Muss meine ex. noch miete zahlen?

18 Antworten

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Solange deine Ex noch im Mietvertrag steht, muss sie blechen. Aber nicht zu vergessen ist, dass ihr in dem Sinne GEsamtschuldner seit.zahlt sie nicht, kann der Vermieter gegen euch beide vorgehen. Der Vermieter will seine Kohle sehen, ihm ist egal von wem. am besten du gehst zu einem Rechtsanwalt und forderst sie auf, die fälligen Mieten zu bezahlen.Sonst hast du keine guten chancen. wen du für einen Rechtsanwalt keine kohle hast, dann beantrage einen Beratungshilfeschein beim zuständigen Amtsgericht. DAnn musst du nur 10,00 € für einen Rechtsanwalt zahlen.

tobi1970  28.09.2010, 13:48

Erstmal sollte geklärt werden,ob sie Einkommen hat.Wenn nicht und er bleibt in der Bude,kann er sich die 10 Euro lieber sparen.Nen nackten Neger,greift man nicht in die Tasche

rikamaus 
Fragesteller
 28.09.2010, 13:49
@tobi1970

also wer ein eigenes Pferd hat, geld für Party und sich ein tatoo machen lassen will, der hat geld:-)

tobi1970  28.09.2010, 13:53
@rikamaus

nicht unbedingt

Zuehi  29.09.2010, 23:29
@tobi1970

Wenn man glück hat muss man die 10€ nicht zahlen-das hängt vom rechtsanwalt ab.er muss nicht,kann aber.also vlt. Musst du ja gar nix zahlen.außerdem wären mir 10€ lieber als auf den mietschulden sitzen zu bleiben...

Klar, auch hier gilt: MITGEFANGEN, MITGEHANGEN. Wenn beide im MV stehen, müssen beide auch zahlen.Solange, bis der MV geändert ist (wenn der VM darauf überhaupt eingeht).

Solange sie mit im Mietvertrag steht, hat sie auch zu zahlen und auch die Kündigungsfrist einzuhalten! Ansonsten laß sie sofort aus dem Mietvertrag schreiben, wechsle die Schlösser und stell ihre Sachen vor die Tür. Sie will keine Pflichten erfüllen, dann hat sie auch keine Rechte! Wehr dich! Alles Gute!

rikamaus 
Fragesteller
 28.09.2010, 13:45

danke du hast recht, waren 3 jahre zusammen und dann brannte sie mit nem 16 jährigen durch:-) da hab ichsie rausgeschmissen aus der wohnung, meine auf so ne kindergezoffe hab ik keine lust gehabt...

Ja muß Sie auch wenn Sie bereits ausgezogen ist. Sie hat genauso die Hälfte der Miete weiter zu zahlen wie du auch da sie mit im Mietvertrag steht. Und Die Betriebskostenabrechnung ebenfalls.

"Muss Sie den die 3 Monate kündigungsfrist die Hälfte der Miete bezahlen?"

So lange sie im Mietvertrag steht ist sie, eben so wie DU, an die vertraglichen pflichten gebunden. Diese Pflichten enden nicht mit dem bloßen Auszug.

Wenn ich das richtig lese hat sie allein gekündigt? Wenn ja, dann ist diese Kündigung bzw. Teilkündigung ungültig.

Allerdings schreibst Du weiter unten:

"...da hab ichsie rausgeschmissen aus der wohnung,..."

Da stellt sich mir die Frage, hat denn überhaupt jemand gekündigt?