COEO-Inkasso wie mit Forderung umgehen?
Guten Tag zusammen!
Ich bekomme seit vielen Monaten jeden Monat einen Brief von COEO-Inkasso.
Beim letzten Mal habe ich um eine Vollmacht der Gläubigers gebeten, diese wurde mir nun zugeschickt.
Es geht um einen Betrag i.H.v. 7,80€ vom 11.07.2018.
Das IB droht mir seit langer Zeit mit einem Mahnbescheid und schreibt in dem aktuellen Brief:
"Wie uns die Firma Klarna Bank AB (publ) mitgeteilt hat, wurde auf Ihrem Kundenkonto am 11.07.2018 ein Betrag in Höhe von 7,80 EUR verbucht.
Da diese Verbuchung nach unserem Tätigwerden erfolgt ist und Sie sich bei Übernahme der Inkassoauftrages in Zahlungsvezug (§§ 280 Abs. 2, 286 BGB) befunden haben, sind Sie verpflichtet unserem Auftraggeber auch die Kosten unserer Inanspruchnahme zu erstatten.
Wir erwarten die Zahlung in Höhe von 70,44 EUR bis zum 31.01.2022. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist werden wir unserer Auftraggeberin das gerichtliche Mahnverfahren empfehlen."
Ich danke euch sehr.
4 Antworten

Ich bekomme seit vielen Monaten jeden Monat einen Brief von COEO-Inkasso.
Und warum reagierst Du jetzt erst?
Ich würde an Deiner Stelle zahlen, ein Rechtsstreit um Gebührenhöhe lohnt sich bei dem Betrag nicht. Dass Du monatelang (bzw. scheinbar jahrelang) untätig geblieben bist, verbessert Deine Chancen auch nicht gerade.

Du hast die 7,80 gezahlt aber nicht die zusätzliche Forderung der kosten des Inkassounternehmens?

Daran bist du aber maßgeblich selber Schuld. Du ignorierst auch seit Jahren die Forderungen. Das kann noch sehr viel teurer werden.

Es geht um einen Betrag i.H.v. 7,80€ vom 11.07.2018.
Soweit diese Forderung bis dato nicht tituliert wurde, so ist diese mit Wirkung vom 31.12.2021 verjährt. Nun ist es an Dir Dich auf die Verjährung zu berufen.


wurde auf Ihrem Kundenkonto am 11.07.2018 ein Betrag in Höhe von 7,80 EUR verbucht.
Verstehe ich anders: die Klarna Bank hat per 11.7.2018 eine Forderung von 7,80 Euro verbucht.
Desweiteren :

Ja, er hat es versteckt in seiner Frage:
Da diese Verbuchung nach unserem Tätigwerden erfolgt ist ...

Sorry, aber bei einer unzweifelhaft feststehenden Forderung (und dann noch in der Höhe) die Vollmacht anzufordern ist schon relativ, ähem, blond. Das verursacht nur zusätzliche Kosten. Die Du übernehmen musst.
Klar gibt es eine Grenze für Inkassogebühren. Da müsste man sehen, wie die 70 Euro sich im Einzelnen zusammensetzen. Könnte mit dem Zusatzaufwand, den Du betreiben lassen hast, knapp hinkommen oder leicht drüber liegen. Mit einem Mahnbescheid wird es auf jeden Fall nochmal deutlich teurer.

Man sollte sich bei Inkassobüros immer erst bescheinigen lassen, dass diese auch wirklich eine Vollmacht des Gläubigers besitzen. Und wieso sollte diese mich nun etwas Kosten?
Außerdem vermute ich, dass die Forderung verjährt ist. Da ich mich mit dem Thema allerdings zu wenig auskenne habe ich auf Hilfe der Community gehofft.

Du hast das nicht vermutet sondern bei einem User unter deiner Frage gelesen. Der ging aber davon aus, dass du nichts bezahlt hast bisher.

Da Du die Forderung (also die 7 Euro) bezahlt hast, ist da nix mehr mit Verfährung. Und die Inkassogebühren dürften noch nicht verjährt sein.
Man sollte sich bei Inkassobüros immer erst bescheinigen lassen, dass diese auch wirklich eine Vollmacht des Gläubigers besitzen
Warum? Eher sollte man seine Schulden immer bezahlen.

Meine Schulden sind bereits längst bezahlt, wie du wissen solltest.
Aber ich kann dir ja auch einfach eine Rechnung stellen (so wie das IB mir), die zahlst du dann vermutlich auch direkt. Man sollte seine Schulden ja immer bezahlen, egal mit welchen ausgedachten Gebühren ein IB ankommt.

Deine Schulden sind eben nicht bezahlt. Du hast nur die ursprüngliche Forderung beglichen. Da du aber offensichtlich so lange damit gewartet hast bis die das Inkasso eingeschalten haben musst du ihnen den Schaden bzw. die Kosten des Inkasso auch erstatten.

Forderungen verjähren nach Jahren. Und man muss sich darauf berufen. Wer Schulden hat, sollte diese zahlen - sonst wird es teuer, wie bei dir.

Du verwechselt da was. Du kannst mir natürlich einfach so eine Rechnung stellen. Nur entbehrt die jeder Grundlage. Nicht so bei Deinen offenen Rechnungen. Weder die von der Klarna Bank war unberechtigt, noch die vom Inkasso. Die war/ist vielleicht zu hoch, aber dazu lässt Du uns ja trotz Nachfrage im Unklaren.
Du willst zwar Hilfe, aber nur so, wie es Dir passt. So funktioniert aber das Rechtssystem (zum Glück) nicht. Schönen Abend noch.

Wo genau ist denn Deine Nachfrage?
Übrigens kann ich durch meine Kontoauszüge belegen, dass meine Zahlung noch innerhalb der Frist an Klarna raus ging.
Das macht die Forderung von COEO nicht nur viel so hoch, sondern auch komplett willkürlich.
Ich wünsche ebenfalls einen schönen Abend.

Ich muss Sie auch darüber informieren, dass es vor kurzem eine Gesetzesänderung gab, in der Inkassokosten in solch einer Höhe gänzlich untersagt sind.

Nein, musste nicht. Und auch das hast du falsch verstanden. Und meine entsprechende Antwort dazu entweder nicht gelesen oder auch nicht verstanden. Lassen wir`s gut sein.

Ja richtig, es ist Zeit schlafen zu gehen.
Übrigens beinhaltet das Wort "Nachfrage" ein interessantes Wort welches sich "Frage" nennt. Solche enden dann immer mit einem Fragezeichen.
Solch etwas suche ich bei Ihren Nachrichten leider vergebens.

Ja, dann gute Nacht. Wobei ...
Übrigens: Auch die deutsche Grammatik hat so ihre Tücken. Ich würde hier
Da müsste man sehen, wie die 70 Euro sich im Einzelnen zusammensetzen.
kein Fragezeichen setzen. Würdest Du?
Ja richtig, weil ich es für übertrieben halte aus 7€ dann 70€ zu machen