Mahnverfahren – die meistgelesenen Beiträge

Hund ohne Kaufvertrag in raten bezahlen und eine anzeige bekommen wegen nicht vereinbarter überweisung?

Hallo. Mein Freund und ich haben vor über einem Monat einen Welpen (11 Wochen) in einer Rate von 400€ gekauft. Der Hund kostete nach Angaben des Verkäufers 620€, fehlen also noch 220€. Als wir ihn eine Woche hatten, war er aufeinmal wackelig auf den Beinen und lag nur reglos da. Wir fuhren zum Tierarzt, wo er über Nacht wieder "aufgepeppelt" wurde. Eine Woche später wieder der selbe Fall. Diagnose: Unterzuckerung aufgrund einer Missbildung im inneren (weiß nicht mehr genau wo). Wir waren danach noch unzählige Male beim Tierarzt, wobei Kosten entstanden, die doppelt so hoch waren, wie der Rest der Hundekosten. Aufgrund dessen blieb mir kaum mehr übrig, dass ich das Geld der Verkäuferin nicht überweisen konnte, was ich ihr auch erzählte, doch die war im Endeffekt richtig unfreundlich und wollte nurnoch das Geld. Nun kommt sie mir und meinem Freund mit einem Anwalt. Kann sie damit durchkommen und würde sie den "Fall" gewinnen? Beim Kauf wurde kein Kaufvertrag erstellt, alles lief privat ab. Doch auf der Kleinanzeigenseite im Chat steht drin, dass sie noch Geld bekommt, doch mein Account ist gelöscht und eigentlich sollte man da keine Angaben von mir sehen, aber durch meine Telefonnummer kennt sie nun unsere Adresse. Wollte nur wissen, wie das mit dem Anwalt am Ende ausgehen sollte, ob wir gezwungen sind, das Geld doch noch zu bezahlen. Sie hatte uns aber gesagt, dass sie so einen Fall mit den Teilzahlungen schon einmal hatte und da nichts zu machen war. Ist das bei uns dann genauso wenig wert einen Anwalt einzuschalten? Sie sagte, wir müssten dann ihre Anwaltskosten übernehmen, stimmt das?

Danke im Vorraus!

Hund, Anzeige, Mahnverfahren

Wer trägt die Kosten für ein Mahnverfahren, wenn ein eBay Käufer nicht zahlt?

Meine alte Spielkonsole aus der Jugend hat den Geist aufgegeben. Daher verkaufe ich aktuell die Spielmodule bei eBay. Bin Privatverkäufer.

Leider bin ich nun an einen Käufer geraten, der sich weigert zu bezahlen.

Seine Behauptung: Erst konnte er nicht zahlen, weil es Probleme mit dem Onlinebanking gab. Dann hatte er die Spielmodule auf einmal schon und will den Artikel deshalb nicht mehr haben.

Mein Standpunkt ist, dass zwischen dem Käufer und mir ein wirksamer Kaufvertrag besteht. Das "nicht mehr haben wollen" des Artikels, ändert hieran nichts.

Da der Käufer sich weigert zu zahlen und ich leider nicht das erste Mal an so jemanden geraten bin, habe ich mich informiert und bin auf das "Mahnverfahren" gestossen.

Auf den ersten Blick wirkt es als positives Mittel und eine gute Möglichkeit an mein Geld zu kommen.

Was muss ich hierbei beachten?

Habe gelesen, dass der Käufer die Kosten für das Mahnverfahren tragen muss aber:

Wer trägt die Kosten für das Mahnverfahren, wenn der Käufer doch noch den Artikel bezahlt, wenn es bereits eingeleitet ist?

Wer trägt die Kosten, wenn der Käufer sich weiterhin weigert zu bezahlen? (Artikel und Mahnverfahrenskosten)

Den eBay Schriftverkehr habe ich natürlich aufbewahrt.

Welches Vorgehen empfehlt ihr mir?

Das ich den Kaufer zunächst in Verzug setzen muss, ist mir bewusst.

Danke schonmal!

Recht, eBay, Auktion, Mahnverfahren, Verkauf

Was ist der beste Weg, Opodo zur Zahlung aufzufordern?

Ich hatte schon einmal eine Frage zu diesem Thema gepostet, es gab allerdings Neuigkeiten. Trotzdem noch einmal kurz der Sachverhalt:

Ich habe einen Flug über Opodo gebucht, dieser wurde zwei Tage vor Abflug von der Airline (Turkish Airlines) ohne Angabe eines Grundes annulliert. Daraufhin habe ich mich sofort mit TA und Opodo in Verbindung gesetzt, da ich ja natürlich das Geld zurück haben will. Opodo hat mir geschrieben, dass ich eine Bestätigungsemail der Airline an Opodo schicken soll, in der Bestätigt wird, dass eine Rückerstattung möglich ist (ist ja eigentlich auch Opodos Aufgabe, wegen Vermittlungsvertrag und so, war mir aber da egal). Als ich mit diesem Anliegen dann Turkish Airlines eine Email geschickt habe, lautete die Antwort, dass bereits an alle ota's Bestätigungen für alle Rückforderungen verschickt worden sind.

Das heißt also, dass opodo diese Bestätigung schon bekommen haben sollte..... 

Diese Bestätigungsmail von Turkish Airlines habe ich bereits unter Fristsetzung

an opodo geschickt.

Darauf wurde einfach nicht reagiert

Ich habe den Eindruck, dass meine Forderung unter diesem Gesichtspunkt nichts mehr mit Fluggastrechten zu tun hat, da ich bereits alles getan habe, was von mir verlangt wurde.

Ist meine Forderung so gesehen rechtens, da Turkish Airlines es ja bestätigt hat?

Welchen Weg kennt ihr so, um jetzt das Geld einzutreiben? 

Ein EU Mahnverfahren ist mir schon in den Sinn bekommen, Opodo Deutschland hat den Sitz ja anscheinend in Barcelona. 

Vielen Dank im Voraus

LG

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Reise, Flug, Recht, Verbraucherschutz, Mahnverfahren, opodo

Mahnverfahren trotz geringem Betrag sinnvoll?

Guten Tag liebe Community,

ich habe im Dezember einen Artikel bei einem Online Unternehmen bestellt und die Variante Vorkasse per Online Überweisung getätigt.

Leider ist mir bei der Bezahlung ein Missgeschick passiert und statt der 54,90 habe ich nur 54,00 Euro überwiesen. Nach einer Woche habe ich eine Zahlungserinnerung erhalten und diese dann mit einem Konto verglichen und gesehen, dass 90ct fehlen. Habe ich dann ebenfalls noch überwiesen. Wieder eine Woche später wurde die Bestellung vom Händler dann storniert, da die Zahlung nicht eingegangen sei.

Ich habe dann dort angerufen und nachgefragt, aufgrund der nicht passenden Zahlung habe das System die Zahlung nicht automatisch erfasst und jetzt ist der Artikel ausverkauft, eine Rückerstattung wird aber eingeleitet.

Das war am 07.12.2022. Ich habe daraufhin per Mail Kontoauszüge von der Überweisung geschickt, damit diese sehen können, dass das Geld überwiesen wurde.

Ich habe dann bis zum 20.02.2023 nichts mehr gehört und selbst auch vergessen, dann habe ich mir mein Konto noch einmal angeschaut und keine Rückzahlung gefunden.

Bei einem weiteren Telefonat stellte sich dann heraus, dass die Finanzabteilung meine Zahlungen nicht finden konnte, sie hatten sich aber eigenständig auch nicht mehr bei mir gemeldet. Sie baten dann darum, einen Auszug der Bank zu übersenden.

Ich schrieb meine Sparkasse an, diese sendeten mir einen Auszug der Überweisungen mit Sparkassenstempel zu und ich leitete diese weitere an den Händler mit einer Frist von 14 Tagen, das Geld zurückzuüberweisen.

Jetzt sind 14 Tage vorbei, ich habe immer noch kein Geld gesehen. Das ist über 3 Monate her, ich muss aktiv meinem Geld hinterherrennen und es passiert gar nichts.

Jetzt habe ich eben noch einmal angerufen und die meinten, dass das Geld immer noch nicht aufgefunden ist, die Finanzabteilung aber die Ausdrucke meiner Bank noch nicht erhalten habe, weil die Kollegin die es bearbeitet habe sie zwar erhalten und gespeichert, aber nicht weitergeleitet habe. Das ist ja grundsätzlich nicht mein Problem.

Jetzt die Frage: Lohnt sich hierbei ein Online Mahnverfahren einzuleiten, der Betrag ist zwar gering, allerdings geht es mir extrem auf die Nerven wie unfähig ein Unternehmen sein kann. Allerdings habe ich ebenso wenig Lust am Ende auf den Kosten (und ggf. noch mehr durch eine Zivilverhandlung) sitzen zu bleiben.

Gibt's da Erfahrungen dazu?

Liebe Grüße

Rechnung, Betrug, Recht, Klage, Mahnverfahren, Online-Banking, Rechtsschutz, Rückzahlung, Überweisung, Zivilrecht, Zahlungsverzug

Wie erfahre ich, wann ein Mahnbescheid zugestellt wurde?

Hallo,

ich würde mich freuen, wenn jemand, der sich mit dem Mahnverfahren auskennt die Zeit nehmen würde,meine Frage zu beantworten. Danke!

Ich habe zwei Mahnverfahren am laufen, d.h. habe jeweils einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ausgefüllt, habe dann Post vom Amtsgericht bekommen und daraufhin die Gebühr zeitnah entrichtet.

Das erste Mahnverfahren ist jetzt durch. Der Schuldner hat die gesammte Summe inklusive Gebühren und Zinsen überwiesen und sich in einen etwas unfreundlichen Brief bitterlich darüber beklagt, dass ich ein Mahnverfahren eingeleitet habe. So weit so gut.

Beim zweiten Mahnverfahren hat sich bisher noch nichts getan und ich vermute, mein Antragsgegner wird es einfach aussitzen, d.h. keinen Widerspruch einlegen und nicht bezahlen.

Sollte das passieren kann ich nach einer Frist von 2 Wochen einen Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids beantragen.

So, jetzt zu meiner Frage - ich habe bisher vom Amtsgericht keine Nachricht darüber erhalten, wann der Mahnbescheid jeweils beim Antragsgegner eingegangen ist. d.h. Wann genau diese 2-Wochen Frist beginnt, bzw eventuell schon begonnen hat.

Ist es normal, dass man vom Amtsgericht nicht informiert wird, wann ein Mahnbescheid an den Antragsgegner zugestellt wurde? Ich hatte das so verstanden, dass das automatisch geschehen würde? Das scheint hier bei beiden Mahnverfahren nicht geschehen zu sein. Muss ich jetzt das Amtsgericht anschreiben um das Datum der Zustellung zu erfahren?

freundlicher Gruß October

Mahnbescheid, Mahnverfahren, Frist

Kontopfändung... rechtswidrig?!

Hallo. Folgende Situation: Konto wurde gepfändet wegen einer nicht bezahlten Forderung von 30 Euro. Mal davon abgesehen, dass das wirklich lächerlich ist, deshalb das Konto zu Pfänden. Aber darum geht es nicht. Bevor eine Kontopfändung seitens eines Gerichts ausgestellt wird, was der Bank des Schuldners ja sofort übermittelt wird, muss ja erst ein Mahnverfahren eingeleitet werden. Nun ist es so, dass der Gläubiger keine Mahnung an uns geschickt hat. Ich habe den "Gläubiger" heute dazu aufgefordert, mir sein erfolgt(en) Mahnung(en) schriftlich nachzuweisen bis spätestens Freitag. Das Gericht, welches die Pfändungsverfügung ausgestellt hat, ist nicht in dem Zuständigen Bezirk meines Wohnsitzes. Zu einer Anhörung für ein gerichtliches Verfahren haben wir ebenfalls niemals eine Benachrichtigung erhalten. Hat jemand Erfahrung in diesem Bereich? Wie sieht die Rechtslage aus? Darf das Gericht eines anderen Bezirkes ein solchen Beschluss für meinem Bezirk ausstellen? Laut §828 ZPO ist das Gericht im Bezirk des Schuldners zuständig. Laut diesem § kann beim angehen eines anders ansässigen Gerichts nur der Gläubiger die Sache per Antrag an das Gericht des Bezirkes des Schuldners übergeben lassen, was in meinen Augen erstmal nicht sinnvoll klingt. Stimmt das soweit? Wir haben durch die Kontopfändung und ein eingeleitetes Mahnverfahren nur durch Zufall erfahren. der Beschluss wurde am 24.01.13 getroffen, also muss es doch ein Verfahren dazu geben, zudem wir zumindest eine Vorladung erhalten hätten müssen. Kann jemand Infos und/oder Tipps geben? Am Freitag erlischt die 14-Tage Frist und dann ist das Geld weg und ich sehe ganz ehrlich nicht ein, noch die Kosten zu Tragen, die über diese 30 Euro hinaus gehen, nicht, wenn wir von diesem Verfahren nichts mitbekommen haben, ich meine das Mahnverfahren und keine faire Chance zur Stellungnahme erhalten haben. Hoffe, es kann mir jemand wertvolle Infos oder Hinweise geben. Noch eine Frage. Wegen der Sache mit dem Gericht außerhalb meines Bezirkes: Bringt da eine Beschwerde beim OLG etwas? Ich meine, dass wir uns in soweit beschweren, dass wir von dem Gesamten Prozess nichts mitbekommen haben, und plötzlich vor einem Gepfändetem Konto stehen? Ich meine nur, weil es ja nicht sehr viel bringt, sich bei Instanz zu beschweren, die das Verfahren bearbeitet, schließlich wollen die ja auch ihre Kohlen(Geld). Da käme bei einer möglichen Beschwerde ja nur die nächst höhere Instanz in Frage, das OLG.

Recht, Gericht, Beschwerde, Kontopfändung, Mahnverfahren, PFÜB, zivilprozessordnung