Paar trennt sich, nur einer ist Mieter?

7 Antworten

Ja, der andere kann dazu aufgefordert werden die Wohnung sofort zu verlassen, es gibt keine Kündigungsfrist.

Ausnahme, der Partner, der nicht im Mietvertrag steht, behält die Kinder. In dem Fall muss tatsächlich der Partner raus, der im Mietvertrag steht, wenn keine angemessene Bleibe für den Partner mit Kindern gefundesn wird. Hier geht es ums Kindeswohl.

Kündigungsschutzvorschriften sind bei euch nicht anwendbar, daher macht man einen Untermietvertrag, wenn nur einer Mieter ist und der andere zuzieht.

Wenn er will, dass du ausziehst, musst du das tun. Was mit deinen Sachen geschieht, steht in den Sternen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Mieter für die Einlagerung der Dinge aufkommen muss. Sofortiges verlassen wird nicht gehen, aber es kann eine kurze Frist sein - hier ist laut Netz (Frageinenanwalt.de) 14 Tage angemessen.

Sowas ist immer gefährlich, daher nimmt man bei Zuzug den Partner eigentlich auch in den Mietvertrag auf.

Gungnir18 
Fragesteller
 06.07.2019, 11:02

Bei Euch ?

Ich habe und behalte MEINE Whg, und meine Gefährtin die Ihre. Wir haben nicht vor zusammen zu ziehen, und wenn es je soweit kommen sollte bin ich alleiniger Mieter . Des Weiteren bin ich ein heterosexueller MANN wie aus meinem Nutzernamen ersichtlich sein sollte.

floppydisk  06.07.2019, 11:13
@Gungnir18

Sorry, hab Gungirl18 gelesen. Ist ja auch egal, wie herum das jetzt ist. Du kannst sie rauswerfen und musst auch nichts weiter machen. Sie hat keinerlei Rechtsanspruch auf die Wohnung.

Das Eigentum des Nicht-Mieters bleibt auch weiterhin sein Eigentum. Auch darf der Nicht-Mieter auch nicht direkt vor die Tür gesetzt werden (außer in Missbrauchsfällen usw.), sondern es muss eine angemessene Zeit gegeben werden, damit die Person sich eine Bleibe suchen kann.

Wie immer bei solchen Fällen rund um Mietrecht und Wohnung ... es kommt darauf an. Absolutes Minimum sollten 14 Tage Kündigungsfrist zum Monatsende bei einer Überlassung sein hin bis der Mieter hat zu verschwinden, wenn es z.B. zu einer Wohnungsverweisung des Mieters kam.

Gerhart  06.07.2019, 12:45

Hier ist keine Kündigung erforderlich.

kabbes69  06.07.2019, 13:53
@Gerhart

und wo steht, dass der Partner dem Hauptmieter keine anteilige Miete bezahlt? In dem Fall bedarf es einer Kündigung und es gibt eine Kündigungsfrist, auch ohne schriftliche Vereinbarung.

Gerhart  06.07.2019, 16:32
@kabbes69

Wo steht, dass der Partner seinem Hauptmieter überhaupt Miete bezahlt? "Der Andere Partner welcher nicht im Mietvertrag steht muß die Wohnung verlassen." So schreibt der Fragesteller!

Majorie22  06.07.2019, 16:39
@Gerhart

Man sollte in Unkenntnis entscheidender Umstände mit seinen Aussagen m.E. vorsichtig sein.

Gerhart  06.07.2019, 16:40
@Majorie22

Dann bist du aber sehr unvorsichtig.

Majorie22  06.07.2019, 16:47
@Gerhart

Dann begründe mal deine Aussage, weswegen keine Kündigung notwendig ist ...

kabbes69  06.07.2019, 17:34
@Gerhart

Der Fragesteller schreibt

.....Wohnung verlassen. Wann ? Gibt es gesetzliche Regelungen, Präzedenzfälle ?

Um dies zu beantworten, fehlen der Frage einige Details.

kann der Mieter den Ex-Partner ggf. von der Polizei entfernen lassen - in die Obdachlosigkeit ?

Nein, kann er nicht, wenn der Partner dort gemeldet ist.

Gerhart  06.07.2019, 22:50
@Majorie22

Wo kein Mietvertrag existiert, ist eine Kündigung obsolet.

Jeder darf sein Eigentum behalten - der Nichtmieter darf also seine Sachen mitnehmen

der Mieter der Wohnung hat das Hausrecht, kann also den nichtmieter auffordern die Wohnung binnen einer angemessenen Frist zu verlassen

Gungnir18 
Fragesteller
 06.07.2019, 10:50

Gibt es eine Rechtsnorm, ein Urteil dazu was eine "angemessene" Frist ist ?

floppydisk  06.07.2019, 10:54
@Gungnir18

14 Tage wird laut Rechtsprechung als angemessen betrachtet.

Bergfex49  06.07.2019, 11:22

braucht es denn eine angemessene Frist, wenn der alleinige Mieter das Hausrecht hat? Wenn sie sich getrennt haben, muss er sofort raus;