Schulverweis wegen Kritik?

4 Antworten

Schulverweis wegen Kritik?

Absolut gerechtfertigt!

Was soll denn so was?

und dazu aufgerufen "blöde Aktionen" der involvierten Lehrkraft zu melden

Bisschen Mobbing oder was sollte der Aufruf?

Wenn man Probleme hat, dann setzt man sich zusammen. Solche Aktionen sind unnötig und voll daneben!

Und was hat das nun auch mit "Kritik" zu tun?

Natürlich kann man auch Kritik üben an einem Lehrer. Aber das hat mit Kritik nun gar nichts mehr zu tun!


cedric82929 
Beitragsersteller
 27.01.2025, 23:38

Hi, nein hat nicht wirklich etwas mit Mobbing zu tun. Die Schuldirektorin hat selbst gesagt das es in Vergangenheit schon zig Beschwerden gab und did Lehrkraft unkooperativ ist und nicht auf die Schüler eingeht. Tatsächlich war der Schüler derjenige der zuersr zu der Lehrerin gegangen ist um mit ihr zu reden, sie wollte ihm aber nicht zuhören und einen Tag später stand der Direktor im Klassenzimmer. Aber du hast Recht, das ist nicht wirklich Kritik. Wie erwähnt hat er jedeglich die Situation erklärt. LG

Kessie1  28.01.2025, 14:34
@cedric82929

Dennoch eröffnet man nicht die Hatz!

Wenn der Lehrer ihr nicht passt, dann muss sie mit dem reden, ihn freistellen wenn sich nichts ändern.

Aber so geht es nun mal nicht!

Das ist wie "ich eröffne jetzt mal die verbale Jagd". Erklären und mobben (und nichts anderes ist es ja im Grunde) sind eben zwei verschiedene Dinge.

  1. Verstoß gegen das Urheberrecht - Recht am eigenen Bild. Videos machen ist strafbar.
  2. Mobbing-Aufforderung - Kann als Belästigung oder Stalking eingestuft werden. Beides strafbar.

Die Person sollte froh sein, keine Anzeige bekommen zu haben.

Kann man so nicht sagen. Müsste man gesehen haben. In der Regel liegt das Problem immer in der Mitte. Evtl. kann man da aber auch die entsprechende übergeordnete Stelle einschalten, wenn die Direktion mit dem Lehrer nicht "fertig wird".


SchakKlusoh  28.01.2025, 08:59

Der ganze Vorgang ist strafbar.

  • Recht am eigenen Bild verletzt
  • Belästigung
  • Stalking

Der Schüler hätte eine Anziege bekommen können.

tinalisatina  28.01.2025, 14:01
@SchakKlusoh

Recht am eigenen Bild - gebe ich Dir Recht. Das hatte ich überlesen.

Der Rest ist ... ähem, natürlich nicht relevant.

Das Minus ist trotzdem nicht von mir.

Meiner Meinung nach ist ein Verweis in diesem Fall nicht berechtigt. Ich kenne das Video nicht und weiß nicht inwiefern der Schüler sich ausgedrückt hat, wenn man mehr Details hätte wäre dies natürlich besser.

Wie hat die Lehrkraft das überhaupt mitbekommen, dass ein Video ,gegen sie' gemacht und verbreitet wurde?

Ein Erwachsener Mensch sollte schon kritikfähig sein.


SchakKlusoh  28.01.2025, 08:58

Der ganze Vorgang ist strafbar.

  • Recht am eigenen Bild verletzt
  • Belästigung
  • Stalking
Versuch123150  28.01.2025, 10:01
@SchakKlusoh

Wenn die Lehrkraft im Video aufgetaucht ist, dann ja!

Aber Belästigung und Stalking ist dann doch etwas zu hart, für den beschriebenen Kontext....oder nicht?