Strafe Verkehrsdelikte und Sexualdelikte?

Ich habe zuletzt ein bisschen philosophiert und mich folgendes gefragt:

Wieso sind die Strafen für Verkehrsdelikte, die entweder mit einer hohen Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder sogar dem Tod eines Menschen enden, häufig vergleichsweise niedrig?

Ich beziehe mich hier auf Delikte, die zwar noch nicht den Tatbestand eines vorsätzlichen Tötungsdelikts erreichen (z.B. Kudammraser), aber in denen z.B. ein Autofahrer ein schwerwiegendes Risiko eingeht und der Autofahrer das auch wusste. Z.B. das Überholen an einer äußerst unübersichtlichen Stelle mit tödlichem Ausgang. In solchen Fällen sind Strafen bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe üblich, selten höher, öfter niedriger.

Ich vergleiche das jetzt mal mit den Sexualdelikten (Vergewaltigung, Kindesmissbrauch), welche laut Rechtsprechung abstrakte Gefährdungsdelikte sind. Hier sind die Strafen selbst in Fällen, in denen ausnahmsweise keine Folgenschäden erkennbar sind (sehr selten der Fall, aber gibt es definitiv, ansonsten wären es keine abstrakten Gefährdungsdelikte), aber es zur Penetration kam, schon höher als zwei Jahre, wenn ein Schaden eintritt, dann eher 4 bis 8 Jahre.

Ich finde es richtig, dass die Strafen bei Sexualdelikten hoch sind, aber wieso sind sie bei gefährlichen und sogar tödlichen Verkehrsunfällen nicht mindestens genauso hoch, wenn der Täter nicht bloß unachtsam war, sondern gewissermaßen russisch Roulette gespielt hat (z.B. Überholen an unübersichtlicher Stelle)? Auch hier wusste man um das Risiko, hat rücksichtslos das Risiko ausgeblendet und sogar das Leben (und nicht "nur" die psychische Unversehrtheit) als höchstes Rechtsgut im deutschen Recht verletzt.

Was sagt ihr zu der Argumentation?

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In Kurzform: Das Strafmaß bei Sexualstraftaten ist in den letzten Jahren und Jahrzehnten teilweise massiv erhöht worden, ohne dass man dabei das Strafmaß für andere Delikte vergleichbar mitgezogen hätte. Das führt dazu, dass das Strafmaß verschiedener Delikte teilweise in keiner angemessenen Relation zueinander mehr steht.

Die Strafen für Delikte im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr sind in Deutschland ohnehin ausgesprochen niedrig. Das mag eine Ausprägung unserer Autoverbundenheit sein - aber vermutlich spielen hier auch noch andere Aspekte mit rein.

Verzerrt wird der Vergleich teilweise durch die Einbeziehung der Verurteilungen aus dem Jugendstrafrecht - hier haben die Richter sehr großen Ermessensspielraum nach unten und nutzen diesen oft auch in erheblichem Umfang aus. Das kann man punktuell durchaus kritisch sehen.

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Es bedarf also keiner Überredung, es genügt ein allgemeiner Hinweis, solange mindestens bedingter Vorsatz vorliegt.

Das setzt allerdings u. A. voraus, dass das Opfer zu einer Entscheidung (Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution) veranlasst wird, die es ohne die Einwirkung des Täters nicht getroffen hätte (vgl. dazu bspw. BGH 5 StR 245/20, Beschluss vom 2. September 2020, Rn. 4, HRRS 2020 Nr. 1276).

Aber ja, der Begriff des "Veranlassens" ist relativ weit gefasst.

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Das hängt wesentlich davon ab, ob sich diese Messer einhändig öffnen und arretieren lassen und wo du sie führen willst.

Grundsätzlich zum Führen von Messern:

  • Die meisten Messer, die man in Deutschland kaufen kann, sind keine Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a WaffG. Damit gibt es hier keine Altersbeschränkung für den Umgang.
  • Wenn es sich um eine Waffe i.S.d. § 42a Abs. 1 Nr. 2 WaffG, ein feststehende Messer mit einer Klingenlänge von mehr als 12 cm oder um ein Klappmesser mit einer einhändig zu öffnenden und feststellbaren (arretierbaren) Klinge (Einhandmesser) handelt, ist das Führen in der Öffentlichkeit verboten (§ 42a Abs. 1 Nr. 3 WaffG). Davon ausgenommen sind der Transport in einem verschlossenen Behältnis und das Führen in Zusammenhang mit einem berechtigten Interesse (Abs. 2). Da "verschlossen" im WaffG nicht weiter definiert wird, ist die exakte Auslegung umstritten. Mit "abgeschlossen" bist du aber auf jeden Fall auf der sicheren Seite.
  • Ein Führen solcher Messer ohne berechtigtes Interesse ist eine Ordnungswidrigkeit (§ 42a Abs. 1 Nr. 3 WaffG), die mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 € geahndet werden kann (§ 53 Abs. 1 Nr. 21 a i.V.m. Abs. 2 WaffG).
  • In der Praxis dürfte es bei einem Erstverstoß auf ein maximal dreistelliges, bei einem Minderjährigen gehoben zweistelliges Bußgeld hinauslaufen.
  • Das Messer kann außerdem ersatzlos eingezogen werden (§ 54 Abs. 2 WaffG).

Nach aktueller Rechtslage ist das Führen von Messern (jeglicher Art) außerdem grundsätzlich verboten

  • auf öffentlichen Versammlungen i.S.d. § 42 Abs. 1 WaffG,
  • auf Versammlung i.S.d. Versammlungsgesetzes des Bundes (siehe dazu § 2 VersammlG) oder i.S.d. Versammlungsgesetzes des jeweiligen Bundeslandes sowie auf dem Weg zu einer solchen,
  • in Waffenverbotszonen i.S.d. § 42 Abs. 5 WaffG,
  • an den § 42b WaffG genannten Orten (Verkehrsmittel und Einrichtungen des öffentlichen Personenfernverkehrs), sowie im Bereich der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes, sofern und soweit entsprechende Rechtsverordnungen bestehen.

An anderen Orten kann das Führen von Messern nach anderen Rechtsgrundlagen verboten oder eingeschränkt sein.

Ich gehe grundsätzlich von BRD-Recht aus. Keine Anwendbarkeit auf das Recht anderer (deutschsprachiger) Länder.

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100 € pro Minuten dürften ziemlich sicher nicht durchsetzbar sein. Bei 100 € pro Stunde kann das schon anders aussehen, jedenfalls soweit es als vertraglich vereinbarte Parkgebühr einzustufen ist.

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Ich habe widersprochen.

Von den Standardeinstellungen her ist die elektronische Patientenakte schlichtweg ein datenschutzmäßiger SuperGAU. Und angesichts dessen, was man bislang aus dem Bereich der IT-Sicherheit zur elektronische Patientenakte gehört bzw. gelesen hat, kann man nur fassungslos den Kopf schütteln.

Es ist keine Frage ob, sondern nur wann diese Datensammlung unbefugten Dritten in die Hände fällt.

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Kurz und knapp: Wenn Dienstreisen im Arbeitsvertrag nicht vorgesehen sind und du es im Zweifel auf einen Streit ankommen lassen willst, geht zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht und lass dich dort beraten. Die Sachlage ist m. E. zu individuell und speziell für dieses Forum.

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Die PVZ - alle Jahre wieder... ;)

Hast du eine Widerrufsbelehrung in Textform erhalten? Wenn ja, hättest du innerhalb von 14 Tagen den Vertrag widerrufen können - danach ist es zu spät.

Wenn du ein Abo abgeschlossen hast, hättest du auf jeden Fall eine Bestätigung und Widerrufsbelehrung in Textform erhalten müssen, also per Post oder per E-Mail. So lange das nicht geschehen ist, kannst du widerrufen.

Ich habe vorsorglich schon mal mein Musterschreiben für solche Fälle rausgesucht:

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Sehr geehrte Damen und Herren,

bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom XX.XX.20XX teile ich Ihnen mit, dass eine Geschäftsbeziehung mit Ihnen nicht existiert. Insbesondere habe ich nie einen Vertrag jeglicher Art mit Ihnen geschlossen oder Leistungen Ihres Hauses in Anspruch genommen.

Dass die unverlangte Zusendung von Artikeln keine Ansprüche gegen einen Verbraucher begründet (§ 241a BGB), brauche ich Ihnen ja wohl nicht zu erklären.

Sollte Ihnen ein mit meinen Personendaten abgeschlossener Vertrag -welcher Art auch immer- vorliegen, bitte ich um zeitnahe Übersendung einer Kopie sowie aller beim Vertragsabschluss erhobenen Daten, damit ich einen möglichen Identitätsdiebstahl prüfen und entsprechende Maßnahmen ergreifen kann.

Eine unterstelle vertragliche Bindung und alle damit verbundenen Forderungen monetärer oder sonstiger Art weise ich entschieden zurück.

Rein vorsorglich widerrufe ich alle angeblich abgeschlossenen Verträge, bestreite den Erhalt einer Widerrufsbelehrung und fechte diese Verträge hilfsweise wegen Irrtum und Täuschung an (§ 119 / § 123 BGB).

Weiterhin ersuche ich Sie um Auskunft, an wen meine personenbezogenen Daten Ihrerseits bereits übermittelt wurden. Mein Schreiben ist insofern auch als Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO zu verstehen. Bitte veranlassen Sie anschließend eine unverzügliche Löschung und / oder hilfsweise Sperrung meiner Daten bei Ihnen sowie allen Empfängern meiner Daten und bestätigen Sie mir diese.

Als Wiedervorlagetermin habe ich mir den XX.XX.20XX notiert.

Mit freundlichen Grüßen

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Wichtiger Hinweis: Ich bin kein Anwalt, ich leiste keine Rechtsberatung. Ich gehe grundsätzlich von BRD-Recht aus, keine Anwendbarkeit auf das Recht anderer (deutschsprachiger) Länder. Angaben und Einschätzungen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Garantie für Richtigkeit und Vollständigkeit. Meine Entwürfe schreibe ich aus kaufmännischer Sicht, Hilfestellungen erfolgen als privater Freundschaftsdienst, ich kann keine Haftung für Irrtümer und Fehler und daraus resultierende Schäden übernehmen. Alle Entscheidungen in der Sache triffst und verantwortest ausschließlich du selbst.

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welche hilfen gibt es ohne das meine eltern zahlen müssen

Familie, Freunde, Verwandte.

Nein, der Steuerzahler wird dir hier sicher keine Wohnung finanzieren - darum wirst du dich schon selbst kümmern müssen.

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Wende dich an deine örtliche Verbraucherschutzzentrale.

Die entscheidende Frage ist hier m. E., ob die Dienstleistung bereits vollständig erbracht wurde, bevor dem Unternehmer der Widerruf zugegangen ist (§ 356 Abs. 4 Nr. 2 BGB).

Zu prüfen wäre hier auch, ob die Widerrufsfrist hier möglicherweise mangels korrekter Belehrung noch gar nicht begonnen hat.

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Mullvad und Perfect Privacy haben einen recht guten Ruf in der Privacy-Szene.

Die entscheidende Frage ist aber: Wozu benötigst du einen VPN? Wenn man deine Anforderungen nicht kennt, kann man auch keine seröse Empfehlung abgeben. Siehe dazu auch: https://www.kuketz-blog.de/anonymitaet-die-haltlosen-werbeversprechen-der-vpn-anbieter/

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3 x 112, davon 1 x FW, 2 x RTW.

  • Feuerwehr, ca. 2018: unklarere Brandmelderauslösung in Mehrparteienhaus, war aber letztlich ein harmloser Defekt
  • RTW, 2020: scheinbar weggetretener Kunde (hat sich nachher als Herzinfarkt herausgestellt)
  • RTW, 2023: Arbeitsunfall mit Oberschenkelhalsbruch, RTW hat dann auch relativ zügig NEF nachgefordert

Mit der Polizei habe ich immer nur über deren reguläre Dienststellen-Rufnummer telefoniert (oder die Pol hat mich aktiv angerufen) , für die 110 gab es bislang keine Notwendigkeit.

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Wie viele Anschläge sind in den letzten Jahren mit legal besessenen Schusswaffen begangen worden?

Aber ja, bei der fortlaufenden Überprüfung der Zuverlässigkeit und der sonstigen Erlaubnisvoraussetzungen der WBK-Inhaber hängen die zuständigen Waffenbehörden teilweise massiv hinterher. Hier fehlt es über weite Strecken schlicht an Personal.

Anekdote dazu: Eine mir näher bekannte Person hat Anfang der 80er-Jahre mal eine WBK als Jäger erhalten. Der letzte Jagdschein wurde Mitte der 80er-Jahre gelöst. Und jetzt ratet mal, wann der hiesigen Waffenbehörde aufgefallen ist, dass die Voraussetzungen für die WBK gar nicht mehr vorliegen ;)

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Der Arbeitgeber kann euch vorschreiben, dass ihr Mehr-Faktor-Authtifizierung verwenden müsst. Er kann euch aber nicht vorschreiben, dass ihr dafür eure privaten Endgeräte verwenden müsst. Also fordere den Arbeitgeber auf, dir ein entsprechendes Gerät bereitzustellen. Das kannst du dann nach Feierabend ja ausschalten.

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Bitte um Einschätzung: Scam oder legitim?

Hallo zusammen,

ich habe heute in meinem Spam-Ordner folgende E-Mail gefunden:

Hello pеrvеrt,

This mеssаgе was sent from your own Microsoft account.

You аrе currеntly in а very serious situаtiоn. However, there is а wаy out—if you аct wisely.

Have you ever hеаrd of Pegаsus? It's а sоphisticated spyware tооl that instаlls on соmputers and smartphоnes, letting hаckers monitor dеvicе оwnеrs’ activity. It grants аccеss to your wеbcam, mеssеngеrs, еmails, саll logs, and mоre. It works seаmlessly on Andrоid, іOS, macOS, and Windows. You аlrеаdy undеrstаnd what this is аbоut.

Several mоnths аgо, I instаllеd it on аll of your dеvicеs. You wеrеn’t pаrticulаrly cаutiоus аbоut which links you сlicked оnlinе—and thаt wаs your mistаkе. Since then, I’ve оbsеrvеd every аspеct оf your privаtе lifе. Onе pаrticulаr dеtаil stood оut.

I hаvе саpturеd еxplicit fооtаgе оf you pleаsuring yoursеlf tо highly cоntrоvеrsiаl pоrnоgrаphy. Givеn the rеpеаtеd аnd spеcific gеnrе, it’s sаfе to соncludе your prеfеrеncеs аrе disturbingly dеviаnt.

I dоubt you wаnt your friеnds, fаmily, or соllеаguеs to еvеr sее thаt fооtаgе. But I саn mаkе it hаppеn—with just а fеw сlicks.

Everyone in your соntасt list will rесеivе the mаtеriаl: viа WhatsApp, Telegram, Instagram, Facebook, еmаil—еvеrywherе. It will bе а digitаl tsunаmi thаt wipеs аwаy еvеrything in its pаth—stаrting with your fоrmеr lifе.

Don’t fооl yoursеlf intо thinking you’rе the victim hеrе. Whаt’s rеcоrdеd rеvеаls who you rеаlly аrе. Cоnsidеr this your rеckоning.

I sее еvеrything. But dоn’t раnic. Just likе the Gоd you might prаy tо, I, too, саn show mеrcy. But mеrcy hаs its price.

Trаnsfеr 1250 USD worth of Litecoin (LTC) to the fоllоwing wаllеt аddrеss: ltc1qnm6w78tq4tfxhlzplst2pjgl36uq8d35fwfzup

Onсе I соnfirm the trаnsаctiоn, I will pеrmаnеntly dеlеtе аll соmрrоmising fооtаgе, rеmоvе Pegasus from your dеvicеs, and disарреаr from your lifе. You hаvе my wоrd—this is strictly businеss. Withоut the раymеnt, I’ll dеstrоy your rерutаtiоn withоut hеsitаtiоn.

I’ll bе nоtifiеd whеn you оpеn this еmаil. Frоm thаt mоmеnt, you’ll hаvе еxасtly 48 hоurs to соmрlеtе the раymеnt. If you’rе nеw to сrурtосurrеnсу, dоn’t worry—it’s simplе. Sеаrch “how to buy Litecoin” or “crypto exchange,” and fоllоw the stерs. It’s nо hаrdеr thаn buying sоmеthing оnlinе.

You аrе wаrnеd:

* Do nоt rерly to this еmаil. It wаs sеnt from your own Microsoft аccount.

* Do nоt соntаct the pоlicе. I will knоw. The mаtеriаl will gо рubliс.

* Do nоt аttеmpt to rеsеt or dеstrоy your dеvicеs. I аm wаtching еvеrything you dо.

Аnd rеmеmbеr—сrурtосurrеnсу trаnsасtiоns аrе аnоnymоus. You wоn’t trасе me.

This is your оnе аnd оnly wаrning.

Be smаrt. Stаy quiеt. Раy.

Im Internet finde ich ausschließlich Beiträge, die klar davon ausgehen, dass es sich hierbei um einen typischen Erpressungsversuch (Scam) handelt. Dennoch verunsichert mich die Nachricht sehr, zumal sie tatsächlich scheinbar von meiner eigenen E-Mail-Adresse an mich selbst geschickt wurde. Als Absender wird meine Adresse angezeigt.

Daher meine Fragen:

  1. Kann eine solche E-Mail wirklich über das eigene Konto versendet worden sein, oder ist das bloß ein gefälschter Absender (E-Mail-Spoofing)?
  2. Welche zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen würdet ihr mir empfehlen, um in Zukunft besser geschützt zu sein bzw. solche Mails zu vermeiden?
  3. Reicht es, das Ganze zu ignorieren und ggf. die Adresse zu blockieren?

Ich hoffe sehr, dass es sich um einen Fake handelt – bin aber für jede fachliche Einschätzung dankbar.

Vielen Dank und einen schönen Abend euch!

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Bekommen wir jede Woche, sogar an Funktionsadressen wie info@ und webmaster@ ;)

Das ist billiger Betrug, diese Mails gehen täglich (mit exakt dem selben Wortlaut) zu Hundetausenden raus.

Ganz grundsätzlich: Wenn keine kompromittierenden Bilder von dir bei der ersten Mail dabei sind, gibt es keine solchen Bilder. Definitiv nicht. Punkt.

Kann eine solche E-Mail wirklich über das eigene Konto versendet worden sein, oder ist das bloß ein gefälschter Absender (E-Mail-Spoofing)?

In der Regel Letzteres. Konkret lässt sich das aber nur beantworten, wenn man die Mailheader prüft.

Welche zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen würdet ihr mir empfehlen, um in Zukunft besser geschützt zu sein bzw. solche Mails zu vermeiden?

Postfach bei einem Mailprovider mit Domain vom Provider oder eigene Domain? Im ersteren Falle kannst du nicht viel tun, der Ball liegt bei deinem Provider.

Reicht es, das Ganze zu ignorieren und ggf. die Adresse zu blockieren?

Ja. Adresse blocken bringt nicht viel, wenn das deine eigene ist ;)

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Die Kündigungsfristen können hier frei vereinbart werden, daher kann man ohne Kenntnis des Mietvertrages nichts konkretes dazu sagen. Die gesetzliche Regelung findest du in § 580a Abs. 1 BGB, falls keine abweichende Fristen vereinbart wurden.

Ich gehe grundsätzlich von BRD-Recht aus. Keine Anwendbarkeit auf das Recht anderer (deutschsprachiger) Länder.

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Waren die aktuellen Sabotage-Handlungen in NRW auf das System der Bahn das Werk rechtsextreme Akteur*innen?

Rechte Akteur*innen haben in der Vergangenheit kein Geheimnis daraus gemacht, dass sie die Verkehrswende verachten. Für sie steht der ICE nicht für Fortschritt, sondern für “Zwangsökologie”, für “Globalismus auf Schienen”, für alles, was sich ihrem Wunsch nach fossiler Rückwärtsgewandtheit widersetzt. Die Bahn ist für sie ein Feindbild – genauso wie Windräder, Gendersternchen und Lastenräder mit Regenverdeck.

Dass gerade jetzt, in einer Phase intensiver klimapolitischer Debatten, kritische Bahn-Infrastruktur attackiert wird, sollte uns aufhorchen lassen. Nicht wenige in den rechtskonservativen Echokammern fantasieren offen von der „Rückeroberung“ der Straße – natürlich mit dem Dieselmotor als Bannerträger. In ihrer Welt ist die pünktliche Bahn ein Albtraum, denn sie beweist, dass es Alternativen gibt zum großdeutschen Tempolimit-Fetisch.

Wenn das Rückgrat klimafreundlicher Mobilität – die Bahn – zum wiederholten Male durch gezielte Sabotageakte lahmgelegt wird, stellt sich nicht nur die technische, sondern auch die politische Frage: Cui bono? Wer profitiert davon, wenn Züge stillstehen, Verspätungen eskalieren und das Vertrauen in den öffentlichen Verkehr systematisch erodiert?

Es wäre naiv zu glauben, dass solche Akte im luftleeren Raum geschehen. Vielmehr drängt sich ein beunruhigender Verdacht auf: Handelt es sich hier um gezielte Angriffe aus einem Milieu, das die Bahn nicht nur als Verkehrsmittel, sondern als ideologisches Symbol hasst? Als Sinnbild einer solidarischen, nachhaltigen Gesellschaft, in der Mobilität nicht länger ein Vorrecht der oberen 30.000 SUV-Besitzer*innen ist?

Daher muss es erlaubt sein, die Frage offen zu stellen: Ist es wirklich Zufall – oder erleben wir hier bereits den Beginn einer neuen Form der klimapolitisch motivierten Sabotage durch das rechte Lager?

Denn wer die Bahn sabotiert, sabotiert nicht nur Gleise – sondern auch eine gerechtere, ökologischere Zukunft. Und das ist kein Vandalismus. Das ist Ideologie auf Schienen.

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Schön faktenfrei Beitrag. Nach aktuellem Kenntnisstand waren es -mal wieder- Linksextreme.

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Eine Wehrpflicht muss für alle Geschlechter gelten, genauso wie alle anderen Pflichten und Rechte auch.

Es gibt aber derzeit so oder so keine Ressourcen für eine breite Wehrpflicht (weder personell noch von der Ausrüstung und Unterbringung), die müsste man erst mal über Jahre aufbauen.

Ohnehin ist der Nutzen der Wehrpflicht für das deutsche Verteidigungskonzept fraglich. Der Mangel besteht nicht primär bei einfachen Soldaten, sondern bei den technischen Spezialisten. Bewerber für die Kampftruppen hat die Bundeswehr mehr als genug. Schwierig ist die Personalgewinnung in den Bereichen, in denen die Bundeswehr mit der Wirtschaft und dem öffentlichen Dienst konkurriert. Hier muss die Bundeswehr als Arbeitgeber (wieder) attraktiver werden - mit Zwang wird man diese Positionen nicht adäquat besetzen können.

Was wir jetzt vor allem brauchen, ist ein neuer gesellschaftlicher Blick aufs Militär, wir brauchen wieder eine stärkere Einbindung der Bundeswehr in die Zivilgesellschaft. So lange die Bundeswehr in weiten Teilen der Bevölkerung als "Schmuddelkind" wahrgenommen wird, werden wir nach meiner Überzeugung keine reelle Wehrhaftigkeit der BRD erreichen.

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Meine Lieblingstheorie: Die ganzen Verschwörungstheorien werden in Wahrheit von "denen da oben" verbreitet, um uns von den echten Verschwörungen abzulenken.

Falls ihr plötzlich nichts mehr von mit hören bzw. lesen solltet, hatte ich wohl recht...

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Passwort-Manager - lokal, online oder brauch ich nicht

Hallo 👋🏻

Eine weitere Diskussion ist eröffnet. Heute geht es um Passwort-Manager. Ich persönlich empfinde sie als schwierig, ich habe das Gefühl, ich hab keine wirkliche Kontrolle darüber, vor allem dann nicht, wenn ich Geräte mit unterschiedlichen Systemen nutze, so bin ich an meinem Laptop über Microsoft angemeldet und übers Handy auf Google, schon das macht es schwer, Passwörter zu synchronisieren auch wenn man wohl über Cloud Dienste und entsprechende Plugins Abhilfe schaffen kann, nur bin ich ehrlich, mir fehlt allein das Wissen darum, wie ich einen seriösen Anbieter erkennen soll, ganz gleich ob lokal oder über Cloud. Da war mein bisheriges Motto: Vertraue nur dir selbst.

Ich bin ein Fan von sicherem notieren, ich hab meine Passwörter in einem Buch, welches in einem Tresor steckt, zudem merke ich mir die meisten Passwörter, die ich täglich nutze und das sind teils komplexe, 12-16 stellige, mit allem drum und dran.

Ich soll PWM testen und allein das fühlt sich schon unsicher an, ich fühle mich erschlagen von all den Tools, die geboten werden, Geräteübergreifend, sicheres teilen, Cloud Dient, geht es bei Passwörtern nicht explizit darum, dass man die nicht teilt?

Wie handhabt ihr das mit euren Passwörtern, verwendet ihr Manager, habt ihr zu leichte Passwörter und hat sich das schon einmal gerächt? Verwendet ihr komplexe Passwörter und wie merkt ihr euch diese, wenn ihr sie euch merkt?

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Für alle "Offline-Passwörter" (Festplattenverschlüsselung, Userpasswort am PC, PW für PW-Manager u.ä.) verwende ich unterschiedliche komplexe Passwörter mit einer Länge (je nach Anwendungszweck) zwischen 16 und ca. 30 Zeichen (Ziffern, Buchstaben, Sonderzeichen). Und ja, die kann ich mir merken - aber auch nur, wenn ich sie regelmäßig eingebe.

Für den Rest: KeepassXC bzw. KeePassDX fürs Handy (Android)

Synchronisierung zwischen PC und Handy mache ich händisch, auf dem Handy habe und brauche ich ohnehin nur sehr wenige Passwörter.

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Die strafrechtliche Seite ist eine Sache. Zivilrechtlich kannst du aber natürlich Forderungen gegen die Firma, zu der der LKW gehört und deren Versicherung stellen. Dazu kann dich dein Anwalt beraten.

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