Sowas darf jeder für sich selbst entscheiden.

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Es geht nur dann von SF0 in SF1 wenn der Vertrag ein komplettes Kalenderjahr schadenfrei bestand. Sollte es weniger als 12 Monate aber mehr als 6 Monate gewesen sein, geht es von SF0 in SF1/2.

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 Lt. der Gutachten lohnt sich die Reperatur an meinem Quashqai nicht

Das ist so nicht korrekt. Bei fiktiver Abrechnung, also wenn nicht repariert wird, liegt hier ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Dann bekommt ihr von der Versicherung 4500€ abzgl. 2600€ Restwert, abzgl. 150€ SB. Mit dem Auto könnt ihr dann machen was ihr wollt.

Solltet ihr reparieren lassen werden nach Vorlage der Rechnung schlichtweg die Bruttoreparaturkosten abzgl. SB erstattet.

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Eigenscheinlich ist Hauptfälligkeit der 02.05., sodass der Vertrag noch bis dahin läuft.

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Gibt es eine Versicherung die im todesfall alle Schulden bezahlt?

Hallo

Mein Vater hat mich als alleinige Erben im Testament reingeschrieben und meine beiden Geschwister rausgenommen weil sie sich bei der Scheidung für die Mutter entschieden haben was schon super traurig ist die Einstellung meines Vaters dass das für ihn ein Grund ist seine beiden Kinder aus dem Erbe zu nehmen.

Somit bin ich leider alleinige erben.

Die Sache ist die, mein Vater hat ein Haus und ein kleines Grundstück und dazu kommt dass er mit Geld nicht umgehen kann und hat Schulden von mindestens 60.000 €.

Er meint immer es gäbe eine Versicherung die im todesfall diese Schulden sofort bezahlen würde und immer wenn ich ihn frage ob er mir diese Versicherung doch mal zeigen kann ob wir uns mal an einem Tisch setzen können um alles mal abzuklären weil er vor zwei Jahren einen Herzinfarkt hatte redet er sich immer raus und versucht sich immer wieder davor zu drücken und wenn er sich nicht drücken kann fängt er mit Vorwürfen an.

Die Sache ist, ich weiß nicht was das Haus wert sein wird wahrscheinlich nicht sehr viel aber dann muss ich seine Schulden bezahlen im schlimmsten Fall, die beerdigungskosten dann hat seinen Vater auch wenn er schon gestorben sein sollte ein Anrecht auf 15 000 €, weil er ihn immer Geld geliehen hat dann kommen meine beiden Geschwister dazu und mein bauchgefühl sagt mir wenn ich das Erbe annehme dass ich dann ins Verderben gerate.

Aber wie seht ihr das fragezeichen gibt es so eine Versicherung?

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Einfach eine Risikolebensversicherung.

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Nur wenn er auch alle Kosten trägt.

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Das kann auch nur jemand mit Aggressionsproblemen so sehen...

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Das ist grundsätzlich korrekt. Die Fenster gehören zum Gebäude und sind somit über die Gebäudeversicherung gedeckt.

Der Verweis der Haftpflicht an die Gebäudeversicherung ist vollkommen korrekt. Diese ist vorrangig in Anspruch zu nehmen. Ihr müsst dem Vermieter nichts zahlen.

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Im Cafe nicht lernen dürfen?

Wir haben ein nettes, etwas moderneres Cafe in der Stadt. Schon oft habe ich mich dort mit Freunden getroffen und ein oder zwei mal war ich dort auch alleine zum lernen bzw. lesen für die Uni.

Ich selbst hatte auch nie Probleme. So wie ich es aber aus manchen Reviews mitbekommen habe, hat das Personal (bzw. meist die Chefs höchstpersönlich) manche Leute schon darauf hingewiesen, dass sie ja bitte noch ein Getränk bestellen sollen, da sie schon ziemlich lange dort sitzen und (so wie ich es im Review deuten würde) nur ein Getränk haben. Ja, da haben sich halt Kunden drüber beschwert, dass sie ja aus dem Laden verwiesen wurden und dort nicht stundenlang sitzen durften obwohl sie ja was bestellt hatten. Was ich aber von der Seite des cafes nachvollziehen kann, dass ein Getränk = +/- 4 Stunden Aufenthalt schon doof ist.

Ich persönlich finde 1 Getränk = 1 Stunde Aufenthalt ganz in Ordnung und halte mich auch an (meine eigene) Regel :D. Aber ich denke da stimmen mir viele zu, dass das ein gutes Zeitfenster ist.

Nun aber sind auf den ganzen Tischen Sticker verteilt, dass es ja kein "study-place" ist. Vermutlich weil es jetzt zu oft passiert ist, dass welche die Tische stundenlang blockiert haben und im Verhältnis zu wenig bestellt haben.

Aber inwiefern darf das sein? Ich habe zwar nicht oft dort gelernt, aber wenn ich mir ein cafe zum Lernen rausgesucht hätte, wäre es immer das gewesen.

Andererseits ist es ja deren Hausrecht. Aber wenn ich da mit nem Laptop alleine sitzen würde, dürften die mich dann rausschmeißen? Theoretisch kann der Laptop ja auch einfach so zum Zeitvertreib dienen.

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Finde ich gut, würde ich auch so machen.

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Hm, diese Regulierung ist eigentlich nichts Halbes und nichts Ganzes. Bei Schlüsselverlust kommt es immer darauf an, ob anhand des Schlüssels überhaupt Rückschluss auf das Schloss gezogen werden kann. Wenn das nicht der Fall ist, muss nur der Ersatz der tatsächlich verloren Schlüssel gezahlt werden. Weder ein neues Schloss, noch andere Schlüssel. Falls Rückschluss gezogen werden kann, muss auch ein neues Schloss ersetzt werden und dann im Fall einer Schließanlage auch die anderen Schlüssel (allerdings nur zum Zeitwert und regelmäßig auch nur, wenn ein Schließplan und alle darin aufgelisteten Schlüssel vorgelegt werden können). Hier wurde irgend so ein Zwischending gemacht.

Mir ist nicht klar ob die restliche Zahlung nun wegen fehlendem Versicherungsschutz (was ich anhand der Bedingungen nicht nachvollziehen kann) oder wegen mangelnder Haftung (siehe Erklärung im oberen Teil) abgelehnt wurde.

In ersterem Fall solltet ihr nochmal fragen welcher konkrete Ausschluss greifen soll. Im schlechtesten Fall müsstet ihr die Differenz selber zahlen.

In letzterem Fall müsste letztendlich der Vermieter klagen und ein Gericht müsste entscheiden, welcher Schadenersatz ihm nun zusteht. In dem Fall müsstet ihr nichts selber zahlen.

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Augenscheinlich bist du Versicherungsnehmer aber nicht Halter und entsprechend wird das Auto auch nicht umgemeldet. In dem Fall hast du kein Sonderkündigungsrecht. Der Vertrag kann ordentlich zum Ablauf gekündigt werden.

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Das ist realistisch und die Haftpflichtversicherung wird erstmal von Vorsatz ausgehen und die Regulierung ablehnen.

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Die PKV richtet sich nicht nach dem Einkommen, von daher: Nein.

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Weil sie das, was passiert, gut finden. Stell dir vor, nicht jeder hat die selbe Meinung.

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**Verkehrsunfall und Versicherung**?

Heute hatte ich zum ersten Mal einen kleinen Unfall im Straßenverkehr und brauche euren Rat und eure Meinung. 

**Situation:** 

Ich stand an einer Kreuzung und wollte abbiegen. Aufgrund einer Reihe von geparkten Autos an der Straßenrand-Parkzone war die Sicht sehr schlecht, sodass ich nicht erkennen konnte, ob ein Auto kommt und ob ich bereits abbiegen kann. Letztendlich war kein Auto zu sehen, aber plötzlich tauchte eines auf und fuhr schnell. Ich hatte meine Fahrzeugfront bereits etwas auf die Straße hinausgeschoben und musste deshalb leicht zurücksetzen. 

Hinter mir stand jedoch ein anderes Auto sehr nah, und da kein ausreichender Abstand bestand, sind wir gleichzeitig zusammengestoßen – ich mit meinem Heck gegen seine Front. Der andere Fahrer rief die Polizei. 

Die Polizei sieht mich in jedem Fall als schuldigen Verursacher. Ich gebe zu, dass ich eine Mitschuld trage, aber meiner Meinung nach hätte der andere Fahrer auch ausreichend Abstand halten müssen – das spielt jedoch keine Rolle mehr. 

Letztendlich habe ich ein Bußgeld in Höhe von 35 € bezahlt, und die Polizei hat einen Bericht erstellt, den ich meiner Versicherung ADAC schicken muss. 

Die Schäden an dem anderen Auto sind jedoch so geringfügig, dass ich sie selbst bezahlen kann, anstatt dass mein Versicherungsrabatt sinkt und meine Versicherungsprämie steigt. Die Polizei hat mir gesagt, dass ich den Schaden selbst bezahlen kann, aber den Bericht trotzdem innerhalb von drei Tagen an meine Versicherung schicken muss. 

**Meine Hauptfrage:** 

Wenn ich den Schaden selbst bezahle und meiner Versicherung – wie von der Polizei gesagt – den Vorfall melde, dabei aber ergänze, dass ich die Kosten selbst übernommen habe, wird mein Schadenfreiheitsrabatt trotzdem herabgestuft? Wird meine Versicherung trotzdem teurer, auch wenn ich den Schaden selbst reguliert habe? 

Meine Versicherung: **ADAC Teilkasko**

Die Schäden sehen so aus (Punkte, nicht Kratzer).

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Wenn der Schadenfall bis Ende des Jahres ohne Regulierung geschlossen wurde, erfolgt keine Rückstufung der SF Klasse.

Du kannst auch die Versicherung den Fall bezahlen lassen und ihr dann die Kosten zurückzahlen. Auch dann erfolgt keine Rückstufung.

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Na klar kannst du.

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