Mieter zahlt keine Miete, außerordentliche Kündigung (Sachen rausstellen)?
Kollege und ich wir sind angehende Anwälte.
Wir haben uns letztens gedacht wie es rechtlich aussehen würde wenn jemand die außerordentliche Kündigung bekommt , aber nicht ausziehen will.Der Vermieter alle Schlösser auswechseln und die Sacbrn des Mieter raussgellt.Der Mieter die Polizei ruft, darf die Polizei dann mit Gewalt dem Mieter die Wohnung öffnen? Der Mietvertrag wurde ja gekündigt.
Wie sieht das Rechtlich aus?
11 Antworten
Die Polizei öffnet die Wohnung nicht, sondern ein Schlüsseldienst. Die Polizei schützt höchstens den Schlüsseldienst, wenn dieser vom Vermieter gewaltsam abgehalten wird die Schlösser zu öffnen und wieder zu Tauschen. Kosten trägt der Vermieter.
Das gleiche gilt für die Möbel. Möbelpacker bestellen und alles wieder in die Wohnung. Zahlt auch der Vermieter. Werden die Möbel durch ein Unwetter beschädigt oder unbrauchbar zahlt auch das der Vermieter. Ebenso zahlt er, wenn der Mieter seine Möbel einlagern lässt.
Der Mieter müsste zwar als Auftraggeber erstmal vorstrecken, kann sich dann aber alles über den Rechtsweg als Schadenersatz wiederholen. Kann er sich keinen Schlüsseldienst o. ä. leisten, dann muss er irgendwo untergebracht werden und die Möbel nehmen unter Umständen noch mehr Schaden. (Spätestens wenn die Stadt alles als Sperrmüll entsorgt.) Auch das kann er sich natürlich als Schadenersatz wiederholen. Gerichts- und Anwaltkosten natürlich auch. Wär auch nicht schwer, weil das Konto, auf das der Vermieter seine Mietzahlungen erhält ist dem Mieter ja bekannt - Stichwort: Kontopfändung. Natürlich geht auch Pfändung der Mieteinnahmen oder von Sachwerten. Als allerletzte Maßnahme ist auch die Immobilienpfändung und Zwangsversteigerung des gesamten Miethauses möglich.
in eurem fall geht man damit zu einem echten anwalt
Als angehende Juristen solltet ihr ja dann wissen, dass das trotz allem Hausfriedensbruch wäre. Hier hilft nur eine Räumungsklage, einfach aktiv werden darf der VM nicht.
Was mich verwirrt, Du und Dein Kollege sind angehende Anwälte und Du stellst dann in einem Laien-Forum so eine Frage...
Normalerweise sollte bekannt sein, dass hier "Selbsthilfe" verboten ist...
Schau Dir das bitte mal an...
habe mir schon die eine oder andere Frage mittlerweile angeschaut und ähm ja... *hüstel*
Das geht nur über eine Räumungsklage, Du kannst als Vermieter nicht einfach die Sachen rausstellen und die Schlösser auswechseln.
Und sorry, als "angehende Anwälte" (hüstel, hüstel...) sollte man sowas wissen.
Von denen gibt es irgendwie immer mehr... Auch Studenten anderer Fachrichtungen.... Finde ich irgendwie gruselig...
Trolle triftt's wohl eher, wenn man die bisherigen Fragen liest....