Du kannst eine Brille ohne Ränder kaufen (die jedoch teurer sein), vielleicht helfen sie ggf. etwas.
Du hast einfach noch nicht die richtige Brille für dich gefunden.
Oder du trägst Kontaktlinsen.
Du kannst eine Brille ohne Ränder kaufen (die jedoch teurer sein), vielleicht helfen sie ggf. etwas.
Du hast einfach noch nicht die richtige Brille für dich gefunden.
Oder du trägst Kontaktlinsen.
Nein.
Merkwürdig, wende dich einmal an deine Schulleitung. Normalerweise wird ein Antrag auf Wiederholung eher aus dem Grund abgelehnt, weil man zu schlechte Noten hat und es somit als höchst unwahrscheinlich argumentiert wird, dass man im Falle einer Wiederholung bessere Noten hat.
Mann darf sich nicht einfach als Polizeibeamter ausgeben, wenn man keiner ist.
In der Regel wird auch von -2,5/+2,5 Dioptrien als maximale Grenzwerte gesprochen. Wichtig ist aber insbesondere die Sehschärfe, die man an den Dioptrienzahlen an sich nicht ,explizit' nennen kann, weil es auch bei jedem etwas unterschiedlich ist. Du musst ohne Brille, mindestens 50 Prozent sehen, wenn du unter 20 bist. Wenn du (+) 20 bist, dann musst du ohne Brille, mindestens 30 Prozent sehen.
Solltest du dich für eine Laser-Operation an den Augen entscheiden, dann dürfen vor deiner Operation, die Werte nicht mehr als -5,00 und +3,00 Dioptrien betragen haben.
Ich habe nichts gegen das ,Duzen'.
Wenn mich der jeweilige Beamte an einer bestimmten Dienststelle meinen Wunsch nach einer Anzeige nicht nachkommen möchte (die Frage ist jedoch, wieso sollten sie das nicht tun wollen?), gehe ich halt zur nächsten, wenn ich der Ansicht bin, dass eine Anzeige eigentlich angemessen/berechtigt sei.
Nicht mehr.
In diesem Fall ist der Rettungsdienst (112) zuständig.
Für immer, nein.
Das kommt auf die Universität an, ob sie die jeweilige Kombination anbieten bzw. in Form eines Lehramtsstudienganges erlauben und je nachdem, ob die jeweilige Schule gerade diese Fächer braucht.
Also im Prinzip her, darfst du eigentlich alle Unterrichtsfächer studieren die du möchtest (vorausgesetzt du wirst für das jeweilige Studium dann auch zugelassen an der Universität) es könnte aber sein, dass du dafür mehr als nur einmal ein Bachelor- und Masterstudiengang absolvieren müsstest, wenn deine Wunschkombination nicht direkt möglich wäre.
Beispiel:
Wenn Kunst und Musik nicht kombinierbar sind in Form eines Lehramtsstudienganges, müsstest du dich für eines entscheiden und ein anderes Unterrichtsfach auswählen. Dann studierst du erstmal das fertig und bewirbst dich dann ein zweites Mal wieder für einen Lehramtsbachelor, dieses Mal mit dem zweiten Wunschunterrichtsfach und wieder mit einem anderen Unterrichtsfach.
Oder wenn du Glück hast, werden an deiner zukünftigen Universität bspw. Sonderpädagogik und ein Unterrichtsfach in Form eines Bachelorstudienganges angeboten, das heißt du müsstest einmal ein gewünschtes Unterrichtsfach ohne ein Zweitfach studieren und dann nochmal separat, genau so, kannst dir zusätzlich auch Leistungen anrechnen lassen vom vorherigen Bachelor und somit die Studienzeit im zweiten Bachelor verkürzen.
Als: Wenn du nachweisen kannst, dass du 4 Jahre Spanisch hattest, dann musst du es in der Oberstufe nicht machen.
Du brauchst aber eine gute (ausreichende) Note, damit du für die Oberstufe zugelassen wirst.
Kannst du die Note nicht ausgleichen, mit einer 1 in einem anderen Fach? Ansonsten frag deinen Lehrer, ob du gegebenenfalls die Note verbessern kannst.
Du kannst einen Nachsendeauftrag bei der Post erteilen und deine Briefe für eine Weile in die Klinik verschicken lassen.
Für den Beruf des ,Polizeibeamten' wäre dies ein Ausschlusskriterium.
Dass die Polizei Euch nochmal befragen möchte ist nichts ungewöhnliches.
Wenn du krank bist etc., dann geh nicht hin. Deine Lehrerin kann dir keine Probleme machen, weil du bei einer Übernachtung nicht mitgemacht hast.
Persönliche Erfahrungen habe ich leider nicht, aber meiner Meinung nach:
Wenn dich die Arbeit der Kriminalpolizei interessiert, dann würde ich dir auch empfehlen, zur Landespolizei zu gehen.
Nein, ich finde es gut, dass der Datenschutz dem im Wege steht.
Nicht jeder möchte, dass seine Gespräche/Verhaftung etc. öffentlich von jedem einsehbar ist, oder, dass überhaupt Bilder/Videos von einem im Internet landen.
Das mit dem Noten Streichen, bezieht sich nur auf die Ausrechnung deines Abiturschnittes, dass ist quasi also, etwas anderes.
Ich weiß nicht wie es in Brandenburg geregelt ist, aber wenn du zum Abitur bspw. in Hamburg zugelassen werden sollst, darfst du ebenfalls eine bestimmte Anzahl an Unterkursen nicht überschritten haben und du musst mindestens 200 Punkte (wenn ich mich richtig erinnere) im Block 1 haben.
Block 1 ist die Anzahl der Punkte die du in der Oberstufe gesammelt hast vor der Abiturprüfung, Block 2 sind die Ergebnisse der Abiturprüfungen. Dann werden die Prüfungen nochmal zusätzlich gewichtet und dann mit Block 1 addiert und ggf. werden hierbei Noten gestrichen, um den bestmöglichen Abiturschnitt für dich zu erzielen (von Seitens des Systems).
Wenn du Glück hast, drücken deine Lehrer ein Auge für dich zu und gönnen dir den Punkt, damit du die Anzahl nicht überschreitest.
Durch einen Umweg ja, aber in welchem Bundesland lebst du denn?
In Hamburg kann man sich bspw. nach der Ausbildung für die Schutzpolizei (Laufbahnabschnitt I), welche 2,5 Jahre dauert, nach 3 Jahren (bei guter Leistung etc. im Dienst) für das Studium für die Kriminalpolizei (Laufbahnabschnitt II) qualifizieren, welches daraufhin dann 2 Jahre dauert.
Was ist denn dein Thema?
Gedichtsanalyse?