Reingefallen bei der PKV?

4 Antworten

  1. Ja, das ist legal und es herrscht Vertragsfreiheit. Du bestimmst was Du akzeptiert hast.
  2. Du bist wahrscheinlich schlecht beraten worden. Ein guter Makler hätte Dich deutlich darauf hingewiesen.
  3. Ein Wechsel müsste überprüft werde. Aber solche Klauseln gibt es heute noch immer. Ob ein Wechsel innerhalb der Gesellschaft oder zu einem anderen Anbieter Sinn ergibt, kann ich aus der Ferne nicht beantworten.
  4. Such Dir einen, auf PKV spezialisiertem Versicherungsmakler und lass es prüfen.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit 1988 Versicherungsmakler

Inkognito-Nutzer   07.07.2025, 10:58

Die Vertragsfreiheit wird in der Realität ja doch von Gerichten begrenzt. Insb. wrde mit 307 BGB einfallen

"wesentliche Rechte oder Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben, so einschränkt, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist."

Wenn der Versicherungsschutz aufgrund der Inflation praktisch nicht mehr gegeben ist könnte hier das ganze greifen.

Um diesen Vertrag azufechten, ist es Jahre zu spät.

Du musst dir drüber klar werden,d ass du jnchts erreichen kannst damit. Wie du festgestellt hast, kannst du den Vertrag kündigen, und neu oder woanders abschliessen. Wie du auch festgestellt hast, sind die Bedingungen extrem viel schlechter.

Zu berücksichtigen ist auch, dass dich sehr wohl die PKV rausschmeissen kann, in dem sie dich ordnungsgemäß fristgerecht kündigt. Das wird sie tun, wenn du nur in irgendeiner Form etwas versuchst.

Ich kenne deine Möglichkeiten nicht, darüber hinaus einen Zusatzvertrag zu machen. Ich bin bei der normalen Krankenkasse und habe seit Jahren eine Extra Zahlung für Extra Zusatzleistungen gerade für Zähne,


basiswissen  07.07.2025, 10:49

Du irrst:
Die private Krankenversicherung (PKV) unterliegt den Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Ein Versicherer kann einen Vertrag nur unter bestimmten Bedingungen kündigen, z. B. bei Zahlungsverzug nach zwei Mahnungen oder bei vorsätzlicher falscher Angaben im Vertrag (Anfechtung gemäß VVG). Ansonsten ist eine ordentliche Kündigung normalerweise nicht möglich, vor allem bei substitutiver Krankenversicherung. Informationen zu speziellen Regelungen finden sich im VVG, insbesondere in den Paragraphen §19, §22 und §206.

Inkognito-Nutzer   07.07.2025, 10:51

so einfach kündigen geht nicht, ohne eine grobe Pflichtverletzung gilt 207 VGG (ablauf mit Tod).

Die Frage ist ob die Klausel nicht von einem Gericht für ungültig erklärt wurde in der Vergangenheit (insb. weil sie in neuen Verträgen nicht mehr auftaucht). Ich denke schon dass das ganze als unangemessene Benachteiligung gelten könnte). Zusatzversicherungen gibt es bei der PKV nicht, nur ein Tarifwechsel und nur für diese Klausel wäre das stark von Nachteil.

Klar, ich hätte damals mit Anfang 20 an die Inflation denken können. War vermutlich dumm weil ich an so sachen wie Beitragsstabilität/Rückstellungen gedacht habe. Den Punkt habe ich so nicht bedacht.

Bedenke aber auch, dass du dann jahrzehntelang höhere Beiträge gezahlt hättest.
Die Behandlung jetzt auf 2 Jahre zu verteilen ist da sicher günstiger.

Eine sog. Zahnstaffel ist auch heute üblich. Jedoch gibt es auch üblicherweise nach X Jahren keine Begrenzung mehr. Bist du sicher, dass die 3000€ pro Jahr für die ganze Vertragslaufzeit gelten?


Inkognito-Nutzer   07.07.2025, 10:55

Ja, Versicherung hat mir das auch so bestätigt. Ich wäre heute von einer Anpassung dieser Grenzen mit der Inflation ausgegangen. Zum Glück hab ich mir die Bedingungen nochmal durchgelesen, ich leg den Termin jetzt in Dezember / Januar und splitte es mir. Aber ich weiß halt auch dass nochmal 20 Jahre später da fast gar nichts mehr drunter fällt. Ärgere mich gerade dass ich darauf überhaupt eingegangen bin, aber vermutlich bin ich damals schon naiverweise davon ausgegangen dass das mit der allgemeinen Preisentwicklung mitsteigt (versicherungsbeiträge sind ja auch nicht fix).

grandy52  07.07.2025, 10:59
@Inkognito-Beitragsersteller
ich leg den Termin jetzt in Dezember / Januar und splitte es mir.

Wenn das ein und die selbe Behandlung ist, wird das nichts bringen. Ausschlaggebend ist das Datum des Behandlungsbeginns.

Inkognito-Nutzer   07.07.2025, 11:00
@grandy52

Laut Versicherung das Leistungsdatum. Vorarbeiten 2025, nacharbeiten dann 2026.

grandy52  07.07.2025, 11:01
@Inkognito-Beitragsersteller

Das würde ich mir schriftlich bestätigen lassen.

Nur aus Interesse (du musst nicht antworten oder kannst mir das per PN schreiben): Welcher Tarif bei welchem Versicherer ist das?

Inkognito-Nutzer   07.07.2025, 11:03
@grandy52

definitiv. Wobei es letztendlich so oder so gemacht werden muss.

Ich mach mir halt vor allem über die Zukunft Gedanken, kann ja nicht sein, dass so eine Klausel quasi die Leistungspflicht über die Inflation aushebelt.