Sollte eine 14-Jährige mit einem 60-Jährigen Sex haben dürfen?

Das Ergebnis basiert auf 44 Abstimmungen

Ja. 50%
Nein. 50%

11 Antworten

Ja.

Wer will denn entscheiden, mit wem eine Person Sex haben darf und mit wem nicht? Du?

Wenn man beim Schutzalter etwas reformieren sollte, dann wäre das eine „Romeo-Klausel“ ähnlich wie in Österreich oder der Schweiz einzuführen, wo Sex mit Jugendlichen in ähnlichem Alter erlaubt ist, auch wenn der jüngere Partner noch unter 14 ist (also z.B. die Kombination 13/14 oder 13/15). Derzeit wäre bei uns bei dieser Konstellation schon ein Zungenkuss strafbar.

Solche „Vergehen“ kommen auch deutlich häufiger vor, als Sex zwischen 14 und 60!

Seid nett aufeinander!

R. Fahren

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
WatchingTheSky  25.12.2022, 20:00
Derzeit wäre bei uns bei dieser Konstellation schon ein Zungenkuss strafbar.

Zumindest darf in den Fällen von Strafe abgesehen werden (§ 176 Abs.2 StGB), besser wäre es natürlich wenn solche Fälle gar nicht erst strafbar wären.

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Die Gesetzeslage finde ich richtig. Sie besagt dass Sex zw. einer Person über 21 Jahren und Person zw. 14-16 Jahren grundsätzlich illegal ist. (Das höchste Strafmaß ist für mein Rechtsempfinden jedoch zu niedrig angesetzt. Aber das war ja nicht deine Frage)

Das bedeutet, dass eine eine 14-Jährige in Deutschland theoretisch legal mit einem 60-Jährigen Sex haben kann, wenn dies einvernehmlich geschieht, kein Entgelt im Spiel ist usw. Findet Ihr diese Gesetzeslage richtig?

Nein ist nicht legal, weil der 60-Jährige eine Person über 21 Jahre ist und daher nur Sex mit Personen über 16 Jahre haben darf. Steht so in Abs. 3.

Man könnte jetzt aber einen verückten Sonderfall erfinden, indem eine 14-Jährige einen 60 Jährigen kennen lernt mit dem sie einvernehmlichen Sex hat und weder das Jugendamt noch die Eltern was dagegen sagen. Das beides quasi auszuschließen ist, sei mal dahin gestellt. Aber in diesem Fall würde es zumindest nicht vom Staat verfolgt werden. Legal ist es deswegen aber nicht.

Philippus1990 
Fragesteller
 22.12.2022, 14:23
Sie besagt dass Sex zw. einer Person über 21 Jahren und Person zw. 14-16 Jahren grundsätzlich illegal ist.

Nein, tut sie nicht. Ich habe es doch in meiner Frage erklärt. Ich drehe hier noch durch.

Nein ist nicht legal, weil der 60-Jährige eine Person über 21 Jahre ist und daher nur Sex mit Personen über 16 Jahre haben darf. Steht so in Abs. 3.

Falsch. Nur wenn die jugendliche Person keine Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung besitzt. Davon geht der Gesetzgeber aber ab 14 Jahren aus. Der § 182 Abs. 3 greift nur bei Reifeverzögerung und wird wie gesagt extrem selten angewendet.

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verreisterNutzer  22.12.2022, 14:28
@Philippus1990

Du brauchst nicht gleich durchzudrehen :D

Tief durchatmen und nochmal recherchieren. Du lebst in Deutschland, nicht in Saudi-Arabien ;-)

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RFahren  22.12.2022, 15:53

Das ist FALSCH!

In Deutschland haben Jugendliche ab 14 Jahren das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung - d.h. sie dürfen ihre Beziehungs- und Sexpartner unter allen wählen, die selbst ebenfalls mindestens 14 Jahre alt sind. Eine Alters-Obergrenze für den Partner kennt das deutsche Recht nicht - d.h. es spielt erst einmal KEINE Rolle, ob der Partner 14, 24 oder 84 ist! Das Einverständnis der Eltern ist dabei auch NICHT erforderlich!

Voraussetzung ist stets, dass der Sex freiwillig stattfindet, kein Geld dafür fließt und keine Zwangslage bzw. Abhängigkeitsverhältnis (z.B. Lehrer/Schüler...) ausgenutzt wird.

Theoretisch könnten Eltern einer 14- oder 15-jährigen zwar einen über-21-jährigen anzeigen, was aber nur in seltenen Ausnahmefällen Erfolg hat. Dazu muss nämlich ein Gutachter nachweisen, dass der über-21-jährige die Fehlende Reife zur sexuellen Selbstbestimmung der Jugendlichen AUSGENUTZT hat. Dies wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn dem/der Jugendlichen nicht bewusst ist, was Geschlechtsverkehr bedeutet und welche Folgen dies haben könnte. Alleine der Hinweis auf das Alter oder den Altersunterschied ist dazu NICHT ausreichend. Erst 2016 hat ein Gericht entschieden, dass eine 15-jährige gegen den Willen ihrer Eltern eine Liebesbeziehung zu einem 30 Jahre älteren Mann unterhalten darf:

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/urteil-zum-kindeswohl-15-jaehrige-darf-liebesbeziehung-mit-30-jahre-aelterem-mann-fuehren-a-1119197.html

Ein solcher Altersunterschied ist natürlich schon eine echte Herausforderung für die Liebenden und auch schon 4 oder 5 Jahre machen es Teenagern oft nicht leicht eine Beziehung auf Augenhöhe zu führen.

Wenn der jüngere Partner zu etwas gedrängt wird, was er nicht möchte oder nur nachgibt, weil er glaubt dies dem Älteren "schuldig" zu sein, ist dies meist der Anfang vom Ende... .

Seid nett aufeinander!

R. Fahren

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Ja.

Ja, leider ist die Gesetzeslage richtig.

Mit 18, jedoch spätestens ab 21 ist man volljährig und "erwachsen" in Deutschland. Dann wird nicht mehr unterschieden, ob jemand 22 oder 42 oder 62 ist. So ist unsere Rechtssystem aufgebaut und deshalb kann es in diesem Fall einfach nicht anders sein

Natürlich finde ich das in diesem Fall nicht gut. 14 und 60 geht gar nicht. 14 und 25 finde ich schon bedenklich. Die Rechtslage kann anders aber nicht sein. Wenn die 14 Jährige entscheiden darf mit Erwachsenen Sex haben zu wollen, dann darf sie auch entscheiden mit einem 95 jährigen Sex zu haben

Weinberg  22.12.2022, 16:26

.... volljährig....

Nachdem man bereits mit 16 wählen darf und mit 17 autofahren, wird man wohl in diesem Alter auch vögeln dürfen......

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Ja.

Ja warum, denn nicht?

Wenn doch beide dem zustimmen und sich gemeinsam dazu entscheiden.

Ich meine unter den Tieren juckt es ja auch keinen, wie alt die sind.

Finde dieses Gesetz moralisch bedenklich. Die Frage ist nur, wo will man denn die Grenze ziehen und mit welcher Begründung? Andererseits finde ich es nämlich gut, dass wir das Selbstbestimmungsgesetz in Deutschland haben, nach welchem Jugendliche ab 14 Jahren legal sexuelle Erfahrungen sammeln dürfen.

Tannibi  22.12.2022, 13:25

Gesetze haben nichts mit Moral zu tun.

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Lmorg  22.12.2022, 13:32
@Tannibi

"Leider", könnte man bzgl. so einigen Gesetzen sagen.

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MisterParkinson  22.12.2022, 13:26

der Fragesteller lässt einen ganz entscheidenden Teil weg. Ob aus reiner Unwissenheit oder mit Absicht.

Auch ohne Ausnutzung einer Zwangslage, Bezahlung von Geld oder Ausbildungs- Erziehungs- und Betreuungsverhältnisses macht man sich strafbar, wenn man als 21 jähriger (und älter) sexuelle Handlungen an einem Jugendlichen zwischen 14 und 16 Jahren vornimmt und dabei die fehlende Fähigkeit des Jugendlichen zur sexuellen Selbstbestimmung ausgenutzt hat sowie seitens der Eltern ein Strafantrag gestellt wurde.
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Lmorg  22.12.2022, 13:28
@MisterParkinson

Danke, ich kenne das Gesetz :D Aber das ändert schlussendlich nichts an meiner persönlichen Meinung.

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Philippus1990 
Fragesteller
 22.12.2022, 13:30
@MisterParkinson

Ich habe den Paragrafen so sehr weggelassen, dass ich ihn in meiner Frage verlinkt habe.

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MisterParkinson  22.12.2022, 13:31
@Philippus1990

du hast den sexuellen Missbrauch in deiner Frage genannt. Nicht denjenigen der das Schutzalter usw regelt.

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Philippus1990 
Fragesteller
 22.12.2022, 13:34
@MisterParkinson

Ich habe den Paragrafen verlinkt und erläutert, auf den sich der von Dir zitierte Text bezieht.

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MisterParkinson  22.12.2022, 13:35
@Philippus1990

ok stimmt mein Fehler.

Allerdings gehst du in deinem Text trotzdem nicht auf die Regelung ein und stellst es sehr verzerrt da.

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