Wie kann ich Den Vermieter höflich darum bitten die mietbescheinung auszufüllen?

1 Antwort

Wenn du den Mietvertrag schon bekommen hast, dann sind die erforderlichen Daten zur Prüfung der angemessenen KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) darin doch schon enthalten, gibt dir dein SB - das OK - ( am besten gleich schriftlich ), dann kannst du den Mietvertrag auch unterschreiben.

carolina1 
Fragesteller
 23.05.2020, 09:49

Ja aber warum hab ich dann zusätzlich noch die mietbescheinigung bekommen ?

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isomatte  24.05.2020, 04:37
@carolina1

Weil das die Jobcenter gerne vorher hätten, denn nicht jeder Vermieter gibt einem potenziellen späteren Mieter einen nicht unterschriebenen Mietvertrag mit allen benötigten Infos mit und irgendwo her muss das Jobcenter ja Daten bekommen, ansonsten kann ja nicht geklärt werden ob die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) angemessen ist oder nicht.

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carolina1 
Fragesteller
 23.05.2020, 09:57

Diese Nachweise dürfen doppelt nicht gefordert werden . (Verbot der doppelten Datenerhebung) so steht das im Internet

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isomatte  24.05.2020, 04:40
@carolina1

Die Ausstellung einer solchen Mietbescheinigung ist nicht verpflichtend, aber wenn der evtl.Vermieter nicht wie bei dir den noch nicht unterschriebenen Mietvertrag mit den benötigten Infos mitgibt, muss das Jobcenter ja irgendwie an die benötigten Infos zur Prüfung der Angemessenheit kommen und das geht dann eben nur mit dieser Mietbescheinigung.

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