Vermieter weigert sich Mietbescheinigung auszufüllen?

7 Antworten

Hinter dieser ominösen Mietbescheinigung, die der Vermieter rechtens nicht ausstellt, steht doch die Frage: Bilden dein Sohn und seine Bürgeldempfängerin eine Bedarfsgemeinschaft? Offenbar ist das so und die beiden wollen es dem JC nicht anzeigen, versuchen nun dem Vermieter eine Mietbescheinigung abzupressen, damit ein Scheimietverhältnis vorgewiesen werden kann und das JC hier die KdU auch noch löhnt.

Ich habe Bedenken auch in strafrechtlicher Hinsicht. Es könnte auf versuchten Soziabetrug hier durch das JC erkannt werden.

felicS1972 
Fragesteller
 28.04.2024, 07:45

Das ist falsch und eine Unterstellung. Die haben alle beide ihre finanziellen Gegebenheiten offen gelegt und dem Jobcenter vorgelegt. Es sind alle Unterlagen da, es fehlt eben NUR diese Bescheinigung vom Vermieter.

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Gerhart  28.04.2024, 17:13
@felicS1972

Du hast in deinem Kommentar davon nichts erwähnt, also kein Lamento bitte. Was bleibt dir also übrig? Ultimative Aufforderung der Weiterführung des Bürgergeldes samt Nachzahlung unter Fristsetzung und eventuell klage vor dem Verwaltungsgericht deiner Region, wenn es nicht gezahlt wird. Diese Mietbescheinigung zu verlangen ist ja wirklich dann ein obskurer Vorgang.

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Fall schildern. Der Vermieter muss jeden Lebenspartner eines Mieters akzeptieren. Einfach Mitglied werden bei www.mieterverein.de und dann eine schriftliche Aufforderung mit Frist sendeh an den Vermieter.

Da er den Vertrag mit dem Hauptmieter hat, miss ihn gar nicht interessieren, wie die Einkommensverhältnisse der Freundin sind, denn all seine Forderung kann er sowieso immer nur an den Hauptmieter stellen. Erschreckend wie unprofessionell so mancher Vermieter sich aufführt, mischt sich in das Privatleben seiner Mieter ein und verhält sich ekelhaft übergriffig. Zwinge ihn.

Brief per Einschreiben:

Sehr geehrter Herr xy,

Sie haben ein Vertragsverhältnis mit mir, dem einzigen Hauptmieter und wie Sie wissen, stehe ich für alle finanziellen Verpflichtungen zuverlässig ein. Sie als Vermieter sind verpflichtet, den dauerhaften Einzug jedes beliebigen Lebenspartners ohne Prüfung dessen Einkommens zu gestatten und zu bestätigen, die Weigerung verstößt gegen geltendes Recht, was ich nicht hinnehmen werde. Sollten Sie die Bestätigung weiterhin verweigern, werde ich diese mit Unterstützung des www.mietervereins.de einklagen. Sie als Vermieter wissen dass ich Recht habe, also fordere ich Sie nunmehr letztmalig auf, mir bis zum 6. Mai 2024 dir geforderte Bestätigung schriftlich zukommen zu lassen.

MfG

Ihr Meter Hans Huckebein

PS: auch wenn eine Untervermietung offiziell verboten ist, akzeptieren jedoch Behörden die Bestätigung einer Mietbescheinigung, die du selbst als "Vermieter" unterschreibst. Dieses wäre die Notlösung. Würde ich nur dann machen, z.B. mit Hinweis "vertretungsweise durch Hauptmieter, Unterschrift" wenn es durch fortgesetzte Weigerung nicht zur Bestätigung kommt.

felicS1972 
Fragesteller
 27.04.2024, 08:10

Hat einen Grund, warum ich nicht bei einem privaten Vermieter wohne.

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Walum  27.04.2024, 10:02
Der Vermieter muss jeden Lebenspartner eines Mieters akzeptieren.

Der Vermieter muss Lebenspartner als MITBEWOHNER akzeptieren, aber nicht als MIETER. Und das hat er ja auch getan und dafür die Wohnungsgeberbestätigung übergeben und die Nebenkostenabrechnung entsprechend angepasst.

Das JC hat gar keinen Anspruch darauf, sich an den Vermieter von felicS1972, dem Fragesteller zu wenden.

Das Formular muss felicS1972 als Untervermieter/Lebenspartner ausfüllen.

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Er möchte keinen Mietvertrag mit ihr machen. Das muss sie akzeptieren.

felicS1972 
Fragesteller
 27.04.2024, 07:47

Das ist ja ok, aber sie braucht diese Bestätigung für das Bürgergeld.

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Rainer135  27.04.2024, 16:11
@felicS1972

Dann muss sie das mit dem Bürgeramt klären. Es geht aber auch ein Untermietvertrag.

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Sie ist halt nicht die Mieterin, weshalb dachte sie dass es so einfach geht. Wenn er sie als Mieterin akzeptiert hat das evtl. weitere Konsequenzen für die Miete und die Möglichkeit der Kündigung.

felicS1972 
Fragesteller
 27.04.2024, 07:47

Das ist ja nicht der Punkt. Das Jobcenter möchte diese Bestätigung haben. Deswegen zahlen die ihr im Moment kein Geld!

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SevenOfNein  27.04.2024, 07:53
@felicS1972

Die Frage ist ob der Vermieter verpflichtet die Bestätigung zu geben. Dass sie dort wohnt hat er bestätigt. Dass sie im Mietvertrag steht muss er nicht bestätigen wenn das nicht so ist.

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felicS1972 
Fragesteller
 27.04.2024, 08:09
@SevenOfNein

Wie soll sie aber mit dem Jobcenter verfahren, dass sich weigert, ohne diese Bestätigung ihr Bürgergeld auszuzahlen?

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SevenOfNein  27.04.2024, 08:17
@felicS1972

Ich denke Bürgergeld bekommt sie weiterhin nur keine Mietkosten Erstattung denn sie lebt ja jetzt quasi umsonst beim Sohn mit. Das ist nobel von Eurem Sohn aber nutzt ihnen dann nichts mehr. Kann sie denn so gar nichts arbeiten um etwas beizutragen zu den Kosten ?

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felicS1972 
Fragesteller
 27.04.2024, 08:28
@SevenOfNein

Sie sucht ja Arbeit. Sie hat aber eine 50% Schwerbehindertenausweis, was es nicht leichter macht. Hat auch keinen Schulabschluss. (Hat die Schule abgebrochen, um ihre krebskranke Mutter zu pflegen, die vor 1,5 Jahren gestorben ist. Sie hat dadurch psychisch nen Knacks.) Seit sie hier wohnt, weigert sich das Jobcenter zu zahlen, solange die Unterlagen vom Vermieter nicht ausgefüllt sind.

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Sie hat halt keinen Mietvertrag, also kann sie auch keine Mietbescheinigung vorweisen. Dein Sohn kann doch unterschreiben, dass sie kostenlos bei ihm wohnt oder mit ihr einen Untermietvertrag machen.

felicS1972 
Fragesteller
 28.04.2024, 07:46

Untermietvertrag geht nur mit Genehmigung des Vermieters.

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5Leonarda  28.04.2024, 07:59
@felicS1972

Ich würde dann vorschlagen, was Peppie85 geschrieben hat:

Deine Freundin kann aber einfach gegenüber dem Amt darlegen, dass sie sich an der Miete beteiligt. Das muss dann nur beweisbar sein. d.h. am besten überweist sie einfach montalich ihren Mietanteil an den Mieter sprich ihren Freund. und dieser bestätigt gegenüber dem Amt, dass das Geld dafür gedacht ist.

Aber dazu hast du geschrieben:

Das wollten sie so machen, wurde vom Amt aber von vorneherein abgelehnt

Also wohnt sie eben mietfrei. Wenn erwachsene Kinder bei ihren Eltern mietfrei wohnen, können sie auch Bürgergeld beantragen. Sogar obdachlose Personen können Bürgergeld beantragen.

Eine Antragstellung ist immer auch dann möglich, wenn Sie obdachlos oder wohnungslos sind.
Obdachlos ▷ Bürgergeld ohne Wohnsitz erhalten

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