Park Collect Rechnung?

3 Antworten

Es handelt sich hier nur um ein Bußgeld, sondern um eine zivilrechtliche Forderung, die mit einer Vertragsstrafe oder einem Schadensersatzanspruch begründet wird. Die Verjährungsfrist richtet sich daher nach § 195; § 199 Abs. 1 BGB und beträgt hier somit drei Jahre zum Jahresende. Ansprüche aus 2025 verjähren also erst zum 31.12.2028.

Zur weiteren Rechtslage:

Du hast mit der Benutzung des Parkplatzes den dort (gut erkennbar) aushängenden Vertragsbedingungen und den entsprechenden Vertragsstrafen bei Nichtbeachtung der Parkregeln zugestimmt. Grundsätzlich ist an solchen Verträgen und der Durchsetzung der Vertragsstrafen nichts auszusetzen. Die Wirksamkeit des Vertragsabschlusses und der entsprechenden Regelungen vorausgesetzt, dürfte die Forderung rechtlich Bestand haben und auf dem zivilen Rechtswege durchsetzbar sein.

Was könnte passieren, wenn ich es nicht bezahle?

Zwei Möglichkeiten:

  • Mahnung, Inkasso, Rechtsanwalt, Gericht, Gerichtsvollzieher, Pfändung
  • oder die Betreibung wird irgendwann aufgegeben und die Forderung ausgebucht

Durchsetzbar ist die Forderung allerdings nur gegen den Fahrer, eine Halterhaftung für solche Vertragsstrafen besteht nicht. Allerdings musst du als Halter wahrheitsgemäße Angaben zu dem oder den in Betracht kommenden Fahrer(n) machen.

Den Fahrzeughalter, den der Betreiber eines unentgeltlichen Parkplatzes als Fahrzeugführer auf ein "erhöhtes Parkentgelt" in Anspruch nimmt, trifft jedoch eine sekundäre Darlegungslast. Um seine Fahrereigenschaft wirksam zu bestreiten, muss er vortragen, wer als Nutzer des Fahrzeugs im fraglichen Zeitpunkt in Betracht kommt.

BGH, Urteil vom 18.12.19 – XII ZR 13/19, juris.bundesgerichtshof.de, Leitsatz d)

Dass zu den zu benennenden Personen dann gegebenenfalls auch Angehörige zählen, steht der Zumutbarkeit nicht entgegen.

BGH, Urteil vom 18.12.19 – XII ZR 13/19, juris.bundesgerichtshof.de, Rn. 42, S. 3

Hinweis: Spätestens vor Gericht wirst du wahrheitsgemäße Angaben machen müssen (§ 138 Abs. 1 ZPO). Vorsätzliche Falschangaben können als Prozessbetrug und damit als Straftat gewertet werden.

In der Regel kommt man aber aus der Geschichte raus, wenn man nachweisen kann, dass man zum fraglichen Zeitpunkt in dem Supermarkt eingekauft hat. Kassenzettel habt ihr hoffentlich aufgehoben? Der Supermarkt möchte ja nicht seine Kunden verärgern, sondern unberechtigte Nutzer des Parkplatzes abschrecken.

Ich gehe grundsätzlich von BRD-Recht aus. Keine Anwendbarkeit auf das Recht anderer (deutschsprachiger) Länder.

Im Privaten Bereich gibt es keine Fristen die so kurz wären...

Aber frage mal, wer den Wagen denn da abgestellt hat?...denn die Forderung haben die nur gegen den Fahrer und nicht den Halter.

Dann werden die dich bitten mögliche Fahrer zu benennen, da gibst du einfach alle an die einen Führerschein haben...danach ist das Ganze gegessen...