Kuss einer Person unter 14?

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Was würde passieren wenn ich als 18 jähriger einem 13 jährigen einen oder mehrere Zungenküsse gegeben hätte bzw. im Bett gelegen und gekuschelt?

Das dürfte im Regelfall als Verbrechen nach § 176 Abs. 1 Nr. 1 StGB zu werten sein. Selbst ein einfacher Kuss auf den Mund kann im Einzelfall bereits als sexuelle Handlung zu werten sein, wenn die Gesamtumstände eine solche Wertung nahelegen (vgl. hierzu u. a. BGH, Urteil vom 18.01.2023 - 5 StR 218/22, ab Rn. 17). Ein Zungenkuss jedenfalls ist im Regelfall als sexuelle Handlung zu werten, insbesondere im Kontext entsprechender Begleithandlungen.

Wenn dieser Sachverhalt den Ermittlungsbehörden zur Kenntnis gelangt, müssen diese ermitteln. Eine Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft oder das Gericht kommt nur in Betracht, wenn hinsichtlich des Beschuldigten Jugendstrafrecht angewendet wird. Nach allgemeinem Strafrecht würde hier kein Weg an einer Anklageerhebung und einer Verurteilung zu einer (bedingten) Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr vorbeiführen. Eine Anwendbarkeit des § 176 Abs. 2 StGB dürfte hier im Regelfall schon aufgrund des eben nicht mehr unerheblichen Altersunterschiedes nicht in Betracht kommen.

Hinweis: Ich bin kein Anwalt, das ist keine Rechtsberatung. Ich gehe grundsätzlich von BRD-Recht aus, keine Anwendbarkeit auf das Recht anderer (deutschsprachiger) Länder. Angaben und Einschätzungen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Garantie für Richtigkeit und Vollständigkeit.

Rumknutschen zählt bereits als sexuelle Handlung und das wäre bereits Verboten. Es kommt niemals automatisch zu einer Verurteilung, denn sowas müsste man ja erst einmal beweisen können..

Hallo Anonym224435211!

Da kaum ein Mensch nach dem Alter fragt, sind solche Konstellationen auch nicht ungewöhnlich. Logisch betrachtet man alles nur fiktiv und geht alle frei erfundenen Angaben entspannt durch. Zudem urteilt man nicht, da es "dein" Leben ist.

Kurzum: Wo kein Kläger, da kein Richter.

Und einmal ganz ehrlich.
Wenn sich zwei Menschen mögen oder lieben, dann wird man wohl kaum am Rad drehen und alle Beteiligten an den Pranger stellen und dann hängen. Da eh kein Mensch nach dem Alter fragt, kann so etwas bei einigen Menschen durchaus passieren. Ist halt so.

Das Recht ist dahingehend aber klar. Ein kurzer Kuss auf dem Mund oder die Wange wird "so" nicht als sexuelle Handlung gewertet. Sobald "nur" ein Kuss auf dem Mund "länger" andauert oder es sich um einen Zungenkuss handelt,
wäre es eine sexuelle Handlung.

Wieso Angeklagte? Wo kein Kläger, da kein Richter!

Außerdem werden manche Dinge "so" geregelt. Bei uns in der Firma haben wir auch Eltern, Kinder und Teens, die sich beraten lassen und schon Panik schieben. Da muss man einfach mit den Kindern, Teenagern (auch ein 18 Jähriger ist im Grunde noch ein Teenager und befindet sich demnach noch in der Adoleszenz) reden und schauen, ob beide sich mögen/lieben oder ob da andere "böse" Absichten dahinterstecken. Dies wird nämlich gerne missachtet. Es geht um den Grund/die Intension, nicht um das Alter oder die Tat. Zumindest differenziere ich bei den Gesprächen.

Kooperation wirkt sich positiv/mildernd auf das Strafmaß aus. Und eine "psychologische" Erkrankung hört sich eher nach Ausrede an. Klar gibt es das und wenn mildernde Umstände vorliegen und eine Person "geistig" noch nicht so reif ist, bräuchte es gar keine psychischen Umstände. Zumal ein 18-Jähriger noch als Heranwachsender gilt. Du machst dir zu viel Stress!

Dritte erfahren dies doch gar nicht. Welches Mädel oder welcher Typ prahlt denn damit herum? Ansonsten wäre es eh nur eine Behauptung. Wenn Leute etwas behaupten oder gesehen haben wollen, dann waren die eben blind. Behaupten können Menschen viele Dinge!

Ich rate meinen zumeist jungen Kunden/Klienten immer dazu, nichts an die große Glocke zu hängen, anständig zu bleiben, Weibchen gut zu behandeln und abzuwarten, bis das Mädel 14 ist.

Du glaubst gar nicht, mit welchen Dingen ich mich den ganzen Tag herumschlagen muss. Es sind alles "menschlich" normale Dinge, aber die Gesellschaft nebst Eltern drehen nur noch am Rad und sehen stets das Böse überall. Meine Güte, da geht es um Kinder, Teenager usw. Es ist nicht neu, dass Mädels für ältere Jungs schwärmen. Also da sollte man keinen Strick drehen und einen Stock im Po haben.
Auch bei diesem Thema wird immer gejammert und pauschalisiert.

Schau einmal. Bei mir liegen Kundenakten, bei denen es um Sex & Schwangerschaften geht, auf dem Tisch. Manche Mädels sind 13, 14 und Jungs auch oft 14, 15, 16 usw. Das geht schnell. Und welcher Mensch fragt denn nach dem Alter? Und wenn man eh geil triebgesteuert ist, geht das schnell.
Und dann wird immer gleich Panik geschoben und das Gesetz so ernstgenommen?
So, als würde ich eine Anzeige erstatten, weil mein Nachbar exakt 1mm zu weit parkt. Kindergarten!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Vermutlich nein.

Kindern gegenüber sind alle sexuellen Handlungen als sexueller Missbrauch strafbar – egal ob diese mit oder ohne Körperkontakt durchgeführt werden. Dies gilt auch dann, wenn das Kind vermeintlich einverstanden ist oder die sexuelle Handlung sogar veranlasst. Der Hintergrund ist, dass Kinder ihre Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung noch nicht entwickelt haben und deswegen nicht in der Lage sind, eigenständig in sexuelle Handlungen einzuwilligen.

https://beauftragte-missbrauch.de/themen/recht/strafrecht

Es kommt niemals bei irgendwas "automatisch" zu einer Verurteilung, auch wenn man, so wie du in diesem Fall, eine Straftat begangen hat.