Mietbescheinigung Pflicht für den Vermieter ( Jobcenter übernimmt vielleicht die Kosten der Unterkunft ) ?
Und zwar muss mein vielleicht zukünftiger vermieter eine mietbescheinigung ausfüllen ... im Internet steht das dazu:
Es besteht jedoch keine gesetzliche Verpflichtung für den Vermieter, die Mietbescheinigung auszufüllen. Damit ist die Erfüllbarkeit der Anforderung der Mietbescheinigung von der Kooperationsbereitschaft des Vermieters abhängig. Sollte der Vermieter das Ausfüllen der Mietbescheinigung verweigern, wird Ihnen die Vorlage beim Jobcenter unmöglich.
Aus diesem Grund kann die Vorlage einer vom Vermieter ausgefüllten Mietbescheinigung nicht zu Ihren Mitwirkungspflichten gezählt werden.
versteh ich das richtig wenn der Vermieter die mietbescheinigung nicht ausfüllen will( zb weil ja schon alles im Mietvertrag steht) dann ist das so gesehen nicht mein Problem ? Und es ist also auch keine Pflicht . Wer kennt sich da aus.?
1 Antwort
"Auskennen" ist übertrieben aber ich würde es so verstehen, daß man nicht von Dir verlangen kann, ein Dokument beizubringen, über das Du nicht verfügst.
Auf der anderen Seite - warum sollte sich der Vermieter weigern, die Mietbescheinigung für das Jobcenter bereitszustellen? Welchen Grund sollte er für die Weigerung haben?