Sowas darf jeder für sich selbst entscheiden.
Es geht nur dann von SF0 in SF1 wenn der Vertrag ein komplettes Kalenderjahr schadenfrei bestand. Sollte es weniger als 12 Monate aber mehr als 6 Monate gewesen sein, geht es von SF0 in SF1/2.
Lt. der Gutachten lohnt sich die Reperatur an meinem Quashqai nicht
Das ist so nicht korrekt. Bei fiktiver Abrechnung, also wenn nicht repariert wird, liegt hier ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Dann bekommt ihr von der Versicherung 4500€ abzgl. 2600€ Restwert, abzgl. 150€ SB. Mit dem Auto könnt ihr dann machen was ihr wollt.
Solltet ihr reparieren lassen werden nach Vorlage der Rechnung schlichtweg die Bruttoreparaturkosten abzgl. SB erstattet.
Eigenscheinlich ist Hauptfälligkeit der 02.05., sodass der Vertrag noch bis dahin läuft.
Einfach eine Risikolebensversicherung.
Nur wenn er auch alle Kosten trägt.
Das kann auch nur jemand mit Aggressionsproblemen so sehen...
Das ist grundsätzlich korrekt. Die Fenster gehören zum Gebäude und sind somit über die Gebäudeversicherung gedeckt.
Der Verweis der Haftpflicht an die Gebäudeversicherung ist vollkommen korrekt. Diese ist vorrangig in Anspruch zu nehmen. Ihr müsst dem Vermieter nichts zahlen.
Finde ich gut, würde ich auch so machen.
Hm, diese Regulierung ist eigentlich nichts Halbes und nichts Ganzes. Bei Schlüsselverlust kommt es immer darauf an, ob anhand des Schlüssels überhaupt Rückschluss auf das Schloss gezogen werden kann. Wenn das nicht der Fall ist, muss nur der Ersatz der tatsächlich verloren Schlüssel gezahlt werden. Weder ein neues Schloss, noch andere Schlüssel. Falls Rückschluss gezogen werden kann, muss auch ein neues Schloss ersetzt werden und dann im Fall einer Schließanlage auch die anderen Schlüssel (allerdings nur zum Zeitwert und regelmäßig auch nur, wenn ein Schließplan und alle darin aufgelisteten Schlüssel vorgelegt werden können). Hier wurde irgend so ein Zwischending gemacht.
Mir ist nicht klar ob die restliche Zahlung nun wegen fehlendem Versicherungsschutz (was ich anhand der Bedingungen nicht nachvollziehen kann) oder wegen mangelnder Haftung (siehe Erklärung im oberen Teil) abgelehnt wurde.
In ersterem Fall solltet ihr nochmal fragen welcher konkrete Ausschluss greifen soll. Im schlechtesten Fall müsstet ihr die Differenz selber zahlen.
In letzterem Fall müsste letztendlich der Vermieter klagen und ein Gericht müsste entscheiden, welcher Schadenersatz ihm nun zusteht. In dem Fall müsstet ihr nichts selber zahlen.
Was sollen "Transgenderrechte" überhaupt sein? Es gibt Menschenrechte, die für jedermann gelten. Das passt dann auch eigentlich.
Du solltest darauf achten, dass das eben versichert ist.
Augenscheinlich bist du Versicherungsnehmer aber nicht Halter und entsprechend wird das Auto auch nicht umgemeldet. In dem Fall hast du kein Sonderkündigungsrecht. Der Vertrag kann ordentlich zum Ablauf gekündigt werden.
Das ist realistisch und die Haftpflichtversicherung wird erstmal von Vorsatz ausgehen und die Regulierung ablehnen.
Die PKV richtet sich nicht nach dem Einkommen, von daher: Nein.
Weil sie das, was passiert, gut finden. Stell dir vor, nicht jeder hat die selbe Meinung.
Wenn der Schadenfall bis Ende des Jahres ohne Regulierung geschlossen wurde, erfolgt keine Rückstufung der SF Klasse.
Du kannst auch die Versicherung den Fall bezahlen lassen und ihr dann die Kosten zurückzahlen. Auch dann erfolgt keine Rückstufung.
Na klar kannst du.
Nichts ist unmöglich.
Relativ gesehen auf jeden Fall.