Wer benötigt auf einem Schießstand eine Aufsicht?
Ich wollte mit meiner Freundin auf einen Scheißstand in der Nähe von Köln gehen, und habe dementsprechend die Betreiberin nach den aktuellen Betriebsregeln gefragt.
Ich besitze meine eigenen Waffen, eine grüne WBK, und einen aktiven Jahresjagdschein.
Die Betreiberin antwortete mir auf meine E-Mail:
Mit gelöstem Jagdschein können Sie alleine mit Ihrer eigenen Schusswaffe den Schießstand nutzen bzw. Ihre Begleitung bei den Schießübungen beaufsichtigen. WBK bzw. Jagdschein sind vorzulegen.
Bin ich der einzige, der das so versteht, dass ich niemanden benötige, um mich zu beaufsichtigen? Vielleicht verstehe ich die Formulierung nicht richtig, keine Ahnung...
Nun habe ich aber eben mit einer Mitarbeiterin telefoniert, und die meinte, ich könne nur mit einer externen Aufsicht (welche ich natürlich bezahlen muss) den Schießstand besuchen, also ein Widerspruch zu dem von der Betreiberin geschriebenen.
Meine Frage ist also kurz gesagt, wer hat Recht?
Danke im Voraus.
2 Antworten
Hallo Rioroller,
ich weiß nicht, ob ein Jagdschein automatisch die Befähigung zur Standaufsicht beinhaltet.
Eine Standaufsicht kann sich selbst beaufsichtigen, wenn sichergestellt ist, dass sie allein auf dem Schießstand ist.
Es gibt aber viele Schützenvereine, die das nicht gestatten.
Viel Erfolg!
Karliemeinname
Ich sehe das so, dass die Betreiberin der Ansicht ist, dass des Jagdschein zur Standaufsicht qualifiziert.
Du kannst dann alleine auf dem Stand schießen.
Du kannst die Aufsicht für deine Freundin machen.
Ich kenne das auch von diversen Schießständen, daß keine Aufsicht nötig ist solange man allein ist. Das ist meines Wissens auch die gesetzliche Regelung.
Sobald mehrere Schützen auf dem Stand sind muß aber einer Aufsicht machen.
Ob der jehweilige Verein- oder Standbetreiber dann grundsätzlich eine Aufsicht vorschreibt ist dann noch mal eine Sache der jehweiligen individuellen Standregeln.
Danke schonmal, wie interpretierst du denn den Text aus der Email der Betreiberin :D?