sein. Bei Miete ist ohnehin keine Mahnung erforderlich

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Ontario  08.04.2022, 06:59
@iQTomTom123

Nein das zählt nicht. Du musst das in schriftlicher Form erledigen und nicht per WhatsApp. Einschreiben mit Rüschen.

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Gerhart  12.04.2021, 07:07

Der Verzug ist längst wirksam. Die Mieten wurden nicht gezahlt. Da braucht man keine Mahnung!

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Geh in den Schreibwarenhandel und hole dir einen Antrag auf einen Mahnbescheid. Füll diesen Antrag aus schicke den Antrag ans zuständige Gericht und alles geht seinen Gang. Gerichtskosten sind am Anfang ca. 50 €

iQTomTom123 
Fragesteller
 10.04.2021, 16:13

Muss ich mich vor so einen Mahnbescheid mich vorher schon schriftlich an die Mitbewohnerin gewendet haben? (Abgesehen von Whatsapp)

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Ja klar kann man das. Dafuer ist es schliesslich da.