Miete von meinem Mitmieter zurück verlangen - kann ich es einklagen?

3 Antworten

Vorsichtig möchte ich fragen: ist der Mietvertrag der Mieterpartei auch wirksam durch gemeinsame Kündigung beendet oder aufgelöst???? Du bist ausgezogen das besagt noch nichts über das Mietende.

Ansonsten ist die Mietschuld des Säumigen nachweisbar und kann durch eine Zahlungsaufforderung mit Verzugszinsen nach Mahnung eingeklagt werden.

AnnaPher12 
Fragesteller
 18.02.2022, 06:50

Der Mietvertrag ist noch nicht aufgelöst worden. Der besteht noch, aber das ist ein anderes Problem.

Aber danke

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Gerhart  18.02.2022, 12:15
@AnnaPher12

Wie bist du dann aus dem Vertrag heraus gekommen? Der Mieter hat dir gegenüber eine einklagbare Schuld, ob er nun da noch wohnt oder nicht. Zahlungsaufforderung schreiben per Einwurfeinschreiben versenden, dabei Fristsetzung nicht vergessen. Wenn keine Zahlung, dann mahnen mit Nachfrist. Wenn keine Zahlung, dann Gerichtliche Mahnung, wenn Widerspruch, dann Zahlungsklage.

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AnnaPher12 
Fragesteller
 18.02.2022, 12:18
@Gerhart

Bin da immer noch im Mitvertrag drin, es wird gerade nach einem Nachmieter gesucht. Aber das ist ja unerheblich.
Alles klar. Dankeschön :)

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Lern daraus für die Zukunft - sowas nennt man Lehrgeld - und fixiere sowas immer schriftlich. Jetzt wirst du Schwierigkeiten haben, das ganze zu beweisen.

Noch besser natürlich: solche Außenstände gar nicht erst aufbauen. Aber was sag ich... hinterher ist man immer schlauer.

Um wieviel Geld geht es denn?

bwhoch2  17.02.2022, 17:21

Für Dich, lieber DaKaBo, gilt das gleiche, wie für den Hans.

Aufgrund der Sachlage kann die FS ihren Anteil einfordern. Der Schuldner muss beweisen, dass er nichts schuldet, also z. B. über Quittungen und Überweisungsnachweise etc.

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DaKaBo  17.02.2022, 17:25
@bwhoch2

Ich persönlich habe so einen Fall noch nicht erlebt und vermute, dass das Ganze, da der Schuldner sich ja offensichtlich querstellt, mit viel Ärger und Aufwand zu tun haben wird. Deshalb habe ich nach dem Betrag gefragt.

Ich bin mal auf 80 € Pacht sitzengeblieben, weil ich keine Lust hatte, deswegen den Gerichtsvollzieher zu bemühen. Mir ist aber klar, dass es hier um mehr gehen wird....

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AnnaPher12 
Fragesteller
 17.02.2022, 17:42

Also es geht um ca. 3000€ Warum das arg so viel ist würde ich ungerne erläutern. Die kulanz kommt halt auch davon, dass er eigentlich auch in gewisser Hinischt ein Freund von mir war. naja.
Auf jeden Fall vielen Dank für die Einschätzung bwhoch2, das erleichert mich, aber auch danke an die anderen, die geschrieben haben

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DaKaBo  17.02.2022, 18:44
@AnnaPher12

Also, bei 3000 € würde ich natürlich schon alle Hebel in Bewegung setzen. Und wenn er nicht reagiert auf deine Zahlungsaufforderung und einen Mahnbescheid präsentiert bekommt, muss er ja reagieren und Gegenfakten auf den Tisch legen. Oder zahlen.

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Wenn du das belegen kannst, dass er NICHT gezahlt hat, kannst du ihn natürlich zur Zahlung auffordern. Bei einer Klage musst du schon BEWEISEN können, dass er dir das Geld schuldet. Wenn du es nicht beweisen kannst, kannst du dir das Geld für einen Anwalt auch sparen. Dann wird es nur noch teurer für dich.

AnnaPher12 
Fragesteller
 17.02.2022, 16:33

Ich habe halt meine Kontoauszüge von den letzten Monaten und da ist seine Miete oft nicht dabei. In manchen Monaten schon

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DerHans  17.02.2022, 16:34
@AnnaPher12

Und was sagst du wenn er behauptet, dass er bar gezahlt hat?

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AnnaPher12 
Fragesteller
 17.02.2022, 16:38
@DerHans

Kann ich schlecht nachweisen, ich hätte halt noch WhatsApp-Verläufe in denen er eingesteht, dass er das Geld nicht bezahlt hat.

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bwhoch2  17.02.2022, 17:19

Ich denke, lieber Hans, hier liegst Du nicht ganz richtig. Dass die FS Miete bezahlt hat kann sie beweisen. Dass sie Anspruch darauf hat, dass jemand ihr seinen Anteil erstattet, ergibt sich aus dem Vertrag.

Wenn sie daraus ableitet, kann sie den Anteil bis zum Zeitpunkt der Verjährung einfordern, also noch 3 Jahre lang, vermutlich bis Ende 2024.

Es liegt nicht an ihr, zu beweisen, dass der Mitmieter nicht bezahlt hat, sondern es ist dann Sache des Mitmieters, zu beweisen, dass die Forderung nicht berechtigt ist.

Er muss also belegen können, dass er seine Anteile bezahlt hat. Kann er das nicht, wird er ggf. zur Zahlung verurteilt und dann gibt es einen Titel, der 30 Jahre lang gültig ist.

Er müsste also entweder Überweisungsbelege, Kontoauszüge, Quittungen oder Ähnliches vorweisen können, um zu belegen, dass er alles bezahlt hat.

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jgobond  17.02.2022, 17:39

wen dem so wäre, wären alle Telefongesellschaften u.a. schon längst pleite.

Er fordert den geschuldeten betrag ein. Dann ist es am Schuldner zu beweisen, daß der dies bereits getan hätte, was er nicht kann.

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