Mahnverfahren trotz geringem Betrag sinnvoll?

Guten Tag liebe Community,

ich habe im Dezember einen Artikel bei einem Online Unternehmen bestellt und die Variante Vorkasse per Online Überweisung getätigt.

Leider ist mir bei der Bezahlung ein Missgeschick passiert und statt der 54,90 habe ich nur 54,00 Euro überwiesen. Nach einer Woche habe ich eine Zahlungserinnerung erhalten und diese dann mit einem Konto verglichen und gesehen, dass 90ct fehlen. Habe ich dann ebenfalls noch überwiesen. Wieder eine Woche später wurde die Bestellung vom Händler dann storniert, da die Zahlung nicht eingegangen sei.

Ich habe dann dort angerufen und nachgefragt, aufgrund der nicht passenden Zahlung habe das System die Zahlung nicht automatisch erfasst und jetzt ist der Artikel ausverkauft, eine Rückerstattung wird aber eingeleitet.

Das war am 07.12.2022. Ich habe daraufhin per Mail Kontoauszüge von der Überweisung geschickt, damit diese sehen können, dass das Geld überwiesen wurde.

Ich habe dann bis zum 20.02.2023 nichts mehr gehört und selbst auch vergessen, dann habe ich mir mein Konto noch einmal angeschaut und keine Rückzahlung gefunden.

Bei einem weiteren Telefonat stellte sich dann heraus, dass die Finanzabteilung meine Zahlungen nicht finden konnte, sie hatten sich aber eigenständig auch nicht mehr bei mir gemeldet. Sie baten dann darum, einen Auszug der Bank zu übersenden.

Ich schrieb meine Sparkasse an, diese sendeten mir einen Auszug der Überweisungen mit Sparkassenstempel zu und ich leitete diese weitere an den Händler mit einer Frist von 14 Tagen, das Geld zurückzuüberweisen.

Jetzt sind 14 Tage vorbei, ich habe immer noch kein Geld gesehen. Das ist über 3 Monate her, ich muss aktiv meinem Geld hinterherrennen und es passiert gar nichts.

Jetzt habe ich eben noch einmal angerufen und die meinten, dass das Geld immer noch nicht aufgefunden ist, die Finanzabteilung aber die Ausdrucke meiner Bank noch nicht erhalten habe, weil die Kollegin die es bearbeitet habe sie zwar erhalten und gespeichert, aber nicht weitergeleitet habe. Das ist ja grundsätzlich nicht mein Problem.

Jetzt die Frage: Lohnt sich hierbei ein Online Mahnverfahren einzuleiten, der Betrag ist zwar gering, allerdings geht es mir extrem auf die Nerven wie unfähig ein Unternehmen sein kann. Allerdings habe ich ebenso wenig Lust am Ende auf den Kosten (und ggf. noch mehr durch eine Zivilverhandlung) sitzen zu bleiben.

Gibt's da Erfahrungen dazu?

Liebe Grüße

Rechnung, Betrug, Recht, Klage, Mahnverfahren, Online-Banking, Rechtsschutz, Rückzahlung, Überweisung, Zivilrecht, Zahlungsverzug
Inkasso-Forderung (Paigo GmbH): Was tun?

Hallo,

ich habe eine große Problem mit Paigo GmbH und zwar wurde ich vor zwei Wochen per E-Mail daran erinnert, dass ich 29,03€ aufgrund einer nicht bezahlte Rechnung meines Amazon Prime-Abo (i.H.v. 7,99€ für Dezember) zahlen muss. Obwohl ich bisher keine schriftliche Mahnung von Amazon erhalten habe. Danach bemerkte ich, dass monatliche Rechnung für Dezember an meine alte Adresse geschickt wurde, und ich ignorierte versehentlich auch die Zahlungserinnerungen per E-Mail. Da ich später auch die Zahlungsmethode auf Abbuchung von meinem Konto geändert habe, habe ich nicht bemerkt, dass die Beitrag nicht bezahlt wurde.

Also habe ich nach Erhalt der Mahnung von Paigo GmbH meine Kontoauszüge geprüft. Aus Pech habe ich am selben Tag, an dem mein Prime-Abonnement abgezogen bzw. bezahlt sollte, einen Artikel zum gleichen Preis wie der Prime-Abo (7,99€) gekauft. Deshalb dachte ich, dass den monatlichen Betrag für Dezember bezahlt wurde. Deswegen habe ich diese Quittung per E-Mail an Paigo GmbH gesendet, in der ich um eine Lösung des Problems gebeten habe. Danach bekam ich die folgende Antwort mit der zusätzlichen Bearbeitungskosten i.H.v. 58,44€ (also nun insg. 87,47 EUR)!

Sie hatten Einwände gegen die Forderung unserer Auftraggeberin erhoben. Wir haben diese eingehend geprüft und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass sie nicht berechtigt sind. Die Forderung bleibt deshalb aufrechterhalten. Die Prüfung und Bearbeitung von Einwänden ist immer mit einem Mehraufwand verbunden. Wenn sie sich dann als ungerechtfertigt erweisen, haben Sie die zusätzlichen Bearbeitungskosten zu tragen. In Ihrem Fall hat sich daher der Gebührensatz auf 1,3 erhöht und die Inkassokosten betragen nun 76,44 EUR. Die gestaffelte Struktur der Inkassokosten haben wir auch schon in unserem ersten Schreiben vorgestellt!

 

Ich habe diese Situation letzte Woche mit einem Amazon-Kundendienstmitarbeiter besprochen und er sagte mir, ich solle die Mahnung der Paigo GmbH ignorieren! Aber heute habe ich wieder eine E-Mail von der Paigo GmbH bekommen, die eine teure Adresssuche starten möchte!

  1. Was soll ich jetzt machen?!
  2. Sind diese sehr hohen Bearbeitungskosten rechtlich zulässig?!
  3. Kann ich jetzt irgendetwas tun, um diese zusätzlichen Gebühren zurückzubekommen?!

Vielen Dank für eure Unterstützung!

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Schulden, Recht, Anwalt, Inkasso, Mahnung, Mahnverfahren, Problembehebung, Problemlösung, Schufa, Finanzen und Geld
Was ist der beste Weg, Opodo zur Zahlung aufzufordern?

Ich hatte schon einmal eine Frage zu diesem Thema gepostet, es gab allerdings Neuigkeiten. Trotzdem noch einmal kurz der Sachverhalt:

Ich habe einen Flug über Opodo gebucht, dieser wurde zwei Tage vor Abflug von der Airline (Turkish Airlines) ohne Angabe eines Grundes annulliert. Daraufhin habe ich mich sofort mit TA und Opodo in Verbindung gesetzt, da ich ja natürlich das Geld zurück haben will. Opodo hat mir geschrieben, dass ich eine Bestätigungsemail der Airline an Opodo schicken soll, in der Bestätigt wird, dass eine Rückerstattung möglich ist (ist ja eigentlich auch Opodos Aufgabe, wegen Vermittlungsvertrag und so, war mir aber da egal). Als ich mit diesem Anliegen dann Turkish Airlines eine Email geschickt habe, lautete die Antwort, dass bereits an alle ota's Bestätigungen für alle Rückforderungen verschickt worden sind.

Das heißt also, dass opodo diese Bestätigung schon bekommen haben sollte..... 

Diese Bestätigungsmail von Turkish Airlines habe ich bereits unter Fristsetzung

an opodo geschickt.

Darauf wurde einfach nicht reagiert

Ich habe den Eindruck, dass meine Forderung unter diesem Gesichtspunkt nichts mehr mit Fluggastrechten zu tun hat, da ich bereits alles getan habe, was von mir verlangt wurde.

Ist meine Forderung so gesehen rechtens, da Turkish Airlines es ja bestätigt hat?

Welchen Weg kennt ihr so, um jetzt das Geld einzutreiben? 

Ein EU Mahnverfahren ist mir schon in den Sinn bekommen, Opodo Deutschland hat den Sitz ja anscheinend in Barcelona. 

Vielen Dank im Voraus

LG

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Reise, Flug, Recht, Verbraucherschutz, Mahnverfahren, opodo
ARD-ZDF-DLF-Beitragsservice - Mahnsperre?

Braucht es einen Antrag auf Mahnsperre, wenn ein vermeintlich Beitragspflichtiger Widerspruch gegen eine Gebührenfestsetzungsbescheid eingelegt hat? Müsste sowas nicht automatisch geschehen? Im mir vorliegenden Fall hatte ein Betroffener Widerspruch eingelegt. Darauf hatte der Beitragsservice versucht, mit Geschwätz vorbei am Wesentlichen den Einspruch als erledigt zu werten, wird dem nicht innerhalb von 4 Wochen widersprochen. Der Betroffene hat fristgerecht widersprochen.

Da in diesem großen Haufen mit vielen Händen wohl einiges nicht mit rechten Dingen zugeht, zeigt schon die Tatsache, dass dieser Beitragsservice auf Bitten des Betroffenen bislang nicht die Vorschrift aus dem Rundfunkstaatsvertrag genannt hat, nach der er als Familienmitglied des zahlungsunfähigen Mieters einer Wohnung verpflichtet sein soll, die Beiträge zu bezahlen. Man stellte sich regelrecht taub auf dem Ohr dazu. Man hätte zumindest die Passage, die sowas ermöglicht, benennen müssen und ggf. erläutern, warum man Übergang der Zahlungspflicht auf andere erkennt, wenn dies nicht eindeutig erkennbar ist im Rechtstext.

Müsste man dem Betroffenen nicht erklären, warum die Beitragspflicht für die betreffende Wohnung, die der jeweilige Eigentümer bzw. Mieter zu erfüllen hat, auf ihn übergeht, müsste es Vorschriften dazu geben, die bestätigen, dass man diese demokratische Aufklärung nicht leisten muss ...!!

Wo kämen wir hin in einem angeblichen Rechtsstaat, in dem Leute, die kraft irgendwelcher Gesetze sehr viel Macht haben wie der „ARD-ZDF-DLF-Rundfunkbeitragsservice“ und Betroffenen erheblich zusetzen können, hier sogar mit Zwangsinhaftierung, sich derart rechtswidrig verhalten? Immerhin gibt es ja sogar ein Grundrecht auf umfassende Rechtsaufklärung, auch wenn das bislang kaum bekannt ist. Es erlaubt vermeintlich Ohnmächtigen, machtvolle Fremdbestimmung wie in diesem Fall zu verhindern, wenn sie nicht mit entsprechenden Gesetzen, Rechtsnormen, Verordnungen begründet wird.

Selbst diktatorisch geführte Gesellschaften halten sich meist an die Vereinbarungen des Volkes, damit nicht jeder machen kann, was er will und irgendwann nur noch Faustrecht gilt.

Politik, Recht, Mahnverfahren, Philosophie und Gesellschaft
Wer trägt die Kosten für ein Mahnverfahren, wenn ein eBay Käufer nicht zahlt?

Meine alte Spielkonsole aus der Jugend hat den Geist aufgegeben. Daher verkaufe ich aktuell die Spielmodule bei eBay. Bin Privatverkäufer.

Leider bin ich nun an einen Käufer geraten, der sich weigert zu bezahlen.

Seine Behauptung: Erst konnte er nicht zahlen, weil es Probleme mit dem Onlinebanking gab. Dann hatte er die Spielmodule auf einmal schon und will den Artikel deshalb nicht mehr haben.

Mein Standpunkt ist, dass zwischen dem Käufer und mir ein wirksamer Kaufvertrag besteht. Das "nicht mehr haben wollen" des Artikels, ändert hieran nichts.

Da der Käufer sich weigert zu zahlen und ich leider nicht das erste Mal an so jemanden geraten bin, habe ich mich informiert und bin auf das "Mahnverfahren" gestossen.

Auf den ersten Blick wirkt es als positives Mittel und eine gute Möglichkeit an mein Geld zu kommen.

Was muss ich hierbei beachten?

Habe gelesen, dass der Käufer die Kosten für das Mahnverfahren tragen muss aber:

Wer trägt die Kosten für das Mahnverfahren, wenn der Käufer doch noch den Artikel bezahlt, wenn es bereits eingeleitet ist?

Wer trägt die Kosten, wenn der Käufer sich weiterhin weigert zu bezahlen? (Artikel und Mahnverfahrenskosten)

Den eBay Schriftverkehr habe ich natürlich aufbewahrt.

Welches Vorgehen empfehlt ihr mir?

Das ich den Kaufer zunächst in Verzug setzen muss, ist mir bewusst.

Danke schonmal!

Recht, eBay, Auktion, Mahnverfahren, Verkauf
Ungerechtfertigtes Gerichtliches Mahnverfahren was tuhen?

Hallo,

ich habe seit gestern (meiner Meinung nach) ein ungerechtfertigtes Gerichtliches Mahnverfahren im Briefkasten... wie es dazu gekommen ist:

Ich habe ein Mobilfunkvertrag bei Simyo gehabt. Der Vertrag wäre bis März 2017 noch gelaufen. Ende Dezember kommt uhrplötzlich ein Inkassoschreiben ins Haus in der mir als Hauptforderung 19,90€ (der reguläre Monatliche Beitrag) genannt werden. Ich hatte zuvor keine Mahnung oder ähnliches erhalten (ehrlich jetzt), auch war mir nicht bekannt wie es überhaupt zu dieser Forderung kommt? Zusammen mit den Gebühren etc. belief sich die Hauptforderung auf 67,76€.

Da ich auf diesen Vertrag sowieso nichtmehr angewiesen war, und mir das Inkasso Unternehmen mitteilte in diesem Schreiben „Wir kündigen Ihnen außerordentlich und fristlos mit sofortiger Wirkung“ habe ich mal eben zusammengerechnet und mir gedacht... ich bezahl einfach die 67,76€ dann hab ich den Vertrag vom Hals, denn ob ich jetzt 3x 19,90€ noch bezahl oder einmal die 67,76€ ist dann auch egal.

So habe ich also den Betrag direkt bezahlt und für mich war die Sache durch. Eine Bestätigung habe ich auch erhalten das damit die Angelegenheit geklärt ist.

Dachte ich.... und jetzt beginnt die Geschichte!

Im Jahreswechsel 16/17 wurde Simyo zu Blau portiert, Mitte Januar waren Plötzlich 19,90 von meinem Konto abgegangen. Hatte ich aber erst nicht gemerkt. Im Februar dann wieder! Ich verweise auf einen gekündigten Vertrag der auch NICHTMEHR in Betrieb war – die Nummer war nichtmehr zu nutzen. Ich habe die Lastschriften also wieder Zurückbuchen lassen und Anfang März war dann auch schon Promt die Mahnung seitens Blau.de bei mir im Briefkasten. Ich habe also dort angerufen um die Dinge sachlich zu klären. Ich habe daraufhin mit VIELEN Abteilungen gesprochen bis endlich an den richtigen Platz gekommen bin, der Herr versicherte mir das er sich darum kümmern werde und das es sich um ein Problem der Portierung handelt! Ende März habe ich dan ein Schreiben der Anwaltskanzlei Bissel bekommen. Ich habe also WIEDER bei Blau.de angerufen und mein Problem geschildert. Wieder wurde mir erzählt es ist ein fehler der Portiertung, das könne man im System nicht ändern und ich MÜSSE es auf dem Rechtsweg klären?!?!?!

Ich habe der Anwaltskanzlei Bissel genau dasselbe geschrieben inkl. Wiederspruch wie euch... für die war das Thema damit erledigt. Für mich endlich auch... eigentlich!

Am 30.06.2017 meldet sich per Post die infosocre Forderungsmangentment GmbH und Kündigt mir Fristlos den Vertrag (musste kurz schmunzeln) und drohte mir wieder die Beiträge von Januar bis März der Firma Blau.de an mit der ich keinerlei Vertragliche Beziehungen führe... allerdings ging die Infoscore noch einen Schritt weiter und leitete nun das Gerichtliche Mahnverfahren ein. Gestern war es in der Post. Forderung 213,02€. Jetzt meine Frage, wie sollte ich am besten vorgehen? Geplant hatte ich einen Wiederspruch beim Amtsgericht + ein Wiederspruch an den Gegener mit ausführlicher Begründung

Gericht, Inkasso, Mahnverfahren
Hund ohne Kaufvertrag in raten bezahlen und eine anzeige bekommen wegen nicht vereinbarter überweisung?

Hallo. Mein Freund und ich haben vor über einem Monat einen Welpen (11 Wochen) in einer Rate von 400€ gekauft. Der Hund kostete nach Angaben des Verkäufers 620€, fehlen also noch 220€. Als wir ihn eine Woche hatten, war er aufeinmal wackelig auf den Beinen und lag nur reglos da. Wir fuhren zum Tierarzt, wo er über Nacht wieder "aufgepeppelt" wurde. Eine Woche später wieder der selbe Fall. Diagnose: Unterzuckerung aufgrund einer Missbildung im inneren (weiß nicht mehr genau wo). Wir waren danach noch unzählige Male beim Tierarzt, wobei Kosten entstanden, die doppelt so hoch waren, wie der Rest der Hundekosten. Aufgrund dessen blieb mir kaum mehr übrig, dass ich das Geld der Verkäuferin nicht überweisen konnte, was ich ihr auch erzählte, doch die war im Endeffekt richtig unfreundlich und wollte nurnoch das Geld. Nun kommt sie mir und meinem Freund mit einem Anwalt. Kann sie damit durchkommen und würde sie den "Fall" gewinnen? Beim Kauf wurde kein Kaufvertrag erstellt, alles lief privat ab. Doch auf der Kleinanzeigenseite im Chat steht drin, dass sie noch Geld bekommt, doch mein Account ist gelöscht und eigentlich sollte man da keine Angaben von mir sehen, aber durch meine Telefonnummer kennt sie nun unsere Adresse. Wollte nur wissen, wie das mit dem Anwalt am Ende ausgehen sollte, ob wir gezwungen sind, das Geld doch noch zu bezahlen. Sie hatte uns aber gesagt, dass sie so einen Fall mit den Teilzahlungen schon einmal hatte und da nichts zu machen war. Ist das bei uns dann genauso wenig wert einen Anwalt einzuschalten? Sie sagte, wir müssten dann ihre Anwaltskosten übernehmen, stimmt das?

Danke im Vorraus!

Hund, Anzeige, Mahnverfahren
Wie erfahre ich, wann ein Mahnbescheid zugestellt wurde?

Hallo,

ich würde mich freuen, wenn jemand, der sich mit dem Mahnverfahren auskennt die Zeit nehmen würde,meine Frage zu beantworten. Danke!

Ich habe zwei Mahnverfahren am laufen, d.h. habe jeweils einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ausgefüllt, habe dann Post vom Amtsgericht bekommen und daraufhin die Gebühr zeitnah entrichtet.

Das erste Mahnverfahren ist jetzt durch. Der Schuldner hat die gesammte Summe inklusive Gebühren und Zinsen überwiesen und sich in einen etwas unfreundlichen Brief bitterlich darüber beklagt, dass ich ein Mahnverfahren eingeleitet habe. So weit so gut.

Beim zweiten Mahnverfahren hat sich bisher noch nichts getan und ich vermute, mein Antragsgegner wird es einfach aussitzen, d.h. keinen Widerspruch einlegen und nicht bezahlen.

Sollte das passieren kann ich nach einer Frist von 2 Wochen einen Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids beantragen.

So, jetzt zu meiner Frage - ich habe bisher vom Amtsgericht keine Nachricht darüber erhalten, wann der Mahnbescheid jeweils beim Antragsgegner eingegangen ist. d.h. Wann genau diese 2-Wochen Frist beginnt, bzw eventuell schon begonnen hat.

Ist es normal, dass man vom Amtsgericht nicht informiert wird, wann ein Mahnbescheid an den Antragsgegner zugestellt wurde? Ich hatte das so verstanden, dass das automatisch geschehen würde? Das scheint hier bei beiden Mahnverfahren nicht geschehen zu sein. Muss ich jetzt das Amtsgericht anschreiben um das Datum der Zustellung zu erfahren?

freundlicher Gruß October

Mahnbescheid, Mahnverfahren, Frist
Ebay Nicht Zahler zur Kasse bitten! (Spaßbieter)

Hi,

Wie schon oben Beschrieben habe ich etwas Verkauft und der Käufer Zahlt nicht und ist auch ziemlich Nervig meiner Meinung nach und ich fühle mich Verarscht von ihm. Deswegen möchte ich mein Geld erst Recht oder die 30% für den Spaßbieter eintreiben lassen. Der Käufer kauft erst und stellt dann Fragen zum Produkt und möchte Rechnungen haben wie von Reparaturen oder ähnliches, gehts noch!? So langsam habe ich die Schnauze voll von Ebay und ihren Käufern.

Ich habe ihm eine Machbare Frist von 12Tagen nach der Auktion eingeräumt diese ist jetzt Abgelaufen, es kommt keine Zahlung und auch nur Rotzfreche emails, wo er sich lustig macht. Ich habe in der Beschreibung ganz klar geschrieben das Spaßbieter die üblichen 30% Bezahlen werden. Es sind ja schon einige Spaßbieter vor Gericht zu der Zahlung verurteilt worden.

Soll ich Lieber gleich die 400€ eintreiben lassen oder nur die Vertragsstrafe und somit die 30% vom Gesamtbetrag?? Wie gehe ich am Besten vor ohne gleich mit Verlusst an ein Inkasso unternehmen abtreten zu müssen?

Kann ich hier einen Online Mahnbescheid einreichen da wir ja einen Rechtsgültigen Kaufvertrag durch die Auktion haben, kann ich da das Geld einfordern ohne das er die Ware erhalten hat bzw Sie nicht Bezahlt??

Bitte erspart mir das mit wieso ich den Aufwand betreiben will oder ähnlichen denn genau weil diese Menschen nicht zur Rechenschaft gezogen werden machen die Einfach weiter. Ich möchte einfach nicht mehr so mit mir umgehen lassen und immer alles im Leben einfach hinnehmen müssen. Da wo ich Recht habe möchte ich ab jetzt auch mein Recht einfordern.

Betrug, Geld, Recht, Anwalt, eBay, Gericht, Inkasso, Klage, Mahnverfahren
Kontopfändung komplett bezahlt - nach einem Jahr ist Pfändung jedoch nicht raus

Hallo, da ich vor 2 Jahren (im November 2011) mit meinem Partner zusammen gezogen bin, hatte ich dies meiner Versicherung für die Hausrat mitgeteilt. Da mein Partner bei derselben Versicherung die Hausrat hat wurde mir gesagt, dass wir die Vers.-Nr. der älteren Versicherung (die meines Mannes) mitteilen müssen, danach wird meine Versicherung in der meines Mannes angelegt und ich muss diese weder kündigen noch zahlen. Nach einem Jahr(Juni 2012) wurde dann mein Konto von der Sirius Inkasso gepfändet, aufgrund von Nichtzahlung der Vers.-Beiträge. Ich muss dazu sagen, dass ich lediglich 1 Mahnung erhielt und nach Telefonat mit dem Servicecenter, diese für nichtig erklärt wurde. Um jedoch erstmal wieder über mein Konto verfügen zu können, zahlte ich die Schuld. Und rief erneut im Servicecenter der Versicherung an, man sagte mir es wäre nicht einmal mein Umzug in der Akte eingetragen, was jedoch nicht stimmen kann, da ich ja die Mahnung an die neue Anschrift erhielt! Ich gab also erneut im Servicecenter meine neue Anschrift bekannt und die Vers.-Nr. meines inzwischen Mannes an. Wieder erhielt ich die Aussage, dass nun alles in Ordnung wäre.

Am 1010. dieses Jahres erhielt ich nun eine Schreiben meiner Bank, dass mein Konto von den Rechtsanwälten Wagner Pauls und Kalb im Auftrag der Versicherung erneut gepfändet wurde. Um schnellstens wieder über mein Konto verfügen zu können, wies ich die Bank an den gesamten Betrag sofort zu überweisen. Nun kommt jedoch der Hmmer. Da die Sirius Inkasso letztes Jahr versäumt hat bekannt zu geben, dass doch sämtliche Zahlungen bei denen eingegangen sind und die Pfändung somit erloschen sei, konnte die jetzige nicht bezahlt werden. Die Pfändung des letzten Jahres war nur ruhend gestellt, weshalb ich jedoch nichts über eine noch vorliegende Pfändung wusste. Nun wollte ich mit der Sirius Inkasso sprechen, die hat jedoch sämtliche Vorgänge an die Rechtsanwälte Wagner Pauls und Kalb abgetreten. Also rief ich dort an, diese Damen am Telefon sind äußerst unverschämt, arrogant und unfähig! Man sagte mir, dass die Probleme alle nur von meiner Bank verursacht wurden, weil die einen Antrag auf Freigabe meines Kontos stellen müssen.

Nun kommen wir endlich zu meiner Frage: Wer muss nach erfolgter Zahlung das Konto wieder freigeben? Die Bank meint der Gläubiger muss sie informieren, dass die Zahlung komplett geleistet wurden und die Anwälte behaupten die Bank müsse den Antrag stellen. Da das ganze jetzt schon knapp 4 Wochen läuft, sind mir einige Kosten entstanden, die ich natürlich geltend machen will, jedoch brauch ich jetzt erstmal von euch die Info, wer letzendlich die Pfändung hätte rausnehmen müssen.

Vielen Dank für sinnvolle Antworten

Bank, Versicherung, Inkassounternehmen, Kontopfändung, Mahnung, Mahnverfahren, Pfändung
Kontopfändung... rechtswidrig?!

Hallo. Folgende Situation: Konto wurde gepfändet wegen einer nicht bezahlten Forderung von 30 Euro. Mal davon abgesehen, dass das wirklich lächerlich ist, deshalb das Konto zu Pfänden. Aber darum geht es nicht. Bevor eine Kontopfändung seitens eines Gerichts ausgestellt wird, was der Bank des Schuldners ja sofort übermittelt wird, muss ja erst ein Mahnverfahren eingeleitet werden. Nun ist es so, dass der Gläubiger keine Mahnung an uns geschickt hat. Ich habe den "Gläubiger" heute dazu aufgefordert, mir sein erfolgt(en) Mahnung(en) schriftlich nachzuweisen bis spätestens Freitag. Das Gericht, welches die Pfändungsverfügung ausgestellt hat, ist nicht in dem Zuständigen Bezirk meines Wohnsitzes. Zu einer Anhörung für ein gerichtliches Verfahren haben wir ebenfalls niemals eine Benachrichtigung erhalten. Hat jemand Erfahrung in diesem Bereich? Wie sieht die Rechtslage aus? Darf das Gericht eines anderen Bezirkes ein solchen Beschluss für meinem Bezirk ausstellen? Laut §828 ZPO ist das Gericht im Bezirk des Schuldners zuständig. Laut diesem § kann beim angehen eines anders ansässigen Gerichts nur der Gläubiger die Sache per Antrag an das Gericht des Bezirkes des Schuldners übergeben lassen, was in meinen Augen erstmal nicht sinnvoll klingt. Stimmt das soweit? Wir haben durch die Kontopfändung und ein eingeleitetes Mahnverfahren nur durch Zufall erfahren. der Beschluss wurde am 24.01.13 getroffen, also muss es doch ein Verfahren dazu geben, zudem wir zumindest eine Vorladung erhalten hätten müssen. Kann jemand Infos und/oder Tipps geben? Am Freitag erlischt die 14-Tage Frist und dann ist das Geld weg und ich sehe ganz ehrlich nicht ein, noch die Kosten zu Tragen, die über diese 30 Euro hinaus gehen, nicht, wenn wir von diesem Verfahren nichts mitbekommen haben, ich meine das Mahnverfahren und keine faire Chance zur Stellungnahme erhalten haben. Hoffe, es kann mir jemand wertvolle Infos oder Hinweise geben. Noch eine Frage. Wegen der Sache mit dem Gericht außerhalb meines Bezirkes: Bringt da eine Beschwerde beim OLG etwas? Ich meine, dass wir uns in soweit beschweren, dass wir von dem Gesamten Prozess nichts mitbekommen haben, und plötzlich vor einem Gepfändetem Konto stehen? Ich meine nur, weil es ja nicht sehr viel bringt, sich bei Instanz zu beschweren, die das Verfahren bearbeitet, schließlich wollen die ja auch ihre Kohlen(Geld). Da käme bei einer möglichen Beschwerde ja nur die nächst höhere Instanz in Frage, das OLG.

Recht, Gericht, Beschwerde, Kontopfändung, Mahnverfahren, PFÜB, zivilprozessordnung
Was kann man gegen "Seiler & Kollegxn" unternehmen?

Diese Rechtsanwaltskanzlei ist unseriös ! Durch diese Kanzlei werden Menschen in die "Armut" getrieben ! Basierend auf Zahlungsaufforderungen wurden"säumige"Kunden der Deutschen Telekom regelrecht durch o.g. Kanzlei zu "Zahlungen" "genötigt" &durch das Inkassobürö: "SAF", im gleichen Gebäudekomplex wie die o.g. Kanzlei ! massiv durch Schreiben belästigt !!Und die Kunden zahlten, Auskünfte wegen der Restschuld und Anfragen wegen der "seltsamen" Buchungs-und Kundennummern, wurdrn nicht beantwortet durch o.g. Kanzlei und "SAF".Auf dem Dach des Komplexes leuchtet das "T" des "Rosa Riesen !!" (Sitz: Heidelberg !!!) (folglich: Alles aus einer "Hand"-in-Hand !!") Es gab immer wieder "Unstimmigkeiten" wegen der "etwas seltsamen" Rechnungen, die "Fehler" aufwiesen !! Trotzdem gab es "Mahnverfahren !!" Vor Gericht spielten diese "Rechnungsfehler" aber keine Rolle !! Die Deutsche Telekom und ihre "Schergen", trieben so manchen zum "Offenbarungseid !!"(Eidesstattliche Versicherung (EV), zuvor wurde "Haftbefehl" erlassen !! und der "Gerichtsvollzieher" eingeschaltet !! Dispolimit weg!Schufaeintrag ! Kann man ein Gerichtsurteil "anfechten",da jetzt die "Machenschaften" jener Kanzlei "aufgedeckt" wurden ?? -Vielen Dank, für Eure Antworten !! Anbei einZDF- WISO-Video über die Kanzlei "SEILER & KOLLEGEN" (Sitz: Heidelberg) LG:peha15 :-)) http://www.youtube.com/watch?v=oiWJn6zEzTI

Titel, Deutsche Telekom, Eidesstattliche Versicherung, Gerichtsvollzieher, Haftbefehl, Inkasso, Mahnverfahren

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