Wohnung Freundin will mich sofort raus haben?

11 Antworten

Es kann angenommen werden, dass du durch Zahlung der hälftigen Miete direkt an den Vermieter der Wohnung faktisch einen mündlichen Mietvertrag mit ihm geschlossen hast. Schon allein deshalb kann dich die Freundin nicht vor die Tür setzen. Es müsste gemeinsam von ihr und dir (sie hat einen schriftlichen, du einen mündlichen Mietvertrag derselben Wohnung) gekündigt werden (3 Monate Frist) und danach könnte sie, wenn es dem Vermieter genehm ist, allein einen neuen Mietvertrag abschließen.

bwhoch2  18.06.2021, 10:02
Es kann angenommen werden, dass du durch Zahlung der hälftigen Miete direkt an den Vermieter der Wohnung faktisch einen mündlichen Mietvertrag mit ihm geschlossen hast. Schon allein deshalb kann dich die Freundin nicht vor die Tür setzen.

Das ist aber schon eine sehr gedehnte Auslegung der Paragraphen. Wie kann es sein, dass ein Vermieter eine Wohnung gleichzeitig an zwei verschiedene Personen vermietet. Bei Wohngemeinschaften wird wenigstens festgelegt, welcher gleichzeitige Mieter welche Bereiche der Wohnung für sich hat.

Ich halte Deine Ansicht nicht für tragfähig genug, um darauf einen Rechtsstreit aufzubauen.

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albatros  18.06.2021, 10:11
@bwhoch2

Und wieso zahlt der FS selbst direkt an den Vermieter die Hälfte der Miete? Das ist doch faktisch ein mündlicher MV in Reinstform (eingezogen+Miete gezahlt=mündlicher Mietvertrag).

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bwhoch2  18.06.2021, 10:44
@albatros

Zu einem Vertrag gehören zwei Seiten. Wenn der FS faktisch bei seiner Freundin eingezogen ist und nicht in die leere, bis dahin nicht vermietete Wohnung des Vermieters. Fehlt es an der Willensbekundung des Vermieters, der wohl nichts dagegen hatte, aber nicht aktiv an einem Vertragsabschluss mitgewirkt hat.

Ich gehe weiter davon aus, dass die Übergabe der Wohnung vom Vermieter an die Freundin stattfand, mit der er als alleinige Vertragspartnerin einen MV geschlossen hatte. Somit würde ein weiteres Merkmal für einen wirksamen Vertragsabschluss fehlen, nämlich die Übergabe des Mietobjekts an den "Mieter".

Wäre es so, dass der Vermieter einen Vertrag mit dem FS direkt schließen wollte, warum hat er dann keinen gemeinsamen Mietvertrag mit beiden Lebenspartnern gemacht?

Mal angenommen: Jemand besetzt eine leerstehende Wohnung und weil er zufällig den Vermieter kennt, überweist er einen Geldbetrag als Miete. Ist dann wirklich auch ein "mündlicher Mietvertrag in Reinstform" zustande gekommen?

Der Vermieter der besetzten Wohnung hatte damit vielleicht schon was anders vor. Muss er jetzt erst dem Besetzer kündigen?

Hier war es doch so, dass der FS sich bereit erklärt hat, die Hälfte der Miete zu übernehmen und weil der Umweg über die Freundin überflüssig gewesen wäre, hat er eben direkt überwiesen.

Noch ein Beispiel: Sohn/Tochter mietet wegen Studium eine Wohnung an und die Eltern zahlen die Miete direkt an den Vermieter. Ist dann auch ein mündlicher Mietvertrag zwischen Eltern und Vermieter zustande gekommen? Nein, die Eltern können keine Rechte daraus ableiten. Sie sind lediglich für die Zahlungspflicht der eigentlichen Mieter eingetreten.

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albatros  18.06.2021, 14:23
@bwhoch2

nun, hier ließe sich trefflich streiten. m.e.wäre diese meine überlegung gewiss beachtenswert und versuchsweise in erwägung zu ziehen. falsch ist sie gewiss nicht. ein guter anwalt würde hier bestimmt erfolgreich sein.

ich meine, hier ist ein konkludentes mietverhältnis vermieter und fs zu stande gekommen. der v. hat ja die miete von ihm angenommen und das war gewiss so auch vereinbart.

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bwhoch2  18.06.2021, 14:53
@albatros
 ein guter anwalt würde hier bestimmt erfolgreich sein.

Kommt darauf an, ob die andere Seite nicht einen ebenso versierten Anwalt hat.

Ich kann Deine Meinung steht hier gut. Jeder kann sich selbst daraus seine Meinung, Chancen, Möglichkeiten ableiten, aber ich teile sie nicht.

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Auch als Untermieter kann sie dich nicht einfach willkürlich vor die Tür setzen, auch wenn du als Untermieter keinen Vertrag mit dem Vermieter hast. Dein Vertragsverhältnis besteht nur zwischen dir und dem Hauptmieter. Sobald aber der Hauptmieter die Wohnung verlassen muss, musst du ebenfalls ausziehen. Das Verhalten deiner 'Freundin' ist alles andere als fair und und rechtlich nicht haltbar. Sie muss dir auf alle Fälle Zeit geben, etwas zu suchen.

Du zahlst zwar die Hälfte der Miete, wie zwischenzeitlich raus gekommen ist, aber Du zahlst sie nicht an die Freundin, sondern an den Vermieter direkt. Der größte Teil der Einrichtung ist von Dir, wie Du schreibst. Daraus ergibt sich meiner Meinung folgende Situation:

  1. Es handelt sich nicht um ein mündlich geschlossenes Untermietverhältnis, sondern eher um eine ganz normale Lebensgemeinschaft, in der jeder einen Teil zur Wohnung und Haushaltsführung beiträgt.
  2. Wenn Du deswegen theoretisch sofort ausziehen musst, dann unbedingt auch sofort mit allen Gegenständen, die Dir gehören. Kennzeichne schon mal alles, was Du mitnehmen wirst.

Es dürfte dann sehr schnell klar werden, dass es von jetzt auf gleich nicht geht, sondern zumindest ein paar Tage oder ein bis zwei Wochen eingeräumt werden müssten, in denen der Auszug organisiert werden kann. Schließlich muss auch Dein neuer Platz gefunden werden. Alternativ natürlich kurzfristig in ein Hotel umziehen oder kurzfristig eine möblierte Wohnung anmieten, bis wieder geordnete Verhältnisse hergestellt sind.

Niemand hier kennt die Situation zwischen Euch. Trennungsgründe, aktuelle Spannungen und ob es für Deine Freundin überhaupt noch zumutbar ist, dass Du noch einige Tage in der Wohnung bleibst.

Rausreden auf ein Untermietverhältnis wird nichts bringen, außer der Möglichkeit, ggf. anschließend noch Schadensersatz einzufordern.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.

Sie kann dich nicht sofort raus werfen. Dagegen könntest du per Gerichtsbeschluss vorgehen, wenn sie es tun sollte, indem sie das Schloss austauscht. Natürlich musst du ausziehen, ganz klar, aber du musst eine angemessene Frist bekommen, etwas zu finden, wo du hin kannst und um deine Sachen zu packen.

Nö, musst du nicht.

Drei Monate Frist.

Du bist ja Untermieter, selbst wenn ihr keinen schriftlichen vertrag geschlossen habt.

Mündliche Verträge sind auch gültig.

https://www.klugo.de/blog/ex-partner-aus-der-wohnung-werfen

Steuert der Partner – im Unterschied zum ersten Fall – Geld zur Miete bei, liegt gemäß § 553 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) eine Untervermietung von Teilen der Wohnung vor. Unerheblich ist hierbei, ob der Untermietvertrag schriftlich oder nur mündlich geschlossen wurde. In diesem Fall kann der Partner nicht aus der gemeinsamen Wohnung geworfen werden. Der Untermietvertrag muss allerdings unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen gekündigt werden. Laut § 573c BGB muss zum Beispiel die gesetzliche Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten eingehalten werden. Außerdem gelten die vertraglichen Vereinbarungen zwischen Haupt- und Untermieter.
berlina76  18.06.2021, 08:30

2 Wochen bei Möbilierten Untermietverträgen.

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jort93  18.06.2021, 08:32
@berlina76

Ist die Frage ob es das ist.

Wenn sie zusammen in einer leere Wohnung gezogen sind wäre es das nicht.

Wenn er nachträglich bei ihr eingezogen ist schon.

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Chriss288 
Fragesteller
 18.06.2021, 08:35

OK danke also kann sie die Polizei und könnten mir nix oder?

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jort93  18.06.2021, 08:36
@Chriss288

Nö, nicht direkt.

Wie gesagt, es gibt ne Frist, 2 Wochen mindestens, eher 3 Monate. Je nach genauer Situation.

Und dann wirft dich die Polizei auch nicht einfach raus, dann kommt ne Räumungsklage.

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jort93  18.06.2021, 08:45
@Chriss288

Ich würde Kontoauszüge oder so bereit halten damit du beweisen kannst dass du miete überwiesen hast wenn die Polizei vorbeikommen sollte.

Falls du rausgekickt wirst kannst du dir ein Hotel nehmen und im nachhinein die Differenz einklagen.

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jort93  18.06.2021, 08:48
@Chriss288

Bist du da gemeldet? Steht das auf dem ausweis? Dann kickt die polizei dich schonmal nicht raus.

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Spikeman197  18.06.2021, 08:37

Wobei ich die 3 Monate lieber nicht ausreizen würde...

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jort93  18.06.2021, 08:38
@Spikeman197

Da hast du wohl recht.

Aber die Frau hat kein Recht ihn von heute auf morgen vor die Tür zu setzen.

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Renick  18.06.2021, 09:43

Das ist kein Untermietverhältnis. Die Zahlung der Hälfte von der Miete ist lediglich eine Teilung der Kosten des Lebensunterhalts, wie es in einer Partnerschaft üblich ist. Das ist juristisch betrachtet etwas anderes als ein Mietverhältnis.

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jort93  18.06.2021, 09:47
@Renick

Ich habe doch sogar eine quelle gepostet?

Da seine freundin die wohnung mietet(nur sie steht ja im mietvertrag), und er ihr geld bezahlt um dort zu wohnen, ist das ein Untermietverhältnis.

Was ist dann das geld was er ihr jeden monat überweist? Geschenkt? Glaube ich kaum...
Wenn er ihr jeden Monat Geld für die Miete überweist ist das Untermiete.

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jort93  18.06.2021, 09:51
@Renick

Hier nochmal was

https://www.mineko.de/untervermietung-familie-lebenspartner-lebensgefaehrte/

Für Freund und Freundin gilt normale Untervermietung
Manche sind ähnlich wie die der Untervermietung. Das gilt etwa für die Lebensgefährten, oder umgangssprachlich ausgedrückt den Freund oder die Freundin. Soll dieser bzw. diese mit in die Wohnung ziehen und wird aber nicht in den Mietvertrag aufgenommen, so wird dieser Umstand behandelt wie eine normale Untervermietung. Das heißt, der Vermieter muss um Erlaubnis gefragt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer Entscheidung 2003 festgelegt, dass ein Lebensgefährte oder eine Lebensgefährtin „Dritter“ bzw. „Dritte“ im Sinne des Gesetzes ist, denen „der Gebrauch der Mietsache eingeräumt wird“. Das heißt, die oben genannten Paragraphen kommen zur Anwendung. Allerdings mit einer Einschränkung und einer Ausnahme.

Kinder oder Eltern wären was anderes, also nahe familienangehörige, aber beim Freund ist es einfach Untervermietung.

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Renick  18.06.2021, 09:53
@jort93

Nein, kein Geschenk, es ist eine Kostenbeteiligung. Wenn man allein in einer Wohnung wohnt, muss man ja auch Miete bezahlen. Und so teilt man sich die Kosten.

Dein Link ist ja nicht falsch. Aber er gilt nur bei einem Umtermietverhältnis. Kein Gericht würde ein Mietverhältnis anerkennen, wenn man sich im Prinzip nur die Kosten der Lebenshaltung teilt. Dazu gibt es auch Urteile.

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jort93  18.06.2021, 10:03
@Renick

Untermiete ist auch Miete.

Das hat der bundesgerichtshof so gesagt. Wenn der Partner bei dir einzieht ist das Untermiete...
http://juris.bundesgerichtshof.de

Daher ist zunächst jede Person, die nicht Partei des Mietvertrages ist, "Dritter" im Sinne des § 540 BGB; hiervon ausgenommen sind nach dem Sinn und Zweck der Vorschrift ebenso wie schon unter der Geltung des § 549 BGB a.F. die Familie des Mieters wegen ihrer engen, unter dem ausdrücklichen Schutz der Verfassung (Art. 6 GG) stehenden persönlichen Beziehung und - mit Rücksicht auf ihren nur kurzen Aufenthalt - Besucher des Mieters. Im übrigen gilt jedoch, daß andere Personen als der Mieter unter den grundsätzlichen Erlaubnisvorbehalt auch des jetzigen § 540 Abs. 1 Satz 1 BGB (§ 549 Abs. 1 Satz 1 BGB a.F.) fallen..
Für die Aufnahme eines Lebensgefährten in eine gemietete Wohnung bedarf der Mieter der Erlaubnis des Vermieters. Auf die Erteilung der Erlaubnis hat er im Regelfall einen Anspruch.

Lebensgefährten sind reguläre Untermieter, wie jemandem den du einen raum vermietest in der Wohnung.

Wenn er ihr regelmäßig geld für die miete überweist, ist das halt untermiete.

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Renick  18.06.2021, 10:28
@jort93

Du kommst leider etwas vom Thema ab. Die §540 und 553 BGB sagen überhaupt nichts darüber aus, ob es sich um ein Mietverhältnis handelt oder etwas anderes. Sondern dabei geht es einzig und allein darum, jemanden den Gebrauch der Wohnung zu überlassen. Das ist völlig unabhängig von einer Zahlung. Auch wenn nichts gezahlt wird, ist das zu beachten.

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jort93  18.06.2021, 10:34
@Renick

"Kein Gericht würde ein Mietverhältnis anerkennen, wenn man sich im Prinzip nur die Kosten der Lebenshaltung teilt. Dazu gibt es auch Urteile."

Hast du da eins?

Weil ich wüsste beim besten willen nicht was das sein sollte wenn kein (unter-)mietverhältnis.
Die freundin ist alleine verpflichtet die miete zu zahlen, das kann man nicht einfach teilen, sie steht im Vertrag. Man kann also nur der freundin geld geben, und sie zahlt dann die miete. Und das ist dann halt selbst ein mietverhältnis, weil er dafür dort halt wohnt.

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