Mitbewohner ist ausgezogen, meldet sich aber nicht ab und bezieht weiter halbe Miete von JC. Kann ich ihn sbmelden?
Also .. Ich hatte bis 31.08.20 eine WG mit einem Mitbewohner. Dieser ist zum 31.08. 20 ausgezogen zu einer Verwandten , wo er keine Miete zahlt . Die Hälfte der Miete hier bekam er vom JC. Er hat sich aber NICHT umgemeldet und wohl auch beim JC nicht abgemeldet (Umzug) in gleicher Stadt. Nun zahle ich allein die komplette Miete, die nicht billig istvund bekomme kein Wohngeld, da ER offiziell noch hier gemeldet ist und offiziell noch die halbe Miete zahlt und wohl auch vom JC ksssiert für SICH. Kann ICH ihn abmelden? Es heißt , die Person selbst kann das nur machen bzw. Muss das tun. macht er aber wohl nicht. Wie soll ich vorgehen?
7 Antworten
Ein Anruf beim Jobcenter und das war es auch schon für ihn und Dan hat er eine menge zu erklären und muss es auch zurückzahlen!
Da er sich nicht abmeldet und denkt er kann machen was er will würde ich an deiner stelle auch ihn wegen Drogenhandeln bei der Polizei anzeigen den die wird sehr schnell herausbekommen das er Drogen verkauft!
Sage auch das du das ihn der Wohnung gemerkt hast!
Du hast kein Grund ihn zu schützen!
Dan duftes du jetzt endlich das machen könne was du musst um Wohngeld zu bekommen oder eine Aufstockung vom Jobcenter für die miete!
Aber grade wegen solcher typen ist es immer besser wen möglich eine eigen Wohnung zu haben! Selbst wen das nur eine Sozialwohnung ist!
Du forderst von ihm die halbe Miete, die steht dir zu, wenn er noch da wohnt.
Sag ihm, er soll sie geben oder du klagst sie aus ihm raus.
Du forderst von ihm die halbe Miete, die steht dir zu, wenn er noch da wohnt.
Er wohnt ja nicht mehr da. Moeglicherweise wurde das Mietverhaeltnis des ehemaligen Mitbewohners ja auch ordentlich beendet. Wissen wir alles nicht.
Hab ich mir auch überlegt, aber so eine Klage kann sich ewig ziehen .. Habe überlegt, sein JC zu informieren, da ich ja weiß, WO er gerade wohnt ...
ja, dann bekommt er keine miete mehr und eine anzeige wegen betruges
Du kannst es schon dem JC melden. Was die letztendlich machen wie sie entscheiden weiß ich nicht
Am besten mündlich die Pistole auf die Brust setzen, dass er binnen 7 Tage seine Miete nachzahlt und sich zum 30.09. abmeldet bzw. seinen Mietvertrag kündigt und du ihn sonst beim JC verpetzen wirst. Die Drohung sollte Wunder wirken (wenn er nicht ganz dumm ist).
Ist für dich besser, wenn er dir die Miete zahlt und du ihn dann nicht verpetzt. Würdest du ihn sofort verpetzen, wird er dir die Mietschulden niemals zurückzahlen und einklagen bei ALG II unmöglich...
Zahlt er nicht binnen 7 Tage die Miete an dich, einfach mal beim JC melden, seit wann er nicht mehr bei dir wohnt. Dann wird er aber mindestens ein Bußgeld, eher sogar ne Strafanzeige vom JC bekommen.
und dann darf er schön jeden einzelnen Cent beim JC abstottern der zu viel gezahlt wurde
Am besten mündlich die Pistole auf die Brust setzen, dass er binnen 7 Tage seine Miete nachzahlt ...
Darueber, ob und ggf. bis wann eine Verpflichtung des ehemaligen Mitbewohners zur Mietzahlung besteht, macht der FS keine Angaben. Wir kennen die aktuelle mietvertragliche Konstellation nicht.
Ja, das werde ich machen, vielleicht hab ich Glück und die prüfen das über die Vewandte. Er hat ja auch nichts mehr hier in der Wohnung.
Klar kannst ihn abmelden. Ich hab fast den gleichen Fall. Dann hat er keinen Wohnsitz mehr und es ist schwieriger neues BG zu beantragen.
Du kannst ihn nicht abmelden, dem Einwohnermeldeamt und auch dem JC aber entsprechende Mitteilungen machen. Die werden das dann pruefen und ggf. erforderliche Schritte einleiten (z.B. eine Zwangsabmeldung durch das Einwohnermeldeamt).
Vielen Dank, das hatte gesessen und geholfen !! Danke!!