Ex Freundin zahlt keine miete was kann ich machen wie lange darf sie bleiben rechtlich?

Einefrage785  04.02.2022, 17:57

Habt ihr euch im Frieden getrennt könnt ihr noch reden oder hat sie Schluss gemacht?

BlackburnHH 
Fragesteller
 04.02.2022, 18:04

Wir sind im guten auseinander und gebe ihr ja auch genug zeit da ja eine mündliche untervermietung gilt hat sie 3 monate zeit was aber ganz schön lang ist

9 Antworten

Rechtlich habt Ihr Euch nur untereinander vereinbart, sie kann solange bei Dir bleiben, wie Du sie läßt ohne ihren Anteil der Miete zu zahlen. Da sie nicht im Mietvertrag steht, geht das nur Euch beide etwas an und Ihr entscheidet wie Ihr das macht.

Hat sie Dir die Hälfte der Miete immer überwiesen und steht in der Überweisung auch "Miete" drin oder hat sie Dir das Geld immer bar gegeben ohne Quittung?

Der Unterschied ist gar nicht so wichtig, aber wenn es mal ums Nachweisen geht, kann es von Bedeutung sein. Hat sie sich wirklich an der Miete beteiligt, habt Ihr einen mündlichen Untermietvertrag geschlossen. Stammt die Einrichtung von Dir, kannst du sie bis15. Februar zum 28. Februar kündigen (schriftlich!). Hat sie selbst eingerichtet oder auch einen großen Teil mitgebracht/mitbezahlt, dürfte die K'frist 3 Monate zum Monatsende betragen. Da heute der 4.2. ist, also bis 31.5.2022.

Zahlt sie für Februar nichts mehr und für März auch nicht, also dann 2 Monate Rückstand, setzt Du sie direkt vor die Tür, also fristlose Kündigung.

Das sind Deine Möglichkeiten. Inwiefern Du diese wahrnehmen willst, bleibt Dir überlassen. Vielleicht kann sie im Lauf des Monats was anderes finden. Ansonsten sollte sie sehr bald wieder fleißig mit bezahlen und dann kann man es auch im "getrennten" Zustand weiter in einer Art WG miteinander aushalten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.

Es waere schön, wenn ihr ruhig bleiben könntet und es fair lösen könnt.

Wenn sie keine Miete zahlt, dann soll sie umgehend gehen.

Macht ab, wie lange sie bleiben kann, mein Vorschlag macht mal 2 Wochen fix ab und dann wöchentlich je nachdem wie es euch beiden damit geht.

Miete muss sie im voraus bezahlen.

Falls es hart auf hart kommt, ist wichtig ob sie im Mietvertrag steht. Wenn nicht, hat sie wohl eine Art Untermiete, Kündigungsfristen in ch sind je nach Abmachung 2 bis 4 Wochen. Das bedeutet auch, dass wenn sie früher auszieht, dir weiter ihren Anteil zahlen muss.

Allerdings geht das schnell einmal vor Gericht und ihr dürft die Streitsumme und mehr Anwaelten bezahlen,

Drum gib ihr etwas Zeit zum runter kommen und einigt euch im Guten.

Auch wenn es keinen schriftlichen Vertrag gibt, habt ihr quasi stillschweigend durch Duldung und zahlung von Miete einen (Unter-)Mietvertrag geschlossen.

Rechtlich ist das daher schwer, hier könnte die 3 Moantsfrist gelten, sie ist dann aber ebenso verpflichtet zu zahlen. Vorsichtshalber solltest du ihr also offiziell kündigen. Gesonderte Absprachen sind natürlich möglich, wenn sie früher gehen möchte und das für dich ok ist. Aber eben das auf Basis gemeinsamer Absprache.

Ich würde mal in Ruhe mit ihr reden, dass sie entweder weiter Miete zahlt ODER umgehend auszieht. Und falls sie dann trotzdem ohne zu zahlen bleibt, du das ggf. über ein offizielles (notfalls gerichtliches) Mahnverfahren machst und ihr dadurch zusätzliche Kosten entstehen werden.

Ich finde es, sofern man sich noch irgendwie versteht oder keine Alternative hat ok noch kurz zu bleiben, aber dann zahlt man auch gefälligst weiter Miete sofern es keine gegenteilige Absprache gibt.

BlackburnHH 
Fragesteller
 04.02.2022, 18:01

Wir sind im guten auseinander und ich würde ihr ja genug zeit geben aber sie möchte das ich weiterhin Nahrungsmittel alleine für sie mitzahle da sie kein geld hat

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testwiegehtdas  04.02.2022, 18:06
@BlackburnHH

Dann ist es für viele oft ok, wenn sie erstmal noch bleibt, dann muss sie sich aber auch beteiligen. Denn wenn sie keine Alternative hat wo sie kurzfristig hin kann, ist es nur fair ihr etwas Zeit zu lassen, statt sie zu einer noch teurere Lösung (z.B. Hotel) zu zwingen.

Suche daher das Gespräch mit ihr, dass ihr nicht mehr in einer Beziehung seid und du daher nicht vor hast Miete oder Lebensmittel weiter für sie zu zahlen und sie ihre finanziellen Probleme selber klären muss. Denn das geht dich schlicht nichts mehr an.

Wenn du willst, kannst du natürlich alles oder einen Teil weiter zahlen, aber das ist eben deine freie Entscheidung. Verlanden könnte sie das schon in einer Beziehung nicht, als Ex erst recht nicht mehr.

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Stellwerk  04.02.2022, 18:08
@BlackburnHH

Bisher hat sie doch Miete gezahlt? Wieso geht das jetzt plötzlich nach der Trennung nicht mehr?

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Dann soll sie ausziehen. Wenn sie nicht im Mietvertrag steht, schmeiss sie raus.

Miete wirst du von ihr wohl keine mehr bekommen.