Änderungsvertrag, zwei Hauptmieter - kann Vermieter zum neuen Vertrag zwingen?

9 Antworten

Es ist doch voellig egal, ob man die vereinbarten Aenderungen nun in einem Aenderungsvertrag festlegt oder in einem neuen Mietvertrag. Beim Aenderungsvertrag stimmen halt alle Beteiligten zu (beide Mieter und der Vermieter) waehrend bei einem neuen Mietvertrag erst einmal der alte gekuendigt werden muss (entweder von BEIDEN Mietern gemeinsam oder vom Vermieter, sofern dieser dazu berechtigt ist).

Auf die zu vereinbarenden Konditionen hat es hingegen nicht den geringsten Einfluss, ob man das nun per Aenderungsvertrag macht oder mit ner Kuendigung und anschliessend einem neuen Mietvertrag. Beim Aenderungsvertrag sind nur die Wege etwas kuerzer.

Vielleicht will der Vermieter aber gar keinen Vertrag mit dem Bleibewilligen als Alleinmieter schliessen und sagt dann nach der Kuendigung "Noe, nen neuen Vertrag machen wir nicht. Ihr habt gekuendigt und jetzt raus!"

MichaelRath  18.07.2012, 16:59

Es gibt durchaus Unterschiede: Bei der Kündigung und einem Neuabschluss werden z.B. eventuelle Fristen für Schönheitsreparaturen fällig. Der neue Vertrag kann auch andere Formulierungen enthalten als der alte. Es können Kautionen geltend gemacht werden, je nach Zustand der Wohnung usw.

DerCAM  19.07.2012, 01:03
@MichaelRath

Das sind alles Sachen, die man sowohl mittels einer Vertragsaenderung wie auch mit einem Neuvertrag regeln kann.

Hängt davon ab, mit wem der bestehende Vertrag abgeschlossen worden ist. Wenn der Mieter auszieht, darf der Vermieter - ist aber schäbig wenn er teurer wird - einen neuen Mietvertrag abschließen.

In dem Fall geht die Initiative zur Vertragsänderung ja vom Mieter aus. Der Vermieter kann die Vertragsänderung rundweg verweigern, da bleibt dann nur die "gemeinsame" Kündigung.

Ich denke dem Vermieter geht es hier vorrangig um die Kohle. Ein Neuvertrag fällt ihm da wie vom Himmel in den Shos um ganz elegant die Kaltmiete horrent erhöhen zu können.

Ich denke er hat damit juristisch leider Recht. Bisher hat er zwei Schuldner für die Miete. Künftig nur noch ein Schuldner, würde seine Position natürlich schwächen, was man ihm nicht aufzwingen kann.

Mein Lösungsvorschlag wäre, dass der Vertrag einfach so bleibt wie er ist. Natürlich will der ausziehende Mieter raus aus der Haftung und würde einfach den Vertrag einseitig kündigen, was er auch kann. Biete Ihm eine angemessene Kaution für die Fortführung der bisherigen Vertragshaftung und natürlich alleinige Übernahme der künftigen Mietkosten an, um ihn von der Kündigung des Mietvertrages abzuhalten.

Eine Nachfrage an die Mietexperten fällt mir dabei aber auch gleich ein. Was ist eigentlich wenn einer der Mieter nicht aufrecht stehend sondern liegend in einer Holzkiste auszieht, womit man ja durchaus auch mal rechnen muss. Dann muss der Vermieter ja den Wegfall eines Schuldner akzeptieren und kann nicht einfach einen Neuvertrag mit dem verbleibenden Mieter verlangen.

Woher ich das weiß:Recherche

Der Vermieter darf einen neuen Mietvertrag verlangen. Der alte Mietvertrag ist gegenstandslos. Er könnte auch einfach zustimmen, dass schrifltich ein Zusatz zum jetzigen Mietvertrag gemacht wird, aber so einfach jemanden rausstreichen geht nicht, daher wird der neue Mietvertrag gemacht.

Eine Mietanpassung wird es nicht geben. Die Miete wird ja nicht nach Personen, sondern nach Wohnungsfläche berechnet.

MosqitoKiller  18.07.2012, 11:58

Auf welcher Rechtsgrundlage basiert diese Antwort?

Dike2012  18.07.2012, 11:59

"...Der alte Mietvertrag ist gegenstandslos..."

Ist er nicht. Der alte Mietvertrag gilt rechtlich so lange, bis er von beiden Hauptmietern gemeinsam gekündigt wird.

MosqitoKiller  18.07.2012, 12:25
@Dike2012

... oder er durch Einigung aller drei Beteiligten geändert oder aufgelöst wird...

MichaelRath  18.07.2012, 16:55

Eine Mietanpassung wird es nicht geben.

Das stimmt so nicht. Wenn ein neuer Vertrag geschlossen wird, ist die Miethöhe frei aushandelbar. D.h. der Vermieter kann auch eine Mieterhöhung durchsetzen.