Wie gehe ich bei Einschaltung eines 2.Inkassos mit ungleichen & bestrittenen Forderungen vor?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
HF13€, Bankrücklast 3€ & Adressermittlung 18€ habe ich zweckgebunden überwiesen.

Und damit schon den 1. Fehler gemacht.
HF + Rücklast ... sind okay. Aber Adressermittlung ist abzocke. Erfahrungsgemäß kostet diese ca. 5 €. Hier hättest du auf eine tatsächliche Rechnungskopie bestehen können.

Postpauschale 6,62€ & angebliche  Anwaltskostenges ~40€ habe ich bestritten, da Ingenico den Fall an CCS "übergeben" hat, welches ein und die selbe Firma ist.

Gut so! Denn CSS und Ingenico gehören zum selben Konzern.
Habe da auch gerade einen Fall mit denen. Und da Konzerninkasso = muss nix bezahlt werden.

Effektiv mahnt mich dieses 2.Inkasso nur noch für die 6,62€ der ursprünglichen Forderung, eine Frechheit.

Naja wegen 6,62 € so eine Aktion zu machen ... sei mal dahin gestellt.
An sich kannst du es weiter bestreiten da wie gesagt, die Forderung sowieso nichtig war von CSS. Du kannst auch diese kleine Summe bezahlen ... es liegt an dir.

Persönlich liebe ich es mich mit Inkasso zu fetzen ^^ ... aber bei so ner Summe würde selbst ich vll. überweisen.

Woher ich das weiß:Hobby – Langjährige Inkassoerfahrung.

Mareya02 
Beitragsersteller
 16.09.2019, 12:35

Ich gehe davon aus, mit der Summe, die du überweisen würdest meinst du nur den Restbetrag und nicht die Mahnspesen?

Gut zu wissen bzgl der Adressermittlung, da habe ich nicht nachgeforscht.

Ganz interessant fand ich ja, dass die Ingenico mir zwei "Belege" geschickt hat, in denen effektiv stand, dass sie a) -etwas- bezahlen müssen, -wenn- Sie Belege ermitteln würden und b) sie einen Anwalt bezahlen müssten, -wenn- sie ihn in Anspruch nehmen -würden-. Nicht mehr. Aber viele lassen sich da wohl leicht einschüchtern

Comp4ny  16.09.2019, 12:47
@Mareya02
Ich gehe davon aus, mit der Summe, die du überweisen würdest meinst du nur den Restbetrag und nicht die Mahnspesen?

Wie ich geschrieben habe > HF + Rücklast MEHR NICHT solange du keine Rechnungskopie erhalten hast für die Adressermittlung. Sobald vorhanden, dann noch zzgl diese.

Wichtig ist auch auf deine Überweisung genau das so anzugeben!
Zeile 1 > Aktenzeichen
Zeile 2 > HF (Betrag) + Rücklastgebühren (Betrag)

dass sie a) -etwas- bezahlen müssen, -wenn- Sie Belege ermitteln würden und b) sie einen Anwalt bezahlen müssten

Wäre in diesem Fall aber irrelavant da Konzerninkasso und die Gebühren (auch hier hast du ein Recht dir das belegen zu lassen) müssen sowieso nicht bezahlt werden.

Wenn sie jetzt sagen "Sie wollen einen Beleg wo hoch die Rücklastschriftgebühren waren? Dann zahlen sie erstmal Vorkasse" wäre rechtlich nicht zulässig.

Aber viele lassen sich da wohl leicht einschüchtern

Das ist das Ziel eines Inkasso's

Wenn es bestritten ist ist es doch egal. Weiter bestreiten, und Mahnbescheid widersprechen wenn einer kommt. Wenn aggresiv mit der Schufa gedroht wird machst du folgendes.

  1. du meldest dich bei der Schufa... schilderst den Fall, schickst denen die Unterlagen die das alles belegen und bittest sie für eine Sperre der automatischen eintragungsmöglichkeit für dieses Inkasso. So bist du erstmal davor geschützt
  2. du drehst den Spies um. Schreiben ans Inkasso:
Sehr geehrte Damen und Herren.
Sie versuchen trotz Widerspruch eine Forderung zu betreiben der mehrfach beweiskräftig widersprochen wurde. Hiermit fordere ich sie auf bis zum $datum + 1 Woche mir schriftlich zu bestätigen dass alle Forderungen eingestellt werden. Geschieht dies bis Fristablauf nicht werde ich in den Folgetagen folgendes machen:
einleiten einer negativen Feststellungsklage zur Feststellung der Nichtigkeit Ihrer Forderung. Die Kosten gehen entsprechend zu ihren lasten
Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft XY nach §240 StGB wg. Nötigung / Drohung mit empfindlichen Übel (Schufa eintrag).
Meldung des falls bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht mit drängung einer Prüfung unter Angabe des Aktenzeichens der Staatsanwaltschaft
Die Uhr tickt, ich bin nicht bereit mir weitere Drohungen anzuhören.
Mit freundlichen Grüßen
XY

Diese geringfügige Summe würde ich, wenn auch widerwillig, bezahlen, um Weiteres zu vermeiden,....

Ruf' dort einmal an.

Ich hatte mal einen Handwerker, der so schlecht gearbeitet hatte, dass ich ihn nicht bezahlte. Fertig wurde er auch nicht mit der Arbeit. Sein Geld wollte er trotzdem. Nach Österreichischem Recht, - no go. Erst Arbeit fertig machen, dann Zahlung erhalten.

Trotzdem gab er die Forderung dem Inkasso. Ich rief dort an und beschrieb der Dame, was alles noch offen war und was der Kerl noch zusätzlich beschädigt hatte.

Das wurde sofort ausgebucht. Sie meinte: Was nicht klar ist, machen wir nicht!

Heißt für Dich: Rufe an und sage, die Zahlung wurde beglichen, biete den Überweisungsbeleg an. Sie bekämen nichts mehr.

Wenn sie wider Erwarten darauf bestehen, poste noch mal.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – ich beschäftige mich seit 25 Jahren mit Börsenthemen

Comp4ny  16.09.2019, 11:20

Deutsche Inkasso's sind da anders.
Anrufen bringt zu 98% nichts, der Schuldner wird ignoriert, ist ein Lügner, interessiert nicht.

Mauritan  16.09.2019, 13:42
@Comp4ny

Ich weiss nicht. Die haben doch auch ein Interesse daran, keine Schulden einzuklagen, die gar nicht zu recht bestehen. Probieren würde ich es. Sehr viele werden entweder sofort zahlen oder schweigen. Die Anrufer sind wohl so häufig nicht.

Comp4ny  16.09.2019, 14:36
@Mauritan

Ich weiß nicht wie es bei euch in Österreich ist wenn du sagst "Nach Österreichischem Recht" ... in DE ticken die Uhren etwas anders. Hier geht es nur darum Gewinnmaximierung zu betreiben. So viel Geld wie möglich aus dem schon oft hoch verschuldeten Schuldner rauszupressen.

In DE sprießen die Inkassos aus dem Boden weil viele Leute einfach kommentarlos bezahlen obwohl sie im Recht sind. Es ist ein Millionengeschäft in DE.

Und deshalb schrecken die Inkassos vor heftigen Drohungen & Einschüchterung nicht zurück. Klagen tut so gut wie kein Inkasso, aus gutem Grund sogar weil die Inkassos wissen dass ihre Ursprünglichen Phantasiegebühren von Gericht keinen Bestand hätten. Das weiß der Otto-Normal Schuldner aber nicht und lässt sich oft einschüchtern. Sobald das Maximum an Gebühren ausgequetscht wurde, wird die Forderung einfach an ein anderes Inkassounternehmen verkauft.

Nicht selten gibt es Forderungen die zb. Jahre alt sind, aber bereits schon das 3...4.. Inkasso die selbe Forderung + die bisherigen Kosten eintreibt.

Genau deswegen will der Gesetzgeber jetzt auch verschärfte Gesetze einführen und der Inkassoabzocke einen Riegel vorschieben um diese Wild West-Machenschaften ein Ende zu setzen bzw. stark einzuschränken.

Es ist schon ein Unding dass eine Privatfirma einfach Gebühren nach der RVG berechnen kann / darf. Sowas sollte strickt unterboten werden.

Mauritan  16.09.2019, 14:47
@Comp4ny

Ich fürchte, die Abzocke geht dann bei Gericht weiter, wenn jemand WIRKLICH am Ende ist. Der kommt dann nicht zur Verhandlung. Weil er sich nicht wehrt, werden die überhöhten Gebühren zugesprochen. Dann kommt der Rechtsanwalt dazu und die Exekution. Da wurden irgendwann aus 10 Euro, - 1000 Schulden :-((((

Comp4ny  16.09.2019, 17:36
@Mauritan

Tja am Ende bleibt aber der Gläubiger auf den Kosten sitzen.
Entweder weil man in die Privatinsolenz geht oder es wird nie etwas zu holen sein.

Mauritan  16.09.2019, 18:26
@Comp4ny

tja, das wohl auch oft.

unter dem Strich sind wir wieder bei Oma: "Ehrlich währt am längsten"