Der Chirurg, welcher mir letztens die Mandeln entfernt hat, hatte seine auch noch. Trotzdem hat er einen guten Job gemacht.

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Danke für die Antworten, gerade habe ich folgendes gefunden, was meine Frage beantwortet glaube ich:

Vom grundsätzlichen Beförderungsverbot bestehen gemäß § 10 Abs. 2 CoronaEinreiseV nur enge Ausnahmen, u.a.:

  1. die Beförderung von deutschen Staatsangehörigen oder Personen mit Wohnsitz und Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland sowie jeweils ihre Ehepartner, Lebensgefährten*, und minderjährige Kinder (Kernfamilie).
  2. *Hinsichtlich der Lebensgefährten gilt dies nur, soweit ein gemeinsamer Haushalt besteht. Das Bestehen sowohl der Beziehung als auch des gemeinsamen Haushalts sind glaubhaft zu machen; bei gemeinsamem Haushalt im Ausland außerdem ein zwingender Grund für die gemeinsame Einreise. Der gemeinsame Haushalt kann u.a. durch einen Mietvertrag, Pass- oder Ausweiseintrag, eine Meldebescheinigung, Verbrauchsrechnungen (Strom, Gas, Wasser, Internet, Telefon) oder – in Ermangelung solcher Dokumente – hilfsweise durch eine eigenständige Erklärung beider Personen mit Angabe der Adresse glaubhaft gemacht werden.
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