Mahnverfahren mit fake it daten?

2 Antworten

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Strafmündig bist Du ab Vollendung des 14. Lebensjahres auch.

Taylan765  24.04.2021, 11:49

Ab 14 , nicht ab Vollendung

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Agamemnon712  25.04.2021, 06:05
@Taylan765

Ja, ab 14. Das bedeutet ab Vollendung des 14. Jahres.

Man muß dieses vollendet haben - sonst ist man keine 14 :)

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Hey ist denn da was passier also hast du ne anzeige oder so bekommen ?