Ab welchem alter dürfte man aller frühestens bei der deutschen Polizei arbeiten?! Also auch wegen Kinderarbeit und so, nicht wegen Schulabschluss?!

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12 Stimmen

5 Antworten

16

Normalerweise müsstest du am Tag der Einstellung (Ausbildungsbeginn) das 16 Lebensjahr erreicht haben. Bewerben kannst du dich schon mit 15 (ggf. 15,8).

Was meinst du denn mit Kinderarbeit? Meinst du damit die Regelung, dass man unter 18 nicht bis 22 Uhr arbeiten darf?

Woher ich das weiß:Recherche
16

Rein rechtlich dürfte man frühestens mit 16 Jahren bei der Polizei arbeiten – aber nur für einfache Tätigkeiten im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses, z. B. als Verwaltungs-Azubi im mittleren Dienst. Das liegt daran, dass das Jugendarbeitsschutzgesetz Arbeiten unter 15 Jahren grundsätzlich verbietet (außer z. B. Zeitungen austragen).

Für den echten Polizeidienst mit Uniform und Einsätzen ist das Mindestalter aber deutlich höher – man braucht in der Regel einen Realschulabschluss oder Abitur, und die Ausbildung beginnt meist frühestens mit 16–17 Jahren, realistisch eher mit 18 Jahren oder älter. Kinderarbeit wäre es nicht, solange man im Rahmen einer Berufsausbildung arbeitet und alle gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitszeiten, Pausen) eingehalten werden.

Kurz gesagt: Unter 15 geht gar nichts, mit 16 allenfalls Ausbildung im Verwaltungsbereich, und für den Einsatzdienst ist man in der Praxis frühestens ab 18 dabei.

Woher ich das weiß:Recherche

Das JArbSchG sieht eine Beschäftigung frühestens ab 15 Jahren vor.

Alles weitere unterliegt den Bestimmungen der einzelnen Länderpolizeien, bzw. der Bundespolizei, des BKA oder der Polizei des Bundestages. Oft ist dort ein Mindestalter von 16 Jahren vorgesehen.

15

Du musst am Ende der Ausbildung Volljährig sein und eine Fahrerlaubnis haben. Mit 15 Jahren kannst du das erreichen.

16

Mit einer Ausbildung bei der Polizei kann man frühestens ab 16 beginnen, in Bayern ab 17 Jahren.