Wer benötigt auf einem Schießstand eine Aufsicht?
Ich wollte mit meiner Freundin auf einen Scheißstand in der Nähe von Köln gehen, und habe dementsprechend die Betreiberin nach den aktuellen Betriebsregeln gefragt.
Ich besitze meine eigenen Waffen, eine grüne WBK, und einen aktiven Jahresjagdschein.
Die Betreiberin antwortete mir auf meine E-Mail:
Mit gelöstem Jagdschein können Sie alleine mit Ihrer eigenen Schusswaffe den Schießstand nutzen bzw. Ihre Begleitung bei den Schießübungen beaufsichtigen. WBK bzw. Jagdschein sind vorzulegen.
Bin ich der einzige, der das so versteht, dass ich niemanden benötige, um mich zu beaufsichtigen? Vielleicht verstehe ich die Formulierung nicht richtig, keine Ahnung...
Nun habe ich aber eben mit einer Mitarbeiterin telefoniert, und die meinte, ich könne nur mit einer externen Aufsicht (welche ich natürlich bezahlen muss) den Schießstand besuchen, also ein Widerspruch zu dem von der Betreiberin geschriebenen.
Meine Frage ist also kurz gesagt, wer hat Recht?
Danke im Voraus.