Androhung eines Schulverweis
Unserem Sohn wurde ein Schulverweis angedroht.Was ich zwar nicht nachvollziehen kann ist aber jetzt nicht so wichtig.Nur eins dazu es ist Täter und Opfer in einer Klasse. Meine Frage kann ich als Elternteil irgendwie dagegen vorgehen?Oder muss ich das so hin nehmen? Was ist wenn mein Kind in der zeit wo er der Schule fernbleiben muss erkrankt und ich einen Krankenschein habe .Wie verhält sich das. Danke im Voraus für ernstgemeinte Antworten
5 Antworten
Guten Tag,
es wird sicherlich zu einer Klassenkonferenz gekommen sein in dem Sie als Eltern auch dabei gewesen sein sollten. In dieser wurde dann vermutlich der Schulverweis angekündigt, denn erst dann hat er auch eine offizielle Bedeutung.
Ein im Wut gesagtes wir schmeißen dich von der Schule und wir verweisen dich der Schule wenn das nochmal vorkommt etc. hat keine Bedeutung.
Während dieser Klassenkonferenz wäre der richtige Zeitpunkt gewesen sich einzumischen und dagegen vorzugehen dannach ist es beschlossene Sache. Shit Happens!
Ich vermute der zweite Teil zielt auf eine zeitweise Suspendierung vom Unterricht ab. Dies kann (muss aber nicht) im Zeugnis vermerkt werden in der Regel tauchen entschuldigte Fehltage auf. Wenn Ihr Kind in der Zeit dann Krank wird können sie müssen aber nicht unbedingt einen Krankenschein abgeben, dass bleibt ihnen überlassen grundsätzlich hat es während der Zeit der Suspendierung keine Auswirkungen.
Viele Grüße
Steven
Was genau wurde schriftlich angedroht? Welches Bundesland?
Verweis von der Schule (d. h. sofort die Schule auf Dauer verlassen) - Androhung der Verweisung (letzte Chance) - Ausschluss vom Unterricht für bestimmte Zeit?
Jede einzelne Maßnahme wird anders behandelt.
Gegen jede Maßnahme kannst du dich beschweren. -> Schulleiter!
Du kannst gegen einen Schulverweis Beschwerde einlegen, wenn dir das als Disziplinarmaßnahme unangemessen erscheint (allerdings wird das meistens nur schriftlich zur Kenntnis genommen, an der Maßnahme ändert sich i.d.R. nichts, da die Schule einen Verweis nach Konferenz beschließen darf).
Ich verstehe deine Frage nicht, was ist, wenn dein Kind in der Zeit, in der es der Schule fernbleiben muss erkrankt und du einen ''Krankenschein'' (?) hast ...
Wenn dein Kind in der Zeit erkrankt, ist es krank. Entschuldigen vom Unterricht musst du es in der Zeit nicht, weil es sowieso nicht dran teilnehmen darf.
Erzieh dein Kind richtig und bring ihm nicht bei, dass man sich einfach aus der Affäre ziehen kann wenn man Mist gebaut hat. Ein Schulverweis wird nicht leichtfertig angedroht und schon garnicht beim ersten Verstoß. Lass dir mal von den Lehrern genau erklären was dazu geführt hat.