HILFE! Rechtliche Grauzone, wenn Kinder des Mieters Hausverbot bekommen? Was tun in so einem Fall?
In diesem Fall sieht es so aus, dass ein Elternteil Mieter ist. Ein Kind (21 Jahre alt) lebt noch bei diesem Elternteil. Nun hat der Vermieter aber diesem Kind Hausverbot erteilt und es bleibt einfach dort weil es sonst obdachlos wäre bzw. keine Unterkunft zur Verfügung hat und dann auf der Straße schlafen müsste.
Wie sollte man in diesem Fall weiter vorgehen? Muss der Vermieter in diesem Fall zivilrechtlich gegen das Elternteil (Hauptmieter) vorgehen indem eine Räumungsklage veranlasst wird, oder kann man es im Strafrecht irgendwie durchsetzen dass das Kind die Wohnung verlassen muss?
In dem Fall wäre es evtl. Hausfriedensbruch, was lediglich ein Antragsdelikt darstellt. Wie würdet ihr in dieser Situation vorgehen wenn ihr in der Rolle des Kindes wärt?
9 Stimmen
12 Antworten
Du bist das Kind, nicht wahr?
An sich hat jeder Vorredner und jede Vorrednerin Recht. Die Mieter haben das Hausrecht, der Vermieter hat hier erst einmal gar nichts zu melden.
Aber du lässt die Wohnung ziemlich vergammeln, es hat sich Schimmel gebildet und es sieht wirklich schlimm aus. Deine vorherige Frage ist da ziemlich hilfreich.
Der Vermieter muss hier gegen den Mieter, also das Elternteil vorgehen. Strafrechtlich gibt es keine Möglichkeit.
An eine Räumungsklage sind gewisse Bedingungen geknüpft.
Wie würdet ihr in dieser Situation vorgehen wenn ihr in der Rolle des Kindes wärt?
- Verhaltenstherapie anfangen
- gerichtliches Betreuungsverfahren beantragen
- Anfangen zum aufräumen und zum Beseitigen des Mists!!!!!!!
Sobald die Ursache des Problems behoben ist und alles wieder normal verläuft, wird auch der Vermieter keine Probleme mehr machen. Aber dazu musst du deinen Hintern hochkriegen.
Der Mieter kann seine Kinder, auch wenn sie nicht im Mietvertrag stehen, in der Wohnung leben lassen. Der Vermieter kann das nicht verbieten.
Hallo
Ein Hausverbot des Vermieters ist in diesem Fall unwirksam. Sofern mindestens ein Mieter den Zutritt gestattet, dürfen auch die anderen zum Zutritt benötigten Flure genutzt werden.
Der Vermieter kann aber bei Fehlverhalten den Mietvertrag anfechten, oder wenn zu viele Personen in der Wohnung leben.
Da der Sohn aber - vermutlich - schon länger dort lebt, ergibt sich alleine schon aus Gewohnheitsrecht das dieser auch dauerhaft bleiben kann.
Also: Vermieter hat keinerlei Handthabe.
Aus der Sicht des Kindes würde ich nichts tun. Um Hausverbot erteilen zu können, muss man das Hausrecht haben.
Das hat aber nicht der Vermieter, sondern der Mieter.
Nur wenn es so gravierende Vorfälle gab, dass auch eine Kündigung möglich wäre. Ändert dennoch nichts an meiner Aussage, dass das Hausrecht beim Mieter liegt.
Es muss schon einiges vorgefallen sein, wenn der Vermieter ein Hausverbot ausspricht. Das schreibt er leider nicht.
Damit der Vermieter hier ein Hausverbot aussprechen kann muss er schon einiges aufbieten. Grundsätzlich entscheidet der Mieter wen er in seiner Wohnung empfängt oder nicht. Selbst gegenüber nicht verwandten Besuchern kann der Vermieter nur sehr begrenzt ein Hausverbot aussprechen.
Ein Kind (21 Jahre alt) lebt noch bei diesem Elternteil.
Du sagst "lebt noch". Daraus schließe ich, dass das Kind des Mieters dort schon länger wohnt. Hier sehe ich kein Chance für ein wirksames Hausverbot wenn nicht wirklich schwerwiegende Verfehlungen vorgefallen sind.
Nein, wenn der Hausfrieden gestört wird, dann kann es ein Hausverbot geben oder das Mietverhältnis wird komplett gekündigt.