Zahlt die Versicherung, wenn man in die Wohnung einbricht und die Haustür beim Mehrfamilienhaus nicht abgeschlossen ist?

Zahlt die Versicherung, wenn in meine Wohnung eingebrochen wird und der Täter die Wohnungstür aufbricht und nur die Haustür vom Mehrfamilienhaus nicht abgeschlossen ist?Die Wohnungstür ist abgeschlossen. Unsere Haustür ist nie abgeschlossen und ich habe heutzutage ziemliche Sorge das seltsame Leute kommen oder einbrechen.Tagsüber mehr als nachts.Die anderen begründen das mit Paketdienst, der immer reinkann und es ist immer jemand da. Es sind nur 4 Wohnungen (mit 3 Zimmern) und hier wohnen nur 4 Leute,deshalb hab ich den Eindruck es ist fast nie jemand da.Mein Ort hat 11.000 Einwohner auch hier sind viele Einbrüche. Unsere Wohngegend war zum Glück sehr ruhig mit Einbrüchen, aber jetzt auch nicht mehr.Und nur weil nie was passiert ist,muß man nicht warten bis was passiert.Was ist wenn die im Keller einbrechen?Mein Keller,Fahrradkeller,Waschkeller sind nie abgeschlossen und das ist mir auch zu umständlich.Zahlt dann Versicherung?Außer bei meinem Keller ist es mir auch zu umständlich den Keller abzuschließen, was sicher auch die anderen stört.Was ich verstehe.Alle anderen wollen das die Tür aufbleibt.Riegel.Vor 20 Jahren war ich entspannter aber selbst dann lasse ich nicht absichtlich die Haustür auf (nicht abschließen).Keine Ahnung ob die anderen das überzeugt. Verstehe nicht wie man heute so locker denkt und keine Angst vor Einbrüchen hat.Wie ist das mit Versicherung im Keller?Meinen alten Hausmeister konnte das nicht überzeugen.Ob das die anderen verstehen (kennen den Grund nicht)?Wir finden schon eine Lösung. Die Sorge mit Einbruch&Versicherung (Keller) hab wohl nur ich.

Die Kellertür vom TH ist immer auf und frei zugänglich.

Will auch keinen Streit aber denke meine Sorgen sind berechtigt😊😊😊????

.Und möchte auch das alle zufrieden sind.

...zum Beitrag

Ja...

...zur Antwort

Das richtet sich nach den Rückstufungstabellen in den Versicherungsbedingungen.

...zur Antwort

Keiner der es zufällig gesehen hat, weiß, dass es diesen Fall gibt.

...zur Antwort

Weil Medien mit sowas ihr Geld verdienen.

...zur Antwort

Du bekommst keine Geldstrafe, du musst nur einfach den Beitrag bezahlen.

...zur Antwort

Der beginnt in diesen Minuten genau so, wie er bei den letzten Angriffen vor ein paar Monaten begonnen hat.

...zur Antwort
das die Kratzer die ja von der Polizei aufgenommen worden sind nicht mehr von der gegnerischen Versicherung übernommen werden.

Was soll die Logik dahinter sein? Wenn die Polizei die Schäden aufgenommen hat, ist doch erwiesen, dass sie nicht später entstanden sind.

Melden den Schaden bei seiner Versicherung, falls noch nicht passiert, sage dort gleich, dass du im Urlaub bist und daher der KVA ein bisschen dauern könnte. Wenn das kein Neuwagen mehr ist, reicht KVA erstmal aus.

...zur Antwort
Kann da auch die Private haftpflicht dafür aufkommen?

Standardmäßig nicht, es gibt aber auch Tarife die die VK SB bei gemieteten Fahrzeugen übernehmen.

...zur Antwort

Wenn du krank bist, bist du krank. Wenn nicht, dann nicht.

...zur Antwort