Hausverbot, ist das erlaubt?

5 Antworten

Das Hausverbot des VM ist unwirksam, so wie geschildert sogar ein massiver Eingriff in die Rechtes des Mieters. Durch den Mietvertrag gehen die Rechte des § 859 BGB vom Vermieter auf den Mieter über, da ein Besitzerwechsel stattfindet.

https://dejure.org/gesetze/BGB/859.html

Und da hier einige echten Schwachsinn faseln ... mal einfach. Inhaber der Rechte ist der Besitzer, nicht der Eigentümer. Zwischen Besitzer und Eigentümer unterscheidet das Gesetz deutlich. Und per Mietvertrag ist der Mieter Besitzer.

HansImGlueck178  09.07.2019, 15:49

Richtig, spätestens das Urteil BGH NJW 07, 146 stellt das zweifelsfrei klar.

0

Hi der Vermieter kann Dir kein Hausverbot aussprechen. Es sei denn, es wäre ihm unzumutbar, Dich auf seinen Grund/ in sein Eigentum zu lassen.

Dafür müsstest Du ihn vorher nachweislich massiv bedroht/ geschädigt haben.

Ansonsten hat er das Hausrecht an seinen Mieter angegeben.

Lass Dich von falschen Antworten nicht verunsichern.

Der Mieter hat das Hausrecht für den angemieteten Raum, nicht der Vermieter. Auch für die Zugänge zu dem gemieteten Raum übt der Vermieter nur ein sehr eingeschränktes Hausrecht aus. Um dir den Zugang zu untersagen, wenn der Mieter ihn gewährt, braucht er eine ziemlich gute Begründung. Gewalt androhen geht natürlich sowieso gar nicht.

Chilloma 
Fragesteller
 09.07.2019, 15:41

Hast du einen Paragraphen für mich?

0
frodobeutlin100  09.07.2019, 15:45
@Chilloma

Der Vermieter darf sehr wohl ein Hausverbot aussprechen ...auch für Besucher des Mieters ...

0
HansImGlueck178  09.07.2019, 15:48
@Chilloma

Urteile zumindest. So sagt der BGH:

"Das Recht des Mieters zur Benutzung seiner Wohnung oder der von ihm gemieteten Geschäftsräume hindert den Vermieter, unter Berufung auf sein Eigentum den Besuchern des Mieters das Betreten seines Hauses zu verbieten (BGH NJW 07, 146)"

Die Zugänge zur Wohnung gelten als mitvermietet. Der Vermieter kann hier nur ein Hausverbot aussprechen, wenn ausreichende Sachgründe vorliegen (zum Beispiel wiederholte Verstöße gegen die Hausordnung), aber nicht einfach so.

2

Der Eigentümer hat Hausrecht - betriitst Du sein Eigentum trotz Hausverbot ist das Hausfriedensbruch und er kann Dich deswegen anzeigen

Chilloma 
Fragesteller
 09.07.2019, 15:40

Lesen Bildet.... er hat die Werkstatt vermietet...

0
frodobeutlin100  09.07.2019, 15:44
@Chilloma

and so what

er ist und bleibt Eigentümer und darf Hausverbote auch für Besucher des Mieters aussprechen ....

0
whabifan  09.07.2019, 15:57
@frodobeutlin100

Nein. Hausrecht hat der Mieter. Der Vermieter hat nicht zu bestimmen wer seine vermietete Immobilie betritt und wer nicht

1
HansImGlueck178  09.07.2019, 15:54

Nein, darf er nicht. Das Urteil BGH NJW 07, 146 lässt da keine Fragen offen, die Zugänge gelten als mitvermietet und der Vermieter kann da nur in engen Grenzen sein Hausrecht gegenüber Besuchern des Mieters ausüben.

2

Der Besitzer kann ein Hausverbot aussprechen, und du solltest dich daran halten, sonst könnte die Polizei mal ein paar Fragen an dich haben. Und das könnte unangenehm für dich werden.

Chilloma 
Fragesteller
 09.07.2019, 15:35

Der Mieter sagt ich darf zu ihm kommen , der Vermieter erteilt mir ein Hausverbot, was ist also Rechtlich bindend?

Es geht explizit um den Weg bis zum gemieteten Objekt des mieters

0
Chilloma 
Fragesteller
 09.07.2019, 15:42
@FGO65

Ach und wieso nicht, er bezahlt ja Miete für die fläche

0
Majorie22  09.07.2019, 15:49
@FGO65

Wenn man gar keine Ahnung hat, sollte man schweigen

0
HansImGlueck178  09.07.2019, 15:50

Der Vermieter kann das ohne ausreichende Sachgründe aber nicht. Die Zugänge zur Wohnung (oder den Geschäftsräumen) gelten als mitvermietet. Das Urteil BGH NJW 07, 146 lässt da keine Zweifel offen.

0
whabifan  09.07.2019, 15:59

Der Besitzer hat hier kein Hausverbot erteilt. Er gestattet ja dem Fragesteller Zutritt. Der Vermieter hat das Hausverbot erteilt

0