Warum, zum Geier, gehts Du nicht zu einem Finanzmakler? Der hat Ahnung, haftet für Beratungsfehler und bekommt dafür Geld. Aber hier versuchst Du als Laie von Laien Fachwissen zu bekommen. Gehst Du bei Zahnschmerzen auch zu einem Strassenkehrer?

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Ich habe nichts gegen den Islam.

Jeder soll glauben was er will. Aber sobald er versucht Andere mit Zwang oder Gewalt zu seinem Glauben zu bekehren, ist es nicht akzeptabel.
Ich habe einige, sehr guten Gespräche mit Muslimen geführt. Insofern kann ich weder diese Hater noch Religiosegomanen verstehen. Aber es ist wie immer: Wenn eine Meinung/Ansicht zu extrem wird, kann sie nicht gut und/oder richtig sein.

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Das kannst, musst und solltest Du tun!

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Im Rahmen des Versicherungsrechts führt nach § 81 Abs. 1 VVG die vorsätzliche Herbeiführung eines Versicherungsfalls zur Leistungsfreiheit für das versichernde Unternehmen. Dabei beschränkt sich der Vorwurf einer vorsätzlichen Handlung nicht nur auf das Schadensereignis selbst, sondern auch die sich daraus ergebenden Folgen.
Da steht nichts von einer Ausnahme durch Kinder!

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Wenn dein Freund nur Karate auf Basis von Kiho, also Grundschule, gelernt hat nütz es nicht viel. Zu einem wirksamen Karate kommt man nur, wenn man in Kumite oder Randori lernt umzusetzen was die Grundtechniken bringen. Leider gibt es viele Vereine die das falsch angehen und nur den rein sportlichen Zweck verfolgen.

Ich, für mich, kann sagen das es sehr effektiv ist.

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Wenn dafür genug geboten wird, ist der Preis völlig ok.

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Du hast als Ehegatte, zusammen mit dem Kind, eine Beihilfeberechtigung. Und damit besteht, sofern Du nicht erwerbstätig bist, eine Versicherung über eine PKV möglich.
Ich gebe zu das ich da nicht der beste Berater wäre und bitte Dich mal bei dieser Seite https://info-beihilfe.de/das-referendariat/krankenversicherung-im-referendariat-gkv-oder-pkv-fuer-referendare/ zu melden. Die beraten Beamte und Angehörige. Soweit ich weiss könnt Ihr Euch sogar bei einer anderen PKV versicher wie die Deiner Frau, das könnte günstiger oder/und besser sein.
Denn eine Familienforschung gibt es dort nicht, jeder bekommt seinen eigenen Vertrag.

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Gürtellängen von ca. 2,50 m bis 2,70 m ist für Judoka mit einer Körpergröße von 1,50 m bis 1,75 m. Einer Gürtellänge von etwa 2,70 m bis 3,00 m ist für erwachsene Judoka mit einer Körpergröße von 1,75 m bis 1,90 m. Über 1,90 m große Judoka sollten einen Budogürtel von etwa 3,00 m bis 3,30 m Länge nutzen.

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In einem Dojo. Solche Techniken sind nichts für Laien oder den Selbstversuch, denn damit kann man Menschen schwer schädigen und sogar töten.

Zumindest solltest Du SV-Kurse besuchen, da bringt man ggf. einige, wenige, aber effektive Griffe bei die erst einmal weiter helfen.

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Das kannst Du vergessen, den Deine PHV ist dafür da das Schäden beglichen werden die Du bei anderen verursachst. Die hier ist ein Fall für eine Fahrradversicherung oder, wenn inklusive, für die Hausrat..

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kommt drauf an (wann/inwiefern?)

Löwe/Tiger eher nicht. Bär vielleicht je nach Art. Ein Eisbär, Kodiak oder Grissley nicht aber eventuel ein Kragenbär, Baribal oder so.... und jenachdem was der Kämpfer kann natürlich. Ich definitiv nicht , kene aber Leute die es bestimmt könnten.

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"Gut" ist relativ. Ich begann mit 22 beim Karate und wurde Mitte der 90er Vizemeister im Shotokan in Niedersachsen. Also für mich reichte das, aber ich kenne Deinen Anspruch nicht.

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